Unter Verletzung elementarer demokratischer Rechte wurden in Spanien zwei weitere baskische Parteien und eine baskische Bürgerrechtsorganisation verboten. Kritische Anmerkungen dazu und zur Eskalation des spanisch-baskischen Konflikts von Uschi Grandel.
Innerhalb von drei Tagen – vom 16. bis 19. September 2008 – hat die spanische Justiz zwei baskische Parteien und eine baskische Bürgerrechtsorganisation verboten und 21 Bürgerrechtsaktivisten zu insgesamt mehr als 200 Jahren Haft verurteilt.
Alle drei Organisationen haben bislang ihre politische oder Bürgerrechtsarbeit friedlich, mit demokratischen Mitteln umgesetzt. Unter einer Rechtsprechung, die rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet ist und die nach geltendem Demokratieverständnis in Europa selbstverständlich sein sollte, wäre es nicht einmal zu einer Anklage gekommen, auch nicht in Spanien.
Alle drei Organisationen wurden jedoch von Sondergerichten unter Anwendung spezieller Sondergesetze abgeurteilt. Diese gelten immer dann, wenn das Zauberwort "Terrorismusverdacht" ins Spiel kommt. Als Begründung erklärten die Richter die Organisationen zu Bestandteilen der bewaffneten baskischen Organisation ETA (Euskadi Ta Askatasuna, Baskenland und Freiheit) und damit zu "Terroristen ohne Waffen".
Unter Franco zum ersten Mal verboten
Verboten wurde die fast 80-jährige, antifaschistische Partei EAE-ANV (Baskisch patriotische Aktion). Sie stellt derzeit 437 Stadt- und Gemeinderäte, sowie 45 Bürgermeister, obwohl in den Kommunalwahlen 2007 viele ihrer Listen verboten worden waren. Ironie der Geschichte ist, dass Initiatorin des Verbotsprozesses die spanische Regierung und damit ausgerechnet die PSOE (Spanische ozialistische Arbeiterpartei) ist. PSOE und EAE-ANV waren beide Bündnispartner in der letzten demokratischen Regierung vor dem Militärputsch Francos. 550 Mitglieder der EAE-ANV starben im spanischen Bürgerkrieg im Kampf gegen den Faschismus. Die EAE-ANV wurde von Franco nach dessen Sieg 1939 verboten.
Seit 1977 war die Partei wieder legal. Im Januar 2008 wurden ihre Aktivitäten vorläufig suspendiert, um ihre Teilnahme an den Parlamentswahlen im März zu verhindern. Seit 16. September 2008 ist die EAE-ANV wieder verboten. Ihr heutiger Vorsitzender Kepa Bereziartua bemerkte auf einer Pressekonferenz zum Verbot seiner Partei bitter, dass die Begründungen der Verbote damals und heute sich zwar im Wortlaut, aber nicht im Inhalt unterscheiden.
Verboten wurde die erst 2002 gegründete kommunistische Partei EHAK-PCTV (Kommunistische Partei der Baskischen Territorien), in der sich etliche linke Gewerkschafter organisieren. Sie ist seit den Parlamentswahlen von 2005 mit neun Angeordneten im baskischen Regionalparlament vertreten.
Verboten wurde die Bürgerrechtsbewegung Gestoras pro Amnistia – Askatasuna, die seit 1975 im Baskenland staatliche Unterdrückung und Gewalt anprangert und Solidarität mit den derzeit 750 baskischen, politischen Gefangenen organisiert. Gestoras ist im Baskenland eine Massenorganisation mit Tausenden von Mitgliedern. Sie ist in fast allen Dörfern und Städten präsent.
Angriff auf demokratische Rechte
Wir müssen nicht erst nach Spanien schauen, um zu sehen, wie gierig gewählte bürgerliche, "demokratische" Regierungen die Angst vor dem Terrorismus benutzen, um Gesetze durchzusetzen, die den Handlungsspielraum für basisdemokratische und damit unerwünschte, politische Gesinnung einschränken. In Deutschland steht solchen Vorhaben derzeit oft noch das Bundesverfassungsgericht im Weg. Einige Versuche des deutschen Innenministers Schäuble, Demokratie per Gesetz zu strangulieren, wurden so abgewiesen.
In Spanien ist die Verbotsorgie der letzten Woche ein Beleg dafür, dass die Zusammenarbeit zur Beschneidung demokratischer Rechte zwischen Politik und Sonderjustiz reibungslos funktioniert, zumindest was die Sonderbehandlung der Basken betrifft.
Ein politischer Konflikt benötigt eine politische Lösung
Das Problem im Baskenland ist nicht, dass dort ein paar abstruse Separatisten am Werk sind, die sich aus unverständlichen Gründen von Spanien trennen wollen. Der spanisch-baskische Konflikt ist ein alter Kolonialkonflikt mitten in Europa. Basken sind keine Spanier, die baskische Sprache und Kultur gehört zu den ältesten in Europa. Römische, spanische und französische Herrscher in vergangenen Jahrhunderten haben den Basken stets ihre Eigenständigkeit garantiert.
Erst der großspanische Nationalismus, am schlimmsten in der Ausprägung der faschistischen Franco-Diktatur, versuchte, den Basken mit Gewalt ihre Identität auszutreiben. Während der "Transición", dem übergang der Diktatur zum heutigen Spanien, wurde die Chance auf eine Lösung des spanisch-baskischen Konflikts verpasst. Es gab ein paar Autonomieversprechen für die konservativen Regierungen der beiden baskischen Gebiete auf spanischer Seite – Nafarroa (Navarra) und CAV (Comunidad Autonoma Vasca). Auf das damals versprochene Referendum zur Vereinigung dieser beiden Gebiete warten die Basken noch heute.
Seither reagiert der spanische Staat auf die baskische Forderung, über ihr Schicksal unter Einbeziehung aller baskischen Provinzen selbst entscheiden zu wollen, mit mehr oder weniger verhüllter Gewalt. In den 80er Jahren schickte die spanische Regierung Todesschwadronen. Nach dem Scheitern dieser als "schmutziger Krieg" in die Geschichtsbücher eingegangenen Taktik wird nun über die Zusammenarbeit von Polizei, Politik und Justiz das Konzept einer quasi legalisierten Unterdrückung umgesetzt.
UN Vertreter warnt vor Ausweitung des Terrorismusbegriffs
Unter dem Deckmäntelchen der Terrorismusbekämpfung wurden so in den letzten zehn Jahren neue Rahmenbedingungen geschaffen. Das Parteiengesetz wurde im Jahre 2002 angepasst, damit es als Sondergesetz gegen alle die baskischen Parteien verwendet werden konnte, die nicht die offizielle spanische Lesart des spanisch-baskischen Konflikts unterstützen. Die besagt, dass es keinen politischen Konflikt gibt, sondern die Gewalt der ETA das einzige Problem sei. Das Parteiengesetz verlangt eine explizite Distanzierung von der Gewalt. Die Parteien der baskischen linken Unabhängigkeitsbewegung, der Izquierda Abertzale, sehen die ETA als Folge des politischen Konflikts und Gewalt auf beiden Seiten, ursächlich für den Konflikt jedoch die Gewalt des spanischen Staates. Sie lehnen Distanzierungen ab und fordern einen Prozess der gemeinsamen Konfliktlösung.
Verhandelt werden Parteiverbotsprozesse im Tribunal Supremo, Spaniens oberstem Gericht, vor einer speziell hierfür eingeführten Sonderkammer, die Verantwortung obliegt einem speziell hierfür eingesetzten Richter. Im Sondergerichtshof Audiencia National, zuständig für Terrorismusanklagen, wurde über die Jahre unbequemen Richtern, die in der Vergangenheit nicht einfach politische Urteile sprachen, die Zuständigkeit entzogen.
Im Mai 2008 warnt der UN Sonderbeauftragte für Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung, Martin Scheinin, nach einem Spanienbesuch, dass die Gefahr bestehe, dass Spanien den Terrorismusbegriff auf Handlungen ausdehne, die nichts mit Terrorismus zu tun haben. Er fordert die spanische Regierung auf, ihre Strafgesetzgebung (Artikel 572-580) durch unabhängige Experten überprüfen zu lassen, eine Ohrfeige für die spanische Regierung.
Europäischer Gerichtshof lässt Klage gegen Verbot zu
Die baskische Partei Batasuna (Einheit) war die erste, die auf Grundlage des geänderten Parteiengesetzes im Jahr 2003 verboten wurde. Im Dezember 2007 nahm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) die Klage Batasunas gegen ihr Verbot durch den spanischen Staat an. Diese Hürde meistern nur etwa 1% der Klagen. Dies ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen das undemokratische Verbot.
Hätte die spanische Regierung einen Funken demokratischen Anstands, hätte sie die Verbotspolitik bis zur überprüfung durch den ECHR ausgesetzt.
Stattdessen beschleunigt sie das Verbotskarussell, so dass nun keine einzige Partei aus dem Spektrum der linken Unabhängigkeitsbewegung zu den nächsten Kommunal- und Regionalparlamentswahlen kandidieren kann. Mindestens 200.000 Wählern wird so ein elementares, demokratisches Recht genommen.
"Es geht schlicht und einfach um die nötige Information"
Eigentlich sollte es auch in Deutschland selbstverständlich sein, über den unerklärten Ausnahmezustand im Baskenland zumindest zu berichten. Stattdessen werden die gravierenden Demokratieverletzungen in unseren Medien entweder ignoriert oder mit dem Kampf gegen den Terrorismus entschuldigt. Wenige Ausnahmen bestätigen das generelle Schweigen.
Lieber berichten die Medien über die Anschläge der ETA. Wobei unerwähnt bleibt, dass die spanische Regierung den bewaffneten Konflikt dadurch eskaliert, dass sie baskischen Organisationen immer mehr politischen Spielraum entzieht. Eine Lösung des Konflikts wird so immer schwieriger.
Karmelo Landa, ehemaliger Europa-Abgeordneter von Batasuna, erklärt in einem Interview im Februar 2008, wie schwierig es unter den bestehenden Bedingungen ist, überhaupt auf die Situation im Baskenland aufmerksam zu machen:
"Wir werden noch viele Hindernisse überwinden müssen, bis wir in Strassburg und in Europa im Allgemeinen erfolgreich bekanntmachen, was hier passiert. Es ist deshalb schwierig, weil wir sofort, wenn wir eine Pressekonferenz oder ein Interview wie dieses geben, im Gefängnis landen. Es geht gar nicht um politische Propaganda, es geht schlicht und einfach um die nötige Information."
Am Tag darauf wird er wegen verbotener politischer Betätigung verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft, die in Fällen des Terrorismusverdachts bis zu vier Jahre dauern kann.
Ausgerechnet auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung haben Merkel und Zapatero im Frühjahr 2008 bei ihrem Treffen auf Mallorca eine engere Zusammenarbeit vereinbart. Das ist Anlass zur Sorge. Der quasi legalisierte Entzug demokratischer Rechte im Baskenland könnte leicht zur Blaupause für Demokratieabbau hierzulande werden.
Zyniker könnten anmerken, die deutsche Unterstützung des spanischen Terrorismus gegen das Baskenland habe schließlich Tradition. Hitlers Luftwaffengeschwader Legion Condor hatte im spanischen Bürgerkrieg im April 1937 die baskische Stadt Gernika (spanisch Guernica) auf Wunsch Francos in Schutt und Asche gelegt. Eine irgendwie geartete Verpflichtung zur Hilfe bei der Lösung des spanisch-baskischen Konflikts leitet die deutsche Regierung hieraus jedoch nicht ab.
Aufruf zum Protest
Im Baskenland haben zweihundert Personen, politische Aktivisten, ehemalige Gefangene, Familien von im Exil lebenden Basken, Folteropfer und Familien, deren Angehörige durch Todesschwadronen ermordet wurden, gemeinsam am 20. September in einer öffentlichen Pressekonferenz zu einer Großkundgebung gegen den Ausnahmezustand für den 4. Oktober in Bilbo (spanisch Bilbao) aufgerufen.
Sie zeigen mutig ihr Gesicht und weigern sich, sich durch die Verbote in die Illegalität drängen zu lassen. Ihr Motto für die Demonstration:
"Gemeinsam gegen den Ausnahmezustand! Das Baskenland braucht Freiheit!"
Weitere Informationen zum Baskenland: http://www.info-nordirland.de/start_de.htm
Hintergrundseite zum baskisch-spanischen Konflikt: http://www.info-nordirland.de/euskalherria/key_eh_d.htm
Indymedia: Ralf Streck: "Neue Verbotsrekorde gegen Basken in Spanien"
Info Nordirland / Baskenland http://www.info-nordirland.de/ c/o Dr. Uschi Grandel Holzhaussiedlung 15 84069 Schierling Tel.: 0049.(0)9451.949859
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