Kommunale und partizipative Radiosender sind in vielen
Gebieten Lateinamerikas wichtige Kommunikationsmittel, die nicht allein der
Unterhaltung und Information im herkömmlichen Sinn dienen. Sie verbreiten Erziehungsprogramme
zu Themen wie Gesundheit, Landwirtschaft oder Familienplanung und sind wichtige
Instrumente der Vernetzung. In den meisten Ländern ist es zwar einfach, eine
Lizenz für einen Kommerzsender zu bekommen, doch Basisradios haben es schwer. Das
soll sich jetzt ändern, wenn es nach der Interamerikanischen Menschenrechtskommission
CIDH geht.
Die Interamerikanische
Menschenrechtskommission CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) empfahl
den Mitgliedsstaaten der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), die Arbeit Der Bericht hebt hervor, dass nach Meinung der CIDH-Abteilung
für Rede- und Meinungsfreiheit Basisradios, wenn sie im legalen Rahmen arbeiten
können, zum Sprachrohr der armen Schichten werden könnten und die besten Zugangsvoraussetzungen
und Chancen zur Partizipation für diesen Teil der Bevölkerung schüfen.
Ebenso wird betont, dass das Fehlen einer angemessenen gesetzlichen
Regelung in der Praxis dazu führe, dass es in der Region im Moment Radiosender gebe,
die am Rande der Legalität arbeiteten und deshalb technischen Störungen bei der
Übertragung, juristischer Unsicherheit und gewalttätiger Aggression ausgesetzt seien.
Als erste reagierte die uruguayische Regierung, die Mitte
April wissen ließ, sie wolle in den kommenden Jahren Basisradios zu
legalisieren. Dazu will man ein beratendes Gremium für Basisrundfunk ins Leben
rufen, das anhand verschiedener Kriterien die Genehmigungen erteilen soll.
Diese Information wurde von der uruguayischen Tageszeitung „El Observador“ veröffentlicht
und beruht auf einem Interview mit Edgardo Ortuño, einem Abgeordneten der sozialdemokratischen
Partei „Vertiente Artiguista“.
Nach Angaben des Abgeordneten sieht das Gesetzesprojekt vor,
dass der Staat „eingetragenen gemeinnützigen Vereinen“ eine Konzession zum Betreiben
eines Basisradios erteile. Die Organisationen dürften jedoch weder direkt noch indirekt
mit einer anderen Rundfunkfrequenz in Verbindung stehen. Ortuño sagte, dass die
Frequenzen mittels einer öffentlichen Ausschreibung vergeben werden sollen. Interessierte
Gruppen könnten sich bewerben, zudem solle das Projekt öffentlich beworben werden.
Man wolle die Reichweite der neuen Basisradios nicht geographisch beschränken, sondern
sie aufgrund von Zugangsoffenheit und sozialen Zielsetzungen der Projekte festlegen.
Als fundamentale Kriterien nannte Ortuño die beabsichtigte Bereitstellung
von Dienstleistungen, die der Gemeinde zugute kommen sowie die Planung von Mechanismen,
welche die Bürgerbeteilung bei der Leitung und Programmgestaltung des Senders sichern
sollen. Zudem lege man Wert darauf, dass die Organisation auch bisher schon im beantragten
Verbreitungsgebiet sozial tätig war und entsprechende Referenzen vorliegen. |