Schikane gegen einen Krebskranken |
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Geschrieben von Michael Genner
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Montag, 29. Oktober 2007 |
Das Asylrecht wird in Österreich nach wie vor mit großer Willkür gehandhabt.
Der 23-jährige Russe C. C. leidet an Krebs in fortgeschrittenem Stadium. Die Ärzte geben ihm nur mehr wenig Zeit zum Leben. Beim Versuch, in Traiskirchen einen Asylantrag zu stellen, wurde er kurzerhand abgewiesen und in die kalte Nacht hinaus geschickt. Eine engagierte Österreicherin brachte Herrn C in unser Büro und ersuchte uns um Hilfe.
Herr C hatte bereits in einem früheren Verfahren Abschiebungsschutz erhalten, war in der Hoffnung auf eine Wunderkur nach Hause gefahren, aber bald darauf neuerlich nach Österreich geflüchtet. Anstatt sofort festzustellen, daß ihm derselbe Schutz wie bisher zukommt, wurde eine bürokratische Prozedur eingeleitet.
Kurz nach seiner Entlassung aus dem Spital erhielt er eine Ladung, der er gewissenhaft Folge leistete: Er erschien pünktlich um 8.00 Uhr im „Haus 17“ der Erstaufnahmestelle Ost in Traiskirchen.
Dort wartete er zunächst bis 9.00 Uhr und fragte nach, wann er denn endlich dran komme. Er wollte wissen, ob man ihn wegen seiner Krankheit nicht pünktlich einvernehmen könne. Daraufhin wurde ihm zur Kenntnis gebracht, er möge gefälligst bis 13.00 Uhr (!) warten. Völlig geschwächt und entmutigt ließ Herr C auch diese Schikane über sich ergehen.
Um 13.00 Uhr wurde ihm dann schließlich mitgeteilt, dass es an diesem Tag keine Einvernahme mehr gebe, da sein Akt sich (wegen seines früheren Verfahrens) derzeit bei der Berufungsbehörde (UBAS) befinde.
Ob man sich dafür bei dem schwer krebskranken Asylwerber entschuldigt hat? Natürlich nicht! Es handelt sich ja nur um einen Asylwerber!
Asyl in Not Währingerstraße 59 1090 Wien Tel. 408 42 10-15; 0676 – 63 64 371
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