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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 17. März 2022; 04:05
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Das Letzte

> Schweinisches


Strafverfügung

Datum/Zeit: 1.5.2021, 22:09 Uhr
Ort: XXXX, Wohnadresse als Tatort, da VÜ via Social Media Plattform Twitter

Sie haben durch folgende Begehungsweise den öffentlichen Anstand verletzt:
Sie haben über Twitter zu einem Beitrag, in dem der Polizeieinsatz vom
1.5.2021 massiv kritisiert wurde, den Tweet "Es ist nicht in Ordnung, diese
Typen - ihr wißt schon wen ich meine, als Schweine zu bezeichnen, das haben
sich die Schweine nicht verdient" gepostet und dadurch den öffentlichen
Anstand verletzt, da der Tweet von zumindest 130 Personen gelesen wurde."

Sie haben dadurch folgene Rechtsvorschrift(en) verletzt § 1 Abs. 1 Z. 1 WLSG

Wegen dieser Verwaltungsübertretung(en) wird (werden) über Sie folgende
Strafe(n) verhängt:

Geldstrafe von EUR 100

falls diese uneinbringlich ist, Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tage(n) 12
Stunde(n) 0 Minute(n)

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Thomas Walach, Redakteur von Zackzack.at, wollte nach dem etwas ruppigen
Vorgehen der Polizei bei einer linken Wiener Maiveranstaltung letzten Jahres
seinen Unmut loswerden über die Diskriminierung von Paarhufern, weswegen die
Landespolizeidirektion Wien dies als Anstandsverletzung verstand. Walach
wird per Einspruch der Polizei erklären, wie das jetzt genau gemeint war.
Wahrscheinlich wird es wohl nicht zu einem Beharren auf einem Strafbescheid
kommen. Schade eigentlich, weil ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
hätte sicher Unterhaltungswert.



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