Samstag, 24. Januar 2009
 
OÖ: Kollektiv-Vertrag als Lohndrücker PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von KIV/akin   
Donnerstag, 6. März 2008

Das Land Oberösterreich statuiert 2008 an den Beschäftigten von zwei sozialen Dienstleistern (pro mente OÖ, EXIT-sozial) ein Exempel, welches darin gipfelt, dass im Lauf des Jahres über 900 MitarbeiterInnen eine Änderungskündigung von ihren Dienstgebern erhalten sollen.

pro mente OÖ und EXIT-sozial sichern seit mehreren Jahrzehnten einen Großteil der psychosozialen Versorgung in OÖ (Psychosoziale Beratungsstellen, Wohneinrichtungen, Tagesstrukturen usw. für psychisch beeinträchtigte Menschen) und sind zu nahezu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Die “alten” Gehaltssysteme dieser Dienstleister orientierten sich an den alten Gehaltssystemen des öffentlichen Dienstes mit einer steileren Gehaltskurve (niedrige Einstiegsgehälter und hohe Endgehälter) und sind dem Land OÖ seit über 20 Jahren bekannt.

Obwohl es in beiden Betrieben eine Stichtagsregelung gibt — seit 1. Juli 2004 werden neu eintretende MitarbeiterInnen nach dem Kollektivvertrag der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS-KV) entlohnt —, hat das Land Oberösterreich Anfang 2008 den Dienstgebern mitgeteilt, dass das Personalbudget für MitarbeiterInnen im “alten” Gehaltssystem bis 2014 jährlich nur um 1,65 Prozent (pro mente OÖ) bzw. gar nicht (EXIT-Sozial) erhöht wird — sprich: das Personalbudget würde die nächsten 6 Jahre real sinken.

Beide Dienstgeber reagierten darauf mit der Androhung von Änderungskündigungen, sollten die Beschäftigten einer Verschlechterung ihrer Gehaltsbedingungen nicht zustimmen.

Sie wollen die Beschäftigten zwingen, auf sämtliche Biennalsprünge zu verzichten und sich mit einer jährlichen Gehaltserhöhung von 1,65 Prozent bzw. 0% zufrieden zu geben. Die Differenz zwischen dem bisherigen Gehalt und dem Mindestgrundgehalt des BAGS-Kollektivvertrages soll damit “aufsaugend gestellt” werden.

Als Hebel wird der BAGS-KV benutzt, welcher als Leit-Kollektivvertrag im Sozialbereich für rund 70.000 Beschäftigte in ganz Österreich gilt. Er wird von den öffentlichen Kostenträgern als Höchstnorm betrachtet, während in der Privatwirtschaft durchschnittlich 20% über Kollektivvertrag bezahlt wird.
Im Gegensatz zu anderen Kollektivverträgen im Sozialbereich (z.B.: Diakonie, Caritas) sieht der BAGS-KV keine Absicherung der Gehälter aus “alten” Dienstverträgen vor. Eine Vereinbarung scheiterte bei Abschluss des Kollektivvertrages — auf Druck der Kostenträger — am Widerstand der BAGS.
Beide Dienstleister beschäftigen durchwegs langjährige und damit auch ältere MitarbeiterInnen, davon 70% Frauen. 70% der Beschäftigten arbeiten Teilzeit mit durchschnittlich 30 Wochenstunden.  


Nähere Infos sowie eine U-Liste gegen die Änderungskündigungen zum Downloaden unter: http://pro-exit-uliste.notlong.com. Zurückzusenden bis 10.April an: GPA-DJP, 4020 Linz, Huemerstr 3

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