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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 17. März 2022; 04:05
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  Das Letzte
  
  > Schweinisches
  
  
  Strafverfügung
  
  Datum/Zeit: 1.5.2021, 22:09 Uhr
  Ort: XXXX, Wohnadresse als Tatort, da VÜ via Social Media Plattform Twitter
  
  Sie haben durch folgende Begehungsweise den öffentlichen Anstand verletzt:
  Sie haben über Twitter zu einem Beitrag, in dem der Polizeieinsatz vom
  1.5.2021 massiv kritisiert wurde, den Tweet "Es ist nicht in Ordnung, diese
  Typen - ihr wißt schon wen ich meine, als Schweine zu bezeichnen, das haben
  sich die Schweine nicht verdient" gepostet und dadurch den öffentlichen
  Anstand verletzt, da der Tweet von zumindest 130 Personen gelesen wurde."
  
  Sie haben dadurch folgene Rechtsvorschrift(en) verletzt § 1 Abs. 1 Z. 1 WLSG
  
  Wegen dieser Verwaltungsübertretung(en) wird (werden) über Sie folgende
  Strafe(n) verhängt:
  
  Geldstrafe von EUR 100
  
  falls diese uneinbringlich ist, Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tage(n) 12
  Stunde(n) 0 Minute(n)
  
  *
  
  Thomas Walach, Redakteur von Zackzack.at, wollte nach dem etwas ruppigen
  Vorgehen der Polizei bei einer linken Wiener Maiveranstaltung letzten Jahres
  seinen Unmut loswerden über die Diskriminierung von Paarhufern, weswegen die
  Landespolizeidirektion Wien dies als Anstandsverletzung verstand. Walach
  wird per Einspruch der Polizei erklären, wie das jetzt genau gemeint war.
  Wahrscheinlich wird es wohl nicht zu einem Beharren auf einem Strafbescheid
  kommen. Schade eigentlich, weil ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
  hätte sicher Unterhaltungswert.
  
  
  
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