Arbeit und Soziales:
Bedingungsloses Grundeinkommen
Bemerkungen zu einer unendlichen
Diskussion.
Von Karl Czasny.
Die Auseinandersetzungen um ein bedingungsloses Grundeinkommen reichen
bis in die Anfänge der Industrialisierung zurück und haben auch
heute nichts an Aktualität und Brisanz verloren. Im September etwa
begingen wir bereits zum vierzehnten Mal eine Woche des Grundeinkommens,
anlässlich derer sich wieder viele Expert*innen zu Wort meldeten.
Angesichts der großen Zahl einschlägiger Diskussionsbeiträge
kostet es ziemliche Mühe, die Übersicht zu behalten und sich
eine eigene Meinung zu bilden. Wer bei der Darstellung der Resultate seiner
diesbezüglichen Anstrengungen zusätzliche Überlegungen
ins Spiel bringt, läuft daher von vornherein in Gefahr, eher zur
Verschärfung jenes Übersichtsproblems als zu seiner Lösung
beizutragen. Ich versuche es trotzdem und hoffe, es gelingt mir so klar
zu argumentieren, dass die folgenden Zeilen keine weitere Steigerung von
allenfalls vorhandener Verwirrung bewirken, sondern die Meinungsbildung
bzw. Überprüfung einer bereits vorhandenen Meinung erleichtern.
Was man wissen muss
Zu einem nicht geringen Teil beruhen mögliche Verwirrungen beim vorliegenden
Thema auf zwei Begriffsvermengungen. Deren Zustandekommen ist zwar
einfach zu erklären. Sie sind aber aus einem erst später zur
Sprache kommenden Grund in der Praxis der Diskurse nur schwer vermeidbar.
Die erste der beiden folgt aus dem immer wieder zu Verwechslungen führenden
Naheverhältnis zwischen dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens
(BGE) und jenem der bedarfsorientierten Grundsicherung.
Es sei deshalb gleich eingangs festgehalten, dass
• das BGE keinen begleitenden Zwang zur Erwerbsarbeit vorsieht und ohne
Bedarfsprüfung jeder Person (in abgestuftem Ausmaß auch Kindern)
als individueller Rechtsanspruch zustehen soll, wogegen
• die bedarfsorientierte Grundsicherung vom Vorrang der Erwerbsarbeit
ausgeht und nur jenen Personen gewährt wird, die im Rahmen einer
entsprechenden Antragstellung Unterstützungsbedarf nachweisen können.
Im Gegensatz zum BGE verspricht somit die bedarfsorientierte Grundsicherung
kein kontinuierlich fließendes Einkommen, welches Erwerbseinkünfte
und vorhandene Sozialtransfers ergänzt wenn nicht gar ersetzt. Ihren
Proponent*innen geht es vielmehr bloß um das Schließen
von Lücken in dem die Erwerbsarbeit abfedernden Sicherheitsrahmen
durch Abbau von Diskriminierungen und Zugangsbeschränkungen sowie
durch Erhöhung einzelner allzu gering bemessener Unterstützungsleistungen
(Stichwort: Sockelung). Der Vorrang der Erwerbsarbeit ist in diesem Konzept
doppelt verankert: Zum einen sind Unterstützungsleistungen nur in
dem Maße vorgesehen, in dem ein vor Armut sicherndes Einkommen nicht
durch Erwerbsarbeit erzielt werden kann. Zum anderen legt man großen
Wert auf ergänzende Hilfestellungen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen
in die Erwerbsarbeit.
Die zweite häufig anzutreffende Begriffsvermengung hängt damit
zusammen, dass im Verlauf der Diskussionen um das BGE eine große
Anzahl von Modellen entworfen wurde, die unter dem gemeinsamen Überbegriff
‘Bedingungsloses Grundeinkommen’ zum Teil ganz unterschiedliche gesellschafts-
und verteilungspolitische Zielsetzungen verfolgen. Man könnte
all diese Modelle entlang eines Kontinuums anordnen, an dessen beiden
Endpunkten zwei in vielen Hinsichten völlig konträre Konzepte
stehen.
Sozialstaat zum Billigtarif
Das eine der beiden ist die neoliberale Version eines BGE. Sie
geht auf ein schon zu Beginn der neunzehnsechziger Jahre von Milton Friedman
propagiertes Modell zurück, das als eine für das amerikanische
Kapital kostensparende Alternative zum europäischen Sozialstaat gedacht
war. Im Zentrum dieses Modells steht das Konzept der sogenannten ‘negativen
Einkommenssteuer’, für welches zwei Merkmale kennzeichnend sind:
1. ein niedriger, für alle Einkommen einheitlicher Einkommenssteuersatz
(Stichwort: Flat Tax) 2. ein ebenfalls niedrig (also deutlich unter dem
Existenzminimum) angesetzter Wert für das vom Staat garantierte Mindesteinkommen.
Unterschreitet die jeweils errechnete Einkommenssteuer diesen Wert, wird
der Differenzbetrag als negative Einkommenssteuer ausbezahlt. Überschreitet
sie ihn, wird der Differenzbetrag als Einkommenssteuer kassiert.
Aus Sicht der überwiegenden Mehrzahl der Lohnabhängigen krankt
diese neoliberale Version des Sozialstaats daran, dass die als negative
Einkommenssteuer ausbezahlten Beträge nicht nur zur Finanzierung
des täglichen Lebens herangezogen werden sollen, sondern auch als
Ersatz für die in jenem Modell nicht vorgesehenen Sozialtransfers
herhalten müssen. Nur für die Bezieher hoher Einkommen ist das
vorliegende Modell attraktiv. Es verspricht nämlich eine nur leicht
progressive Einkommensbesteuerung, die sich mit zunehmenden Erwerbsbezügen
dem niedrigen einheitlichen Steuersatz annähert, ohne ihn je zu erreichen.
Denn zu zahlen ist ja immer nur die Differenz zwischen der jeweils errechneten
Steuerschuld und dem garantierten Mindesteinkommen. Auch den Unternehmern
hat dieses Modell viel zu bieten. Denn das unter dem Existenzminimum angesetzte
Mindesteinkommen wirkt aus ihrer Sicht wie ein staatlich finanzierter
Kombilohn, der die Langzeitarbeitslosen zu ergänzender Erwerbsarbeit
zwingt und so den Auf- bzw. Ausbau eines großen Billiglohnsektors
ermöglicht.
Sechzig Jahre nach der Entstehung von Friedmans Modell, im Zeitalter schärfster
internationaler Standortkonkurrenz, ist dieser Vorzug für das Kapital
sehr hoch zu veranschlagen. Darüber hinaus schätzen heutige
Neoliberale angesichts eines in den letzten Jahrzehnten gewaltig angewachsenen
Verwaltungsapparats auch die antibürokratische Stoßrichtung
des vorliegenden Modells. Dieses macht nämlich einerseits Bedarfsprüfungen
überflüssig und ersetzt andererseits Sozialtransfers durch private
Selbstversicherung. Besonders anziehend findet man den Gedanken eines
nicht-existenzsichernden Grundeinkommens ohne Bedarfsprüfung dann,
wenn er sich mit einer unternehmerfreundlichen Finanzierungsbasis
verbindet. Das ist etwa bei der von Götz Werner, dem Gründer
der dm-Drogeriemärkte, entwickelten Version eines BGE der Fall. Werner
möchte gänzlich auf Einkommenssteuern und Sozialabgaben verzichten
und an ihre Stelle eine entsprechend drastisch erhöhte Umsatzsteuer
setzen. Diese radikale Umgestaltung des Steuer- und Abgabensystems würde
wegen des regressiven Charakters aller Verbrauchssteuern dazu führen,
dass die Hauptbelastung für das BGE letztlich von den unteren Einkommensschichten
geschultert werden müsste.
Linke Utopie
Das linke Gegenbild dieser neoliberalen Zukunftsversion ist ein BGE, bei
dem der jeder Person ohne Bedarfsprüfung zustehende Betrag in materieller
Hinsicht existenzsichernd ist und darüber hinaus auch die
Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht. Dem Vorwurf, es handle
sich dabei um eine undifferenzierte Gießkannenförderung entzieht
man sich durch zweierlei Maßnahmen: Auf der einen Seite wird den
oberen Einkommensschichten das BGE durch entsprechende Vorkehrungen wieder
weggesteuert. Auf der anderen Seite gewährt man Personen mit erhöhtem
Beihilfebedarf zusätzlich alle schon im derzeitigen System
der sozialen Sicherungen vorgesehenen Sonderunterstützungen. Außer
einigen wenigen vom BGE überflüssig gemachten Transferleistungen
(Sozialhilfe, Kindergeld) soll nämlich das auf solidarischen Mitgliedsbeiträgen
fußende System der sozialen Absicherungen erhalten bleiben. In diesem
Sinne wird im vorliegenden Modell jedes ausbezahlte Grundeinkommen ergänzt
durch einen nicht ausbezahlten Pauschalbetrag, der die Unfall-, Kranken-
u. Pflegeversicherung abdeckt.
Trotz des erwähnten Wegfalls einiger Beihilfen und der mit der Bedarfsprüfung
verbundenen Bürokratie-Kosten repräsentiert das linke BGE-Modell
einen erheblichen Finanzierungsbedarf. Man möchte ihn abdecken zum
einen durch Verschärfung der Progression der Einkommenssteuer und
deutlich stärkere Besteuerung hoher Vermögen, zum anderen durch
die Erschließung neuer Steuerquellen im Bereich der Datenökonomie
und der Finanztransaktionen. Ohne hier auf Details einzugehen, ist folgendes
festzuhalten: Während das neoliberale BGE dem Kapital einen Sozialstaat
zum Billig-Tarif verspricht, repräsentiert das linke BGE-Modell ein
Umverteilungsprojekt gewaltigen Ausmaßes, dessen Realisierung
die aktuelle Verteilungsarchitektur von Grund auf umgestalten würde.
Viele Modelle und Ansätze
Die alle Diskussionen zum BGE erschwerenden Begriffsvermengungen resultieren
nur zum Teil daraus, dass die meisten einschlägigen Modelle Zwischenpositionen
auf dem durch diese beiden Extreme abgegrenzten gesellschafts- und verteilungspolitischen
Kontinuum einnehmen. Derartige Mischformen begegnen uns nämlich nicht
bloß auf der Modellebene, sondern haben ansatzweise auch schon
Eingang in die bestehenden Steuer- und Wohlfahrtssysteme gefunden.
Man denke etwa an die in Österreich an Arbeitnehmer*innen mit sehr
niedrigem Einkommen ausbezahlte Negativsteuer. Darüber hinaus gibt
es auch zahlreiche Hybride zwischen einer bedingungslosen und einer bloß
bedarfsorientierten Grundsicherung mit begleitendem Druck zur Aufnahme
von Erwerbsarbeit. Und auch diese Mischformen sind sowohl auf der Modellebene
als auch in bestehenden Wohlfahrtssystemen anzutreffen. Ein Exempel für
ersteres ist das in Deutschland von der FDP propagierte "Bürgergeld",
das Sanktionen im Fall von Arbeitsunwilligkeit vorsieht. Als Beispiel
für bereits realisierte Hybride zwischen bloß bedarfsorientiert
bzw. bedingungslos gewährten Unterstützungen mag das österreichische
Arbeitslosengeld dienen. Dieses wird zwar nur bedarfsorientiert, eben
bei Arbeitslosigkeit, gewährt. Man hält dabei jedoch ähnlich
wie beim BGE die Tür zum Zuverdienst durch begleitende Erwerbsarbeit
offen - allerdings nur bis zur sogenannten "Geringfügigkeitsgrenze"
in der Höhe von (derzeit) 475,86 € pro Monat.
Vielleicht wird man diese und andere ähnlich gelagerte Hybride einst
im Rückblick als Zwischenschritte auf unserem Weg zum BGE
interpretieren. Aus heutiger Perspektive ist jedenfalls zu betonen, dass
irgendwo auf dieser Strecke zwischen der bedarfsorientierten Grundsicherung
und dem BGE noch ein Paradigmenwechsel bei der Sicht auf die Erwerbsarbeit
zu bewältigen wäre. Denn deren Vorrang bleibt bloß im
ersten Fall gewahrt.
Auf europäischer Ebene nähert man sich besagtem Paradigmenwechsel
sehr zögerlich: Einerseits wird zwar in den sozial- und einkommenspolitischen
Diskussionen das Thema des bedingungslosen Grundeinkommens immer wichtiger.
Andererseits jedoch zeigen die Wohlfahrtssysteme vieler EU-Staaten gemäß
der Devise "von welfare zu workfare" einen vom BGE wegführenden
Trend zu verstärkter Bindung der Unterstützungsleistungen an
klassische Erwerbsarbeit. Heimisches Beispiel dafür ist das aktuelle
Drängen der türkisen Regierungspartei auf eine Reduktion der
zuvor erwähnten Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose
und eine degressive Gestaltung des Arbeitslosengelds.
Die Gründe für das gleichzeitige Auftreten dieser zwei gegenläufigen
Trends liegen auf der Hand: Zwar möchte man angesichts allgemein
steigender Haushaltsdefizite möglichst sparsam und "effizient"
mit den Sozialbudgets umgehen, was eher für eine verhaltensökonomische
Optimierung der vorhandenen Systeme sozialer Absicherungen spricht. Zugleich
jedoch setzt sich eine Einsicht durch, die starke Argumente für den
Übergang zu einem BGE liefert. Gemeint ist die Erkenntnis, dass die
allerorten wachsenden Sockel an Dauerarbeitslosen offensichtlich nichts
mit mangelnder oder gar sinkender Arbeitswilligkeit zu tun haben, sondern
auf ein strukturelles Problem unserer Ökonomie verweisen.
Krise der Arbeitsgesellschaft
versus Krise des Kapitalismus
Viele Befürworter*innen des BGE beschreiben dieses Problem als "Krise
der Arbeitsgesellschaft"[1]. Verursacht werde es dadurch, dass in
den Industriegesellschaften die Produktivität je Arbeitsstunde tendenziell
stärker steige als das jeweilige BIP, was langfristig zu einem unaufhaltsamen
Sinken des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens führen müsse.
Während diese Tendenz zunächst nur im Bereich der Industrie,
allmählich aber auch im Dienstleistungssektor Platz gegriffen habe,
erfasse sie nun sogar die Arbeitsfelder der technischen und wissenschaftlichen
Intelligenz. Eine Lösung des vorliegenden Problems verspricht man
sich vom BGE. Denn dieses sichere nicht nur den überflüssig
werdenden Arbeitskräften eine ökonomische Daseinsbasis. Es ermögliche
darüber hinaus die freie und gesellschaftlich nützliche Entfaltung
der im Bereich herkömmlicher Erwerbsarbeit nicht mehr benötigten
Tätigkeitspotentiale.
Die Rede von der Krise der Arbeitsgesellschaft ist eine stark verkürzte
Problembeschreibung, weil sie dazu verleitet, im strukturellen Wachstum
unserer Arbeitslosensockel eine direkte Folge des technischen Fortschritts
zu sehen. Tatsächlich aber resultiert besagtes Problem nicht unmittelbar
aus der Entwicklung der Technik, sondern aus der besonderen Art der gesellschaftlichen
Organisation dieser Entwicklung. Denn die wachsende strukturelle Arbeitslosigkeit
ist Ausdruck eines jener Grundwidersprüche des Kapitalismus,
die sich seit einigen Jahrzehnten in den alten Industriemetropolen immer
stärker zuspitzen. Der vorliegende Widerspruch besteht darin, dass
das Kapital in seiner Gesamtheit von der Ausbeutung der Arbeitskraft
lebt, während jeder einzelne Kapitalist durch technische und
organisatorische Rationalisierung möglichst viel Arbeitskraft aus
der Produktion entfernen muss, um billiger als seine Konkurrenz zu produzieren.
Die soziale Sprengkraft dieses Widerspruchs erhöht sich dadurch,
dass er aus Sicht des Kapitals möglichst nicht durch eine allgemeine
Arbeitszeitverkürzung entschärft werden sollte. Um günstige
Rahmenbedingungen für eine weiterhin erfolgreiche Ausbeutung von
Arbeitskraft sicher zu stellen, gilt es nämlich die Spaltung der
Lohnabhängigen in Erwerbstätige und eine ausreichend große
Reservearmee von Arbeitslosen aufrecht zu erhalten.
Als diese Reservearmee in den Neunzehnsiebziger Jahren im Gefolge einer
langen Nachkriegskonjunktur allzu stark schrumpfte, verschlechterten sich
jene Ausbeutungsbedingungen drastisch. Das Kapital änderte daher
seine Strategie und etablierte mit dem neoliberalen Akkumulationsregime
eine Spielanordnung, die bessere Möglichkeiten zur Ausbeutung der
Arbeitskraft bot. Im Zentrum dieser neuen Kapitalverwertungsstrategie
stand das Verlagern von großen Teilen der Industrieproduktion in
weniger entwickelte Weltregionen, was zwei Vorteile brachte. Zum einen
griff man nun an jener Peripherie auf ein riesiges Reservoir von gewerkschaftlich
unorganisierten und daher einfach auszubeutenden Arbeitskräften zurück.
Zum anderen löste man damit in den Metropolen selbst einen Deindustrialisierungsprozess
aus, in dessen Gefolge die auf das Industrieproletariat gestützte
Macht der Organisationen der Lohnabhängigen entscheidend geschwächt
werden konnte. Das ermöglichte jetzt auch hier wieder eine verschärfte
Ausbeutung der Arbeitskraft. Um diesen Sieg im Klassenkampf zu vervollständigen
und langfristig abzusichern, erhöhte man zugleich mit der Globalisierung
der Industrieproduktion die Mobilität des Kapitals mittels energischer
Liberalisierung der Finanzmärkte. Dadurch entstand eine so umfassende
internationale Standortkonkurrenz, dass die alten Industriemetropolen
zum Abbau ihrer aus Sicht des Kapitals überentwickelten sozialstaatlichen
Sicherungsnetze gezwungen wurden (Stichwort: Steuerwettlauf nach unten).
Die vorangehenden Zeilen sollten zum einen klar machen, dass in den
letzten Jahrzehnten nicht der technische Fortschritt als solcher sondern
dessen kapitalistische Organisation zu wachsender struktureller Arbeitslosigkeit
führte. Zum anderen wurde mit dem Hinweis auf die internationale
Standortkonkurrenz zuletzt einer jener Punkte angesprochen, an denen sich
unser Wirtschaftsystem auch alle künftigen Chancen
verbaut, dies von ihm verursachte Problem zu entschärfen. An sich
liegen jene Chancen ja vor der Tür. Denn trotz des starken Wachstums
unserer Arbeitsproduktivität und trotz aller Auslandsverlagerung
von industriellen Produktionen gehen auch in den alten Industriemetropolen
die nur durch zusätzliche Arbeit zu bewältigenden Aufgabenstellungen
nicht aus. Abgesehen von den Tätigkeiten, die bei der Etablierung
von umwelt- und klimapolitisch nachhaltigen Produktionsmustern anfallen,
ist dabei vor allem an das riesige Aufgabenfeld im Bereich der Restrukturierung
der schwer angeschlagenen Sozialstaaten zu denken. Angesichts schärfster
internationaler Standortkonkurrenz ist es aber für jeden einzelnen
Staat zu gefährlich, die hier schlummernden Beschäftigungspotentiale
entschlossen zu aktivieren. Zu hoch erscheinen die kurzfristig anfallenden
steuerlichen Belastungen für die von ausländischer Billigkonkurrenz
bedrohten Unternehmen. Viel zu spät und womöglich auch zu wenig
wird das Kapital von den im Gefolge einer derartigen Restrukturierung
erst nach und nach eintretenden indirekten Standortvorteilen profitieren
können.
Argumente für und gegen das BGE
Das politische System reagiert verunsichert auf diese komplexe Problemlage.
Keine der etablierten Parteien und schon gar keine der großen Gewerkschaftsorganisationen
mag klar und offensiv für den Übergang auf ein BGE eintreten.
Die Hauptträger einschlägiger Forderungen sind daher im Bereich
Zivilgesellschaft zu Hause. Das Spektrum der ein BGE fordernden Organisationen
reicht etwa in Österreich von Attac bis hin zur katholischen Sozialakademie.
Es gibt aber in allen großen politischen Parteien (selbst jenen
des bürgerlichen Lagers!) wichtige Persönlichkeiten bzw. Strömungen,
die sich zu dem mit der Einführung eines BGE verbundenen Paradigmenwechsel
in der Einkommens- und Sozialpolitik bekennen. Bei den liberalen und grünen
Parteien ist die Häufigkeit solcher Befürworter*innen am höchsten,
wobei sich im ersten Fall erwartungsgemäß große Nähe
zu dem von Friedman entworfenen Programm zeigt. Grüne BGE-Anhänger*innen
tendieren dagegen eher zu links angesiedelten Modellen. Allerdings begegnet
man im grünen Lager auch vielen BGE-Skeptiker*innen, welche sich
der in der Sozialdemokratie und vor allem der Gewerkschaftsbewegung dominierenden
Kritik am BGE anschließen.
Infolge dieses unübersichtlichen Frontverlaufs gibt das herkömmliche
Koordinatengerüst der Politik kaum Orientierungshilfe bei der Einschätzung
des BGE. Größere Klarheit ist nur zu gewinnen, wenn wir ergänzend
zur bereits angesprochenen Gefahr wachsender struktureller Arbeitslosigkeit
auch die übrigen Themen betrachten, die für die Diskussionen
ums BGE von Relevanz sind. Der Versuch ein wenig Systematik in die Vielzahl
der bei diesen Diskussionen im Spiel befindlichen Argumente zu bringen,
zeigt, dass die meisten davon drei Hauptthemen adressieren:
1. BGE als mögliche Antwort auf bzw. als Quelle von Gerechtigkeitsprobleme/n
2. BGE als mögliche Antwort auf bzw. als Quelle von sozioökonomischen
Probleme/n
3. BGE als Finanzierungsaufgabe
Obwohl die gegenwärtigen Diskussionen um das BGE eindeutig vom zweiten
und dritten Themenkomplex dominiert werden, fokussieren die folgenden
Überlegungen auf die Gerechtigkeitsproblematik. Ich glaube nämlich,
dass ausgehend von diesem Themenbereich am ehesten ein Verständnis
für den Stellenwert der BGE-Bewegung im Kontext der aktuellen Entwicklung
des Kapitalismus zu gewinnen ist.
Blickt man aus historischer Perspektive auf die das Gerechtigkeitsthema
ansprechenden Argumente, so fällt eine interessante Verschiebung
auf: Während die ab dem späten achtzehnten Jahrhundert wirkenden
Pioniere des BGE in diesem vor allem ein Werkzeug zur Wiedergutmachung
gesellschaftlichen Unrechts sahen, ist der Wiedergutmachungsgedanke bei
den aktuellen BGE-Diskussionen in den Hintergrund getreten. Das Gerechtigkeitsanliegen
ging dadurch aber nicht verloren. Denn zum einen wird es nun völlig
konträr als Argument gegen das BGE ins Spiel gebracht. Zum
anderen kam eine neue Gerechtigkeitsüberlegung ins Spiel, die für
die Einführung eines BGE sprechen möchte.
Die anschließende Betrachtung dieser verschiedenen Aspekte des mit
dem BGE verknüpften Gerechtigkeitsproblems wird auch einige Argumente
aus den beiden anderen Themenbereichen des BGE-Diskurses ansprechen. Eine
umfassende Auseinandersetzung mit der Gesamtheit aller dort im Spiel befindlichen
Gedanken ist jedoch nicht beabsichtigt.
BGE als Wiedergutmachung eines
Unrechts
Das Unrecht, welches in der Frühphase des Kapitalismus durch ein
BGE ausgeglichen werden sollte, war die ab dem 15. Jahrhundert einsetzende
Aneignung von Gemeindeland durch den Feudaladel, der im Gefolge des Entstehens
erster Wollmanufakturen groß in die Schafzucht einstieg. Man beraubte
dabei die einfache Landbevölkerung ihrer natürlichen Produktionsgrundlagen
und trieb sie in die Städte, wo sie ein wichtiger Teil des sich hier
sammelnden Proletariats wurde. Angesichts dieser Entwicklung meint Charles
Fourrier (1772-1837), dass die eine solche ‘Privatisierung’ des Bodens
gestattende Gesellschaft allen dadurch ihre Lebensgrundlage verlierenden
Bürgern einen Lebensunterhalt schulde. Bei Thomas Spence (1750-1814)
und Joseph Charlier (1816-1896) wird diese Entschädigung zwar durch
den Staat ausbezahlt, die dafür erforderlichen Mittel sind aber durch
die neuen Nutzer des Bodens aufzubringen, gleichsam als Preis für
ihre Aneignung des vormaligen Gemeindelands.
Zur Zeit der frühsozialistischen Utopisten war besagter Bodenraub
noch Teil des historischen Gedächtnisses der von ihm betroffenen
Bevölkerungsschichten. Der Entschädigungsgedanke stellte damals
daher ein starkes Argument für das BGE dar. Heutzutage jedoch ist
die offene Gewalttätigkeit des erwähnten Geschehens längst
vergessen - und das nicht ganz zu unrecht. Es wurde nämlich durch
die weitere Entwicklung nachträglich als gesellschaftlich sinnvoll
legitimiert. Bildeten sich doch bei diesem von Marx als "ursprüngliche
Akkumulation" bezeichneten Prozess jene Kapitalstöcke, welche
dann ihrerseits zum Ausgangspunkt einer ganz neuen Form der Kapitalakkumulation
wurden. Deren Basis sind nun nicht mehr Landraub und andere verbrecherische
Praktiken, sondern der im Kontext des Lohnarbeitsverhältnisses stattfindende
Tausch von Lohn gegen Arbeitskraft. Die dabei stattfindende Aneignung
des von der Arbeitskraft geschaffenen Mehrwerts durch den Kapitalisten,
ist an der friedlich-rechtmäßigen Oberfläche des Lohnarbeitsverhältnisses
nicht mehr sichtbar. Es ist nun aber für jeden, der es sehen will,
sehr deutlich zu erkennen, dass als eigentliche Basis des in Geldbeträgen
messbaren und seit jener ursprünglichen Akkumulation kontinuierlich
wachsenden gesellschaftlichen Reichtums nicht der Boden sondern
die von den Lohnarbeiter*innen geleistete Arbeit fungiert.
BGE und Arbeitswert
Weil es seit damals so offensichtlich ist, dass Boden und Natur zwar
notwendige Voraussetzungen aber nicht die sprudelnde Quelle des in
Geld messbaren gesellschaftlichen Reichtums sind, wirkt es seltsam hilflos
und aus der Zeit gefallen, wenn manche BGE-Befürworter*innen auch
heute noch mit dem Wiedergutmachungsgedanken der frühsozialistischen
Utopisten argumentieren wollen. Ein Beispiel dafür ist Timo Reuter,
der das BGE in der TAZ vom 11.1.2014 unter anderem deshalb befürwortet,
weil es "das Anrecht aller Menschen auf einen gleichen Anteil der natürlichen
Ressourcen verwirklicht." Als ob das Anrecht auf diesen Anteil
nicht erst durch Arbeit erworben würde. Weil wir ja nicht
im Schlaraffenland leben, sondern in der realen Welt, wo die Früchte
der natürlichen Ressourcen erst durch Arbeit geerntet, veredelt und
angeeignet werden müssen. In Terms der marxistischen Arbeitswerttheorie
liegt hier ein Missverständnis des Verhältnisses von Gebrauchswert
zu Tauschwert vor: Das in der Natur schlummernde Potential
an Gebrauchswerten kann nur mittels der Arbeits- bzw. Tauschwerte schaffender
Tätigkeit zu einem realen Schatz an Gebrauchswerten werden.
Unabhängig von diesem Arbeits- bzw. Tauschwerte schaffenden Tun besteht
daher auch kein Anrecht auf einen durch Einkommen (also Tauschwert) eröffneten
Zugang zu den in Gestalt realer Güter vorliegenden Gebrauchswerten.
Wie grotesk und weitreichend das hier aufblitzende Unverständnis
für die ökonomische Basis des gesellschaftlichen Wertschöpfungsprozesses
bei manchen Proponent*innen des BGE ist, mögen folgende Zeilen aus
einem fürs BGE plädierenden Leserbrief in der ZEIT vom 8.8.2019
beispielhaft belegen: "Ein von Arbeit unabhängiges Grundeinkommen
ist ein Menschenrecht, das historisch den freien Bürgern des Altertums
und dann dem Adel zustand. Später wurde das Bürgertum mit kirchlicher
Unterstützung (‘Bete und arbeite’) von dem Wahn erfasst, dass sich
der Wert des Menschen in seiner Arbeit ausdrücke."
Tatsächlich konnten die freien Bürger des Altertums und die
adeligen Damen und Herren des Mittelalters und der frühen Neuzeit
ihr vermeintliches Menschenrecht auf arbeitsfreies Einkommen nur dadurch
realisieren, dass sie sich den von Sklaven bzw. Untertanen geschaffenen
Mehrwert aneigneten. Das Bürgertum aber wurde nicht von einem Wahn
befallen, der es auf dies vorkapitalistische ‘Menschenrecht’ vergessen
ließ. Vielmehr hat es einfach entdeckt, dass hinter dem vermeintlichen
Menschenrecht eine auf äußerem Zwang bzw. feudaler Unterordnung
fußende und ihm daher als unschön und überholt erscheinende
Form des Aneignens der Arbeit anderer stand. Man setzte an ihre Stelle
das ohne äußeren Zwang bzw. Unterordnung funktionierende Lohnarbeitsverhältnis
und wurde erst durch Marx darauf hingewiesen, dass sich auch unter der
gewaltlosen Oberfläche der Lohnarbeit wieder eine Ausbeutungsbeziehung
versteckt, weil das Kapital den von den Lohnabhängigen geschaffenen
Mehrwert unbezahlt in seine Tasche steckt.
Wenn daher die meisten Sozialdemokrat*innen und praktisch alle Gewerkschafter*innen
eine äußerst skeptische Haltung zum BGE zeigen, dann ist dies
Ausdruck der spätestens seit den Tagen von Marx im Bewusstsein der
Lohnabhängigen gespeicherten Einsicht, dass hinter allen in unserer
Ökonomie fließenden Einkommen letztlich ihre Arbeit steckt.
Dieses kollektive, von der marxschen Arbeitswerttheorie systematisch aufbereitete
Wissen ist daher die Basis vieler gewerkschaftlicher Vorbehalte gegenüber
dem BGE. So speist es etwa die Skepsis der Gewerkschafter*innen angesichts
vermeintlich neuer Einkommensquellen zur Finanzierung des BGE. In diesem
Sinne wendet sich ein auf das BGE bezogenes Gutachten des gewerkschaftsnahen
WSI gegen die Vorstellung, "der Reichtum beruhe doch heutzutage vor
allem auf den historisch akkumulierten Anlagen, Infrastrukturen und Wissensbeständen".
Das WSI weist darauf hin, dass dieses Argument nicht trägt. Denn
Anlagen, Infrastrukturen und Wissensbestände "führen nur
dann zu neuer Wertschöpfung und Einkommen, wenn sie durch lebendige
Arbeit für die Produktion neuer Güter und Dienstleistungen genutzt
werden."[2] Aus Perspektive der Arbeitswerttheorie wäre hier
nur zu präzisieren,
• dass die Lohnabhängigen bei dieser Nutzung von Anlagen, Infrastrukturen
und Wissensbeständen deren Wertsubstanz auf die jeweils zu erzeugenden
Waren übertragen,
• und dass die so durch die Arbeit auf deren Produkte übertragene
Wertsubstanz jener materiellen und immateriellen Produktionsmittel ihrerseits
auch bloß aus geronnener (d.h. in vorangehenden Produktionsperioden
geleisteter) Arbeit besteht.
BGE als Unrecht
Die Überzeugung, dass Arbeit die Quelle aller Tauschwerte bzw. Einkommen
ist, führt zu einem in breiten Bevölkerungsschichten herrschenden
Gerechtigkeitsvorbehalt gegen ein mögliches BGE. Laut dem
bei Attac engagierten BGE-Befürworter Werner Rätz betrachte
man es im Sinne dieses Vorbehalts als gerecht, "wenn jemand für
‘ehrliche Arbeit’ ‘ehrliches Geld’ verdient; ungerecht wäre es, Geld
fürs Nichtstun zu bekommen. ... Da ist zwar durchaus Platz für
eine ausgleichende Sozialpolitik, wenn jemand (‘unverschuldet’) in Not
geraten ist, aber die Idee, dass Menschen das Recht auf Teilhabe an Reichtum
und gesellschaftlichem Leben einfach so, bedingungslos haben sollen, verlangt
doch erst mal einen gehörigen gedanklichen Schritt."[3]
Rätz selbst, und mit ihm vermutlich der allergrößte Teil
der BGE-Befürworter*innen, hat diesen Schritt vollzogen. Denn er
glaubt erkannt zu haben, dass dieses Argument auf einem unhistorischen
Arbeitsbegriff fußt, der Arbeit als einen immer schon und auch in
alle Zukunft unvermeidlichen Stoffwechsel mit der Natur betrachtet. Gehe
man von einem solchen zeitlosen Arbeitsbegriff aus, dann sei es "ein
Gebot der Gerechtigkeit, alle Menschen immer und überall an der Arbeit
zu beteiligen" - und umgekehrt (das ergänze nun ich) wohl auch
eine Pflicht jedes Einzelnen sich selbst nicht von ihr auszuschließen.
Unsere Gegenwart ist aber laut Rätz von einer historisch vorübergehenden
Form dieses allzeit stattfindenden Stoffwechsels, nämlich
von der durch den Kapitalismus etablierten Lohnarbeit, geprägt. Und
vor dem Hintergrund dieser historischen Gestalt der Arbeit, die "kapitalistisch
formbestimmt ist, ... geht es um die Befreiung von genau dieser Arbeit.
Ein BGE wäre ein Schritt hin zur Ermöglichung einer neuen Form
von Vergesellschaftung." In dieselbe Kerbe schlägt die Ökonomin
Luise Gubitzer: "Wie bis jetzt die technologischen Innovationen Arbeit
geformt haben und noch immer formen", hätten es ihrer Ansicht
nach die Menschen mit einem BGE selbst in der Hand, "die Arbeit zu
formen, da ein existenzsicherndes Grundeinkommen Sicherheit dazu bietet."[4]
Die Vertreter*innen dieser Position möchte den zuvor erwähnten
Gerechtigkeitsvorbehalt mit dem Hinweis parieren, dass die durch das BGE
von der Lohnarbeit befreiten Bürger nicht auf der faulen Haut liegen,
sondern weiterhin tätig sein werden - nur eben in freien, selbstbestimmte
Arbeitsverhältnissen jenseits der Kapitalverwertung. Diese Verteidigung
des BGE greift jedoch an einem entscheidenden Punkt zu kurz. Denn einerseits
befreit das BGE künftige ‘Aussteiger’ zwar nicht von der Arbeit als
solcher, aber doch von ihrer kapitalistisch deformierten Spielart, der
Lohnarbeit. Andererseits setzt es die Fortexistenz des Lohnarbeitsverhältnisses
voraus. Denn seine Finanzierungsbasis wird ja durch Lohnarbeit sichergestellt.
Damit sich die Aussteiger von den der Kapitalverwertung geschuldeten Zwängen
befreien können, muss es also viele Nicht-Aussteiger geben,
die sich weiterhin jenen Zwängen unterwerfen.
Rückblickend ist dieses dem BGE anhaftende Gerechtigkeitsdefizit
einer der Gründe (wenn nicht sogar der eigentliche Grund) dafür,
dass die BGE-Bewegung seit dreißig Jahren nicht so recht vom Fleck
kommt. Und künftig könnte es im Falle eines Erfolgs dieser
Bewegung zum Ausgangspunkt einer Spaltung der Lohnabhängigen
werden.
BGE versus Klassenkampf
Wenn Gewerkschafter*innen gegen das BGE argumentieren, präsentieren
sie stets einen alternativen Forderungskatalog. Dieser ist in seinen langfristigen
Zielen weitgehend ident mit dem BGE-Programm, hat aber den politischen
Vorzug, die Lohnabhängigen nicht zu spalten. Denn die Wege,
auf denen man diese Ziele erreichen will, sind andere:
• Um die strukturelle Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und zugleich
damit den Zwang zur Lohnarbeit zu minimieren, bzw. Freiräume für
völlig selbstbestimmtes Arbeiten zu erweitern, fordert man anstelle
eines BGE eine generelle Arbeitszeitverkürzung,
• um die verbleibende Lohnarbeit im Interesse der Arbeitenden zu formen,
fordert man anstelle eines BGE höhere Mindestlöhne, bessere
Arbeitsbedingungen und verbesserte Mitbestimmung,
• um alle aktuellen Lücken in der Daseinsvorsorge zu schließen
und neue Tätigkeitsfelder zu eröffnen, in denen sich die Arbeit
nicht den von der Kapitalverwertung gesetzten Zwängen unterwirft,
sondern an einer Logik des Sorgens orientiert, fordert man anstelle eines
BGE eine Reparatur bzw. Neustrukturierung des Sozialstaats.
Es erhebt sich die Frage, wieso die BGE-Befürworter*innen dieselben
Ziele über den Umweg der Forderung eines BGE anstreben. Die
Antwort ist einfach, wenn man sich die historische Situation vergegenwärtigt,
in der die aktuelle BGE-Bewegung Fahrt aufnahm. Dies geschah etwa ab den
Neunzehnachtzigern, als die politischen und gewerkschaftlichen Organisationen
der Lohnabhängigen durch die skizzierte Globalisierungs- und Liberalisierungsoffensive
des Kapitals in die Defensive getrieben wurden. Dies rief zivilgesellschaftliche
Organisationen auf den Plan, die nicht als Stimmen eines kraftvollen Proletariats
sprechen und planen konnten. Sie suchten und suchen daher keinen direkten
Konflikt mit gegnerischen Interessen, sondern müssen sich auf
allgemein humanistische Werte berufen und eine Utopie ausmalen,
die an die Einsicht aller Gesellschaftsmitglieder, einschließlich
eines an sozialem Frieden orientierten Unternehmertums, appelliert.
Das BGE ist jene aus der historischen Schwächung der Lohnabhängigen
geborene Utopie. Sie trägt dem an ihrer Wiege stehenden Handicap
Rechnung, indem sie das sozialistische Ideal einer umfassenden
Befreiung der Arbeit zurückstellt. Ihr Ziel ist eine zunächst
nur partielle Befreiung von Lohnarbeit innerhalb eines Systems,
das weiterhin auf Lohnarbeit fußt. Und das zuvor monierte Gerechtigkeitsdefizit
des BGE-Konzepts ist Resultat dieser schwächebedingten Selbstbeschränkung.
Die verschiedenen Teilgruppen der BGE-Bewegung unterscheiden sich bloß
im Ausmaß jener Selbstbeschränkung, wobei der ‘Unternehmerflügel’
maximale Bescheidenheit fordert und daher ein möglichst niedriges
BGE propagiert, für welches am besten die Lohnabhängigen selbst
alle Kosten übernehmen. Die Konzepte des ‘Arbeitnehmerflügels’
der Bewegung versprechen zwar ein viel großzügigeres BGE mit
wesentlich stärkerer Finanzierungsbeteiligung des Kapitals und hoher
Einkommensschichten. Zur Durchsetzung der entsprechenden Forderungen kann
die BGE-Bewegung aber weder auf Streiks noch auf andere gewerkschaftliche
Kampfmaßnahmen zurückgreifen. Vielmehr muss man sich auf die
defensive Drohung mit den ohne Etablierung eines BGE unaufhaltsam steigenden
Arbeitslosenzahlen beschränken. Die mobilisierende Kraft der Angst
vor einer solchen Entwicklung soll jene Motivationslücke schließen,
welche vom Gerechtigkeitsdefizit der BGE-Forderung aufgerissen wird.
Illusionen linker BGE-Befürworter*innen
Für die linke Hälfte der BGE-Bewegung ist mit dem eben erwähnten
Ziel einer nur partiellen Befreiung von Lohnarbeit noch lange nicht das
letzte Wort gesprochen. Denn man denkt viel weiter und hofft dabei auf
die ehernen Gesetze der Marktwirtschaft. Der Arbeitsmarkt muss ja entsprechend
reagieren, wenn plötzlich niemand mehr bereit ist, die wirklich unangenehmen
Arbeiten zu Niedrigstlöhnen zu erledigen, und wenn auch die Nachfrage
nach den besseren Arbeitsplätzen spürbar nachlässt. Da
werden dann wohl die Löhne kräftig steigen, und die Unternehmen
werden gezwungen sein, wesentlich bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Indirekt wird es so mittels des BGE gelingen, auch die verbleibende
Lohnarbeit im Interesse der Arbeitenden "zu formen".
In der Hoffnung auf derartige indirekte Effekte mutieren dann mit einem
Mal auch die schärfsten Kritiker*innen des Neoliberalismus zu begeisterten
Anhänger*innen des Marktes. Diese Konversion ist letztlich ebenfalls
ein bloßes Zeichen der realpolitischen Schwäche der BGE-Bewegung.
Abgesehen davon ist sie ökonomisch recht naiv. Wenn nämlich
im Gefolge der Einführung eines BGE wirklich jene erhoffte allseitige
Aufwärtsbewegung der Löhne stattfände, müsste es bei
konstantem Volumen des Waren- und Dienstleistungsangebots zu einem starken
Inflationsschub kommen. Dieser aber würde seinerseits die
Kaufkraft des ohnehin nur mit großer Mühe finanzierbaren BGE
empfindlich schwächen - was dann in der Folge äußerst
negative Effekte für alle Bemühungen um das arbeitskraftgerechte
"Formen" der Lohnarbeit haben müsste.
Auch die Naivität mancher Vorschläge zur Finanzierung des BGE
resultiert aus der realpolitischen Schwäche der BGE-Bewegung: Weil
die politische Kraft für offensive Verteilungskämpfe fehlt,
sucht man nach scheinbar herrenlosem Geld, das da irgendwo auf
der Straße herumliegt und nur darauf wartet, aufgesammelt zu werden.
In diesem Sinn rechnet uns etwa der Philosoph Richard David Precht vor,
dass das Gesamtvolumen der jährlich in Deutschland abgewickelten
Finanztransaktionen bald 100 mal so groß ist wie das deutsche BIP
und bald 1.000 mal so groß wie das deutsche Budget. Würde man
mittels einer Mikrosteuer auf Finanztransaktionen nur eine der insgesamt
245 Billionen € dieses Transaktionsvolumens abschöpfen, wäre
damit das BGE für Deutschland finanzierbar. Leider geht das aber
auf nationaler Ebene nicht so einfach, wie sich Precht das vorstellt.
Nicht zuletzt deshalb weil das Finanzkapital sehr mobil ist. Darüber
hinaus handelt es sich beim Finanzkapital im Gegensatz zu einem auch von
Precht geteilten Irrglauben nicht um ein sich von selbst, also ohne
Arbeit vermehrendes Geld, sondern um einen Teil der Gesamtmasse des
durch das Realkapital von den Lohnabhängigen abgepressten Mehrwerts.
Und so wie die Lohnabhängigen mit ihren Arbeit-’Gebern’ um jeden
Euro dieses Mehrwerts kämpfen müssen, wird man wohl auch keinen
einzigen Euro jenes auf den Finanzmärkten zirkulierenden Teils der
Mehrwertmasse widerstandslos requirieren und als BGE verteilen können.
Ein neues Gerechtigkeitsanliegen
Die bisherigen Ausführungen zu den im BGE-Diskurs angesprochenen
Gerechtigkeitsfragen sollten zeigen, dass der ursprünglich hinter
dem BGE stehende Wiedergutmachungsgedanke längst überholt ist
und das BGE heutzutage die Gefahr des Entstehens einer neuen Ungerechtigkeit
bzw. Spaltung der Lohnabhängigen in sich birgt. Das Gerechtigkeitsthema
ist damit aber noch nicht erschöpfend behandelt. Wie bereits angedeutet,
begegnet man nämlich in den BGE-Diskussionen auch einem neuen Gerechtigkeitsanliegen,
das sich als Antwort auf die aktuelle Entwicklung der kapitalistischen
Ökonomie versteht.
Ich stieß auf diesen für die Einführung eines BGE
ins Treffen geführten Gedanken erstmals 1996 in einem akin-Artikel
von Robert Reischer. Letzterer geht davon aus, dass der Kapitalismus mittlerweile
ein hoch integriertes System ist, "in dem sich Erwerbsarbeit,
unbezahlte Arbeit und Kapitaleinsatz gegenseitig bedingen, in dem öffentlicher
Dienst, Verwaltung und ‘Privat’ wirtschaft einander zuarbeiten und gegenseitig
abhängig sind". Reischer zieht daraus den Schluss, dass sich
in einem derart eng vernetzten System der Arbeitsteilung "die Leistung
der Einzelnen nicht wirklich bewerten" lässt. Erwerbsarbeit ist
für Reischer in diesem System nur "eine Möglichkeit,
die gemeinsam erwirtschafteten Erträge zu teilen. ... Daher gibt
es auch keinen Grund, Einkommen von Erwerbsarbeit nicht zu entkoppeln".[5]
Die dem eben skizzierten Gedanke zugrunde liegende Situationsbeschreibung
ist korrekt: Mit zunehmender Komplexität und Vernetzung der den gesamtgesellschaftlichen
Prozess der Kapitalakkumulation konstituierenden Teilvorgänge wird
die Zuordnung der geschaffenen Arbeitswerte zu einzelnen Tätigkeiten
tatsächlich immer fragwürdiger. Allerdings ist festzuhalten,
dass dieser hinter dem Rücken der Marktteilnehmer ablaufende Bewertungsvorgang
auch schon in allen früheren Entwicklungsphasen der kapitalistischen
Ökonomie zutiefst widersprüchlichen Charakter hatte. Wenn man
die jeweils am Markt ablaufende Bewertung von Tätigkeiten als rational
bzw. leistungsgerecht ansah, war das stets bloß so etwas wie ein
Glaube der Marktteilnehmer - eine Art Beruhigungspille, welche
es den Verlierern dieser Spielanordnung erleichterte, erlebte Ungerechtigkeit
still zu ertragen und auf der Seite der Gewinner allfällige Gewissensbisse
zum Schweigen brachte.
Das zuletzt immer deutlichere Hervortreten des Systemcharakters der Kapitalakkumulation
hat somit den inneren Widerspruch zwischen der konkreten Tätigkeit
und ihrem jeweiligen Gehalt an abstrakter, wert-schaffender Arbeit nicht
verursacht, sondern bloß auf die Spitze getrieben. Und
der ‘Pferdefuß’ der BGE-Utopie besteht darin, dass sie diesen im
modernen Kapitalismus auf extreme Weise zugespitzten Widerspruch innerhalb
der Grenzen der kapitalistischen Ökonomie aufheben will. Der letztlich
an der Überwindung jener Ökonomie orientierte linke Flügel
der BGE-Bewegung verfolgt daher mit seinem Einsatz für das BGE eine
Strategie, die mit seinem übergeordneten Ziel nicht ganz kompatibel
ist und deshalb kaum erfolgreich sein dürfte.
BGE und soziale Reproduktion
Bevor ich diese pessimistische Einschätzung im Detail erläutere,
ist die zuletzt angesprochene Zuspitzung der inneren Widersprüche
des Arbeitswerts noch etwas genauer zu betrachten. Sie zeigt sich besonders
deutlich in zwei Schlüsselsektoren unseres Wirtschaftssystems. Der
erste der beiden ist die Wissensproduktion. Hier stößt
das Prinzip ‘Lohn gegen Leistung’ an seine Grenzen, weil immer schwerer
feststellbar ist, wer einen wie großen Beitrag zur Entstehung neuen
Wissens geleistet hat. Darüber hinaus ist kaum bewertbar, welche
Erarbeitung von Wissen gesellschaftlichen Nutzen hat und welche nicht.
Schließlich muss man auch davon ausgehen, dass wichtige Produkte
der Wissensgesellschaft, wie z.B. Computerprogramme, im Internet von zahlreichen
Personen gemeinsam und unbezahlt weiterentwickelt werden.[6]
Noch brisanter entwickelte sich die Widersprüchlichkeit des Arbeitswerts
in der Sphäre der Reproduktion, weil sie hier alle
Haushalte betrifft und nicht bloß die Lohnabhängigen einzelner
Wirtschaftssektoren. Marx sah in der Reproduktion der Arbeitskräfte
noch einen unproduktiven Randbereich der Produktionssphäre, welche
für ihn das Zentrum des ökonomischen Geschehens bildete. Aus
seiner Sicht wurde nämlich nur hier Wert und Mehrwert geschaffen.
Für die mittlerweile zu hochintegrierten Systemen herangereiften
Ökonomien der mit einander konkurrierenden Nationalstaaten jedoch
wurde die möglichst effiziente Organisation dieses ehemaligen Randbereichs
zu einem der drängendsten Überlebensprobleme. Denn jedes dieser
Systeme kann nur dann ausreichend Wert und Mehrwert produzieren, wenn
es ihm gelingt, die Rahmenbedingungen für die in der Reproduktionssphäre
ablaufenden Prozesse der Haushaltsführung, Kindererziehung, Pflege,
Gesundheitsvorsorge, Bildung und Weiterbildung, usw. zu optimieren. Und
die Art der Entlohnung der dabei anfallenden Tätigkeiten ist
zentrales Element dieser über Erfolg bzw. Misserfolg auf dem Weltmarkt
entscheidenden Rahmenbedingungen.
Besonders schwer zu lösen sind die hier entstehenden Entlohnungsprobleme
bei den für den sozialen Zusammenhalt und die Resilienz jeder Gesellschaft
konstitutiven Arbeiten, welche innerhalb der Haushalte ablaufen. Diese
die "soziale Reproduktion" gewährleistenden Tätigkeiten
zielen darauf ab "soziale Bindungen herzustellen, aufrechtzuerhalten
und zu erneuern"[7] und werden in patriarchalen Familienstrukturen
weitgehend an die Frauen delegiert. Lange Zeit war die dabei zu leistende
Beziehungs- und Sorgearbeit nur indirekt über das Modell des Familienlohns
an den Geldkreislauf angebunden. Das neoliberale Akkumulationsregime ersetzte
dann den Familienlohn durch das Modell der Doppelverdiener-Familie, ohne
für eine im Gleichschritt verlaufende Überwindung des patriarchalen
Musters der innerfamiliären Arbeitsteilung zu sorgen. Dadurch geriet
die soziale Reproduktion so stark unter Druck, dass eine Destabilisierung
der betroffenen Gesellschaften droht.
Denn für die Frauen hat ihre unter den genannten Bedingungen stattfindende
Integration in den Arbeitsmarkt zwei auf Dauer untragbare Folgen: Einerseits
erzeugt sie eine unzumutbare Doppelbelastung durch Beruf und Familie.
Andererseits führte sie zu immer stärkerer Professionalisierung
und Monetarisierung der in den Familien anfallenden Haushalts-,
und Sorgearbeiten. Wie die erste dieser beiden Entwicklungen ist auch
die zweite für die Frauen sehr belastend. Sie bilden nämlich
das wichtigste Personalreservoir des die einschlägigen Dienstleistungen
erbringenden Wirtschaftssektors. Und als hier tätige Lohnabhängige
oder Ein-Personen-Unternehmen werden sie nun auch zu Hauptleidtragenden
der schwer defizitären Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen jenes
Sektors. Die Ursache der betreffenden Defizite ist im Marktmechanismus
zu suchen. Denn er führt auf Basis der vorherrschenden patriarchalen
Wahrnehmungs- und Bewertungsmuster zu einer drastischen Unterbewertung
der die betreffenden Arbeiten kennzeichnenden Belastungen und Qualifikationsanforderungen.[8]
In dieser verfahrenen Situation scheint das BGE Chancen zur gleichzeitigen
Entschärfung mehrerer mit einander verquickter Teilprobleme zu bieten.
Erstens würde es bei beiden Geschlechtern den Druck zur Annahme einer
Vollzeitbeschäftigung vermindern und so die Annäherung an das
50:50-Ideal bei der Teilung der Haushalts- und Sorgearbeit erleichtern.
Zweitens könnte es infolge seiner bereits erwähnten Kombilohnfunktion
die Arbeitskosten der Grund- und Nahversorgungsbetriebe senken, was Spielräume
für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesen vor allem
von Frauen getragenen Wirtschaftssektoren eröffnen sollte. Drittens
würde damit zugleich auch ein Beitrag zur Entschärfung einer
jener von Robert Reischer kritisierten Ungerechtigkeiten geleistet, die
aus der ungleichen Bewertung von eng verflochtenen Arbeitstätigkeiten
und Wirtschaftssektoren resultieren.
Auch im Fall all dieser für ein BGE sprechenden Argumente ist jedoch
wieder auf die funktionalen Äquivalente im ‘Stammrevier’ der
gewerkschaftlichen Kämpfe zu verweisen: generelle Arbeitszeitverkürzung
wäre eine ebenso gute Hilfestellung bei der Annäherung an eine
gerechte Teilung der Haushalts- und Sorgearbeiten. Großzügigere
Finanzierung der öffentlichen Gesundheits-, Pflege- und Erziehungseinrichtungen
würde Spielräume für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne
in diesen Sektoren schaffen. Und eine umfassend solidarische Lohn- und
Gesellschaftspolitik der Gewerkschaften könnte beitragen zur Angleichung
der Löhne zwischen unterschiedlichen Branchen, Hierarchie-Ebenen
und Lebensphasen.
Die Frage, warum man sich lieber für ein BGE engagiert, als alle
Kräfte im Dienste entsprechender gewerkschaftlicher Ziele zu mobilisieren,
wurde oben schon ganz allgemein mit Hinweis auf die Schwächung der
Lohnabhängigen durch das neoliberale Akkumulationsregime beantwortet.
Im Kontext der hier nun erörterten Probleme der sozialen Reproduktion
ist ergänzend zu fragen, was Feministinnen dazu bewegt, einen Teil
ihrer Kampfkraft in die BGE-Bewegung einzubringen.[9] Die Antwort fällt
analog aus: das Ausweichen auf die BGE-Schiene ist auch in diesem Fall
ein Zeichen der Schwäche - hier nun einer des Feminismus.
Weil wir noch immer so entmutigend weit von der Realisierung des 50:50
Ideals entfernt sind, weil es noch Jahrzehnte dauern kann, bis der Gender
Pay Gap und die daraus resultierende Altersarmut von Frauen verschwinden,
weil familienfreundliche Arbeitszeiten in der Arbeitswelt längst
noch keine Selbstverständlichkeit sind - aus all diesen und noch
weiteren, ähnlich gelagerten Gründen hofft man auf Rückenwind
durch die Einführung eines BGE. Eine Hoffnung, der ich zwar die Daumen
drücke, die ich aber für unrealistisch halte. Wie bereits angedeutet,
beurteile ich nämlich die Erfolgsaussichten des Kampfs der linken
BGE-Proponent*innen für ein sozial nachhaltiges und daher mit jenen
Zielen des Feminismus kompatibles BGE eher negativ.
BGE und politische Dynamik
Zur Begründung meiner Skepsis verweise ich zunächst auf eine
von allen BGE-Diskutant*innen geteilte Einschätzung. Sie besagt,
dass das BGE sowohl Chancen als auch Risiken birgt. So könnte
es etwa aus feministischer Perspektive ...
• entweder als "ein erster wichtiger Baustein in einem umfassenderen
Projekt zur Erneuerung und Verbesserung des Sozialen in unserer Gesellschaft"
fungieren,
• oder aber ein "ungeheurer frauen- und bildungspolitischer Rückschlag"
sein, da es womöglich sozialen Druck auf Frauen ausübt,
"aufgrund der nicht mehr vorhandenen Notwendigkeit der Erwerbsarbeit
die Familienarbeit anzunehmen, weshalb z.B. Kinder wieder mehr zu Hause
betreut werden könnten".[10]
Welche der im BGE implizierten Chancen bzw. Risiken zu Realitäten
werden, hängt zunächst natürlich von der Art des
jeweils etablierten BGE-Modells ab. So böte etwa die neoliberale
Variante sehr ungünstige Voraussetzungen für den Start jener
eben erwähnten umfassenden "Erneuerung und Verbesserung des Sozialen
in unserer Gesellschaft". Noch wichtiger als die Art des zum
Zuge kommenden Modells ist jedoch die Dynamik des Prozesses, in
dessen Verlauf das BGE implementiert und weiterentwickelt wird. Verläuft
er nach dem Muster einer technokratischen Reform, dann besteht die Gefahr,
dass er große Teile der Lohnabhängigen bloß ruhigstellt
und in einem Zustand ‘erlernter Hilflosigkeit’ gefangen hält. Umgekehrt
könnte dieser Prozess zu sehr tiefgreifenden Veränderungen führen,
wenn es gelänge, ihm die Dynamik eines Aufbruchs zu verleihen.
Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich an dieser Stelle
betonen, dass ein solcher Aufbruch keineswegs nur vor dem Hintergrund
einer von umfassendem Optimismus getragenen Aufschwungphase stattfinden
kann. Ein ebenso gut möglicher Kontext wären drastische Verschlechterungen
der Lebenssituation breiter Bevölkerungsschichten. Ausgangspunkt
der Aufbruchsdynamik wäre in diesem Fall der sich an jenen Verschlechterungen
entzündende Widerstand, bei dem Kraft und Mut spendende Erfahrungen
kollektiven Handelns gemacht werden.
Was auch immer der Impuls zum Aufbruch sein mag. Entscheidend ist die
sich dann entwickelnde Dynamik. Ist sie stark genug, könnte ein von
ihr getragener Prozess der Etablierung des BGE in letzter Konsequenz sehr
vieles ermöglichen. Vielleicht sogar die von linken BGE-Befürworter*innen
erhoffte arbeitskraftgerechte Formung der Lohnarbeit und die vom Feminismus
angestrebte Höherbewertung, Umverteilung und Neugestaltung der Sorgearbeit.
Die allesentscheidende Frage lautet daher: Kann sich an der BGE-Forderung
eine so weittragende, bestehende Systemgrenzen überwindende Dynamik
entzünden?
Ich zweifle daran aus zwei Gründen:
Der erste der beiden fußt auf meinem Eindruck, dass im linken
Lager sowohl bei vielen Befürworter*innen als auch bei vielen Gegner*innen
des BGE kein klares Bewusstsein von der Relevanz jener Dynamik für
Art und Ausmaß der mittels des BGE erzielbaren gesellschaftlichen
Veränderungen vorhanden ist. Zur Illustration zwei Beispiele aus
einschlägigen Diskussionen.
Im ersten besteht ein für das BGE eintretender Kultursoziologe darauf,
das BGE erst nach einer grundlegenden Reform des Bildungssystems
zu etablieren. Denn "man blamiert das Konzept, wenn man es aus dem
Stand einführt. Ein Grundeinkommen für Menschen mit schlechter
Bildung ist keine kluge Idee. Die Parole ‘Nehmt den Leuten die Existenzangst,
gebt ihnen ein bedingungsloses Grundeinkommen, dann werden sie sich selbst
motivieren’ kommt mir naiv vor. Nicht alle können einen Eigensinn
in ihrem Dasein finden. Sie würden ihre Zeit verschwenden. Und wir,
die ihr Grundeinkommen bezahlen müssen, würden sagen: Dafür?
Bitte nicht!" Dem Soziologen kommt nicht in den Sinn, dass die Fähigkeit,
"einen Eigensinn im Dasein zu finden", im Zuge des Ringens um Einführung
und Weiterentwicklung des BGE erworben werden könnte. Er kann also
das BGE nur als ein ‘von oben’ gewährtes Geschenk sehen und nicht
als selbst erkämpftes Resultat eines Emanzipationsprozesses. Zu Recht
weist der Moderator der betreffenden Diskussion auf die Konsequenz dieser
undialektischen Sicht hin: "Wenn Sie erst das Bildungsniveau heben
wollen, verschieben Sie das Grundeinkommen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag."
Resignative Antwort: "Ja, gut, da ist ein Moment der Vertagung
drin ..."[11]
Das zweite Beispiel entstammt einem Streitgespräch zwischen einem
grünen BGE-Befürworter und einem der Linkspartei angehörenden
BGE-Kritiker. Dabei argumentieren beide Diskutanten ebenfalls wieder bloß
von den jeweils erwarteten Ergebnissen der Implementierung eines
BGE her und schenken dem diesen Resultaten vorgelagerten Prozess
zu wenig Aufmerksamkeit. Während der Grüne seine Befürwortung
des BGE mit der Erwartung positiver Effekte begründet, argumentiert
der Vertreter der Linkspartei spiegelverkehrt mit seinen Befürchtungen.
Der Kampf für ein BGE würde aus seiner Sicht "am Ende womöglich
dazu führen, dass dieses zu einem neoliberalen Projekt wird, das
dazu benutzt wird, den Sozialstaat weiter zu schleifen." Seine Perspektive
sei demgegenüber "ein nichtkapitalistisches, sozialistisches System.
... Das würde ermöglichen, dass die Menschen tatsächlich
gesellschaftlich bestimmen, wie lange sie arbeiten wollen und wie sie
die Früchte ihrer Arbeit verteilen." Das aber "geht nicht
mit dem Grundeinkommen", denn dieses "setzt ja, um sich zu finanzieren,
weiterhin auf Lohnarbeit."[12] Unter den Tisch fällt bei
dieser ergebniszentrierten Sichtweise die Überlegung, dass die Forderung
nach gemeinschaftlicher Verfügung über die Produktionsmittel
im Zuge der Kämpfe für das BGE womöglich erst entstehen
und an Dringlichkeit gewinnen könnte. Dass also mit anderen Worten
aus einem Kampf fürs BGE einer gegen die kapitalistischen Rahmenbedingungen
der Erwerbsarbeit werden könnte. Die Finanzierungsbasis des in einem
solchen Kampf errungenen BGE wäre dann nicht mehr Lohnarbeit fürs
Kapital sondern eine im Kontext vergesellschafteter Produktionsmittel
zu leistende Erwerbsarbeit.
Eine wackelige Utopie in neuem Umfeld
Der erste Grund für meine Skepsis, dass sich am Konzept des BGE ein
die Grenzen der kapitalistischen Ökonomie überschreitender Aufbruchsprozess
entzünden könnte, ist also die bei vielen Vertreter*innen des
linken Lagers fehlende Sensibilität für die Dynamik von gesellschaftlichen
Aufbrüchen. Der nun zu nennende zweite Grund betrifft das
BGE-Konzept selbst. Ich fürchte, dass es nicht das Potential besitzt,
einen solchen Aufbruch auszulösen. Und zwar deshalb, weil das BGE
als Utopie eine allzu fragile Konstruktion ist. Dieses Vehikel
funktioniert nur so lange, wie es im Stadium unverbindlicher Diskussionen
verbleibt.
Denn zum einen können sich die radikalen Reformabsichten des linken
Flügels der Bewegung nur in jenem nebulosen ‘Aggregatzustand’ mit
den Finanzierungsüberlegungen gemeinwohlorientierter Philosoph*innen
und Theolog*innen, den Sparkonzepten neoliberaler Sozialstaat-Reformer*innen
und den Familienbildern konservativer Gesellschaftspolitiker*innen mischen.
Sobald es an die Realisierung ginge, würde sich dieses Ideologiegebräu
wegen der praktischen Unvereinbarkeit der darin vermixten Ideen und Ziele
sofort entmischen. Zum anderen ist hier an den oben erläuterten Unrechtsgehalt
des BGE-Konzepts zu denken, der es mit einem Potential zur Spaltung der
Lohnabhängigen infiziert. Die dadurch verursachte realpolitische
Schwäche der BGE-Bewegung steht in einem groben Missverhältnis
zur Größe jener Umverteilungsaufgabe, die bei der Etablierung
eines sozial nachhaltigen BGE zu bewältigen wäre.
Ich möchte diesen Vorbehalt ausdrücklich nicht als grundsätzliche
Zurückweisung des BGE verstanden wissen. Denn in der im Verlauf
der neunzehnachtziger Jahren einsetzenden Hochphase des Neoliberalismus,
als die sogenannte ‘Sachpolitik’ Triumphe feierte und neben sich keinen
Freiraum duldete für Utopien und Gedankenspiele über mögliche
Systemalternativen - da war die Wiederbelebung der Idee eines BGE wohl
die einzige Möglichkeit, das Überleben einer Utopie
der befreiten Arbeit sicherzustellen. Ist dieses Konzept doch sachpolitisch
‘satisfaktionsfähig’, weil es den Anspruch erhebt einige der zentralen
Systemprobleme des Kapitalismus zu entschärfen, wenn nicht gar zu
lösen.
Inzwischen aber ist das neoliberale Akkumulationsregime von Krisen geradezu
umzingelt. Bis auf die Knochen blamiert durch die jüngste Weltfinanzkrise,
taumelte es zuletzt in eine durch die Globalisierung befeuerte Weltgesundheitskrise,
von der es heillos überfordert ist. Denn große Teile der Bevölkerung
in den Metropolen haben das Vertrauen in die Problemlösungsangebote
einer mit dem Kapital verbündeten Naturwissenschaft verloren, während
die Renditeinteressen der großen Pharmakonzerne verhindern, dass
die Menschen in den ärmeren Staaten überhaupt die Möglichkeit
zur Nutzung dieser Problemlösungsangebote erhalten. Und am Horizont
drohen schon die nächste Finanzkrise und eine alle anderen Krisen
in den Schatten stellende Klimakatastrophe. Die ‘Sachpolitik’ ist also
offensichtlich mit ihrem Latein am Ende. Vielleicht öffnet sich daher
nun wieder ein Zeitfenster für ‘echte’ (sprich: systemtranszendierende)
Utopien, die auf der konsistenteren Ziel- und Interessenbasis der gewerkschaftlichen
Kämpfe ruhen und im Gegensatz zum BGE nicht Gefahr laufen, die Lohnabhängigen
zu spalten.
Auch wenn diese Hoffnung überzogen sein sollte, ist doch eines sicher:
Die Karten werden gerade neu gemischt, weshalb wir uns bemühen müssen,
neue Chancen zu nutzen und neuen Gefahren zu erkennen. Besonders
letzteren müssen wir bei unserem Umgang mit dem BGE große Aufmerksam
schenken. Dieses Konzept konnte in Zeiten funktionierender ‘Sachpolitik’
noch als interessante Alternative zu den finanziell ausgehungerten, mehr
schlecht als recht funktionierenden Arbeitslosigkeits- und Armutsverwaltungen
gelten. Mittlerweile haben sich jedoch die politischen Rahmenbedingungen
für seine Realisierung deutlich geändert: Wenn nun im Gefolge
der eben erwähnten ökonomischen und gesellschaftlichen Krisen
in vielen Staaten auch die politischen Systeme von einer Krise in die
nächste taumeln, ist es für die Lohnabhängigen höchst
risikoreich, große Teile ihres Einkommens nicht unmittelbar aus
der Arbeit, sondern aus einem staatlichen Umverteilungsmechanismus zu
beziehen. Sie werden dadurch nämlich in verstärktem Maße
abhängig von den immer volatileren politischen Mehrheitsverhältnissen.
Natürlich ist auch die Lohnarbeit keine sichere Einkommensquelle.
Während aber das BGE vor einigen Jahren noch Einkommenssicherheit
für die drohenden Zeiten der Massenarbeitslosigkeit versprach, löst
sich dieser Sicherheitsvorteil gerade in Luft auf.
Im Hinblick auf die erwähnten neuen Chancen ist hierzulande
gerade eine deutliche Besserung der Rahmenbedingungen für jene gewerkschaftliche
Kämpfe festzustellen, die sich als Alternative zum Engagement für
ein BGE anbieten. Kurzfristig ist diese Besserung das Resultat
des aktuellen Wirtschaftsaufschwungs, welcher die Arbeitskräftenachfrage
ankurbelt und damit die Position der Lohnabhängigen stärkt.
Mittelfristig sei das Anlaufen einer in dieselbe Richtung wirkenden
Pensionierungswelle bei der Generation der Babyboomer erwähnt. Und
in langfristiger Betrachtungsperspektive wären die vermehrten
Zusammenbrüche von weltweiten Lieferketten zu nennen. Denn sie verweisen
auf eine mögliche Trendwende bei der Globalisierung der Produktion,
die in unseren Breiten ebenfalls auf eine Stärkung der Position der
Lohnabhängigen hinauslaufen könnte. Darüber hinaus käme
bei solcher Langfristbetrachtung wieder der bereits angesprochene Trend
zu immer engerer Vernetzung aller Teilbereiche der gesellschaftlichen
Arbeit ins Spiel. Er wurde oben im Zusammenhang mit der Kritik an den
inneren Widersprüchen des Arbeitslohns erwähnt. Im vorliegenden
Kontext ist er relevant, weil er die ökonomische Basis für das
Entstehen von neuen branchen- und bereichsübergreifenden Solidaritätsbeziehungen
bilden könnte. Angesichts der im Hintergrund lauernden Krisen- und
Katastrophengefahren sind jedoch alle derartigen Langfristüberlegungen
bloße Gedankenspielereien.
Zeit umzudenken?
Die zumindest bei kurz- und mittelfristiger Betrachtung eher positiven
Aussichten sollten meiner Meinung nach Anlass dafür sein, dass man
am linken Flügel der BGE-Bewegung überlegt, ob es jetzt nicht
an der Zeit ist, sich (wieder oder erstmals) verstärkt bei den Kämpfen
für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung, höhere Mindestlöhne
und die übrigen oben erwähnten gewerkschaftlichen Ziele zu engagieren.
Ich vermute, dass sich manche Vertreter*innen des linken BGE-Lagers auch
selbst diese Frage stellen. Indiz für diese Annahme sind verschiedene,
zum Teil schon weit zurückliegende Äußerungen, die darauf
hindeuten, dass der oben kritisierte Mangel an Sensibilität für
die Dynamik politischer Prozesse kein durchgängiger ist. Es gibt
durchaus Stimmen im linken BGE-Lager, welche schon seit Langem dafür
plädierten die utopischen Gedankenspiele über Art und Finanzierungsmodus
eines möglichen BGE zurückzustellen und sich verstärkt
auf die jeweils nächsten Etappen eines schrittweisen Vorgehens
zu konzentrieren. Dabei würde man sich dann für Anliegen engagieren,
die auch Teile des gewerkschaftlichen Forderungsprogramms sind.
Ansätze zu einer solchen Perspektive finde ich etwa bei Timo Reuter,
der bereits 2014 eine nur "schrittweise" erfolgende Annäherung
an das BGE forderte.[13] Noch deutlicher prozessorientiert argumentiert
Werner Rätz. Er möchte die Finanzierungsvorschläge für
das BGE nicht im luftleeren Raum diskutieren, denn aus seiner Sicht wird
es entscheidend "vom Verlauf der Kämpfe ... abhängen, welche
realpolitischen Möglichkeiten sich eröffnen, für die wir
dann Finanzierungsvorschläge brauchen werden."[14]
Für die Gewerkschaftsbewegung jedenfalls wäre das vermehrte
Engagement der BGE-Befürworter*innen eine wichtige Bereicherung.
Könnten sie doch mit ihrem Mut zur Utopie den manchmal allzu
sehr in der Logik der Sachpolitik befangenen Gewerkschafter* innen neue
Horizonte eröffnen.
#######
Fußnoten:
1. Manuell Franzmann: Der aktuelle Beschäftigungsoptimismus
in historischer Perspektive,
https://grundeinkommensblog.blogspot.com/2010/11/der-aktuelle-beschaftigungsoptimismus.html
2. Ralf Krämer: Grundeinkommen – ökonomisch und finanziell nie
bedingungslos, WSI Mitteilungen, 71, JG., 4/2018
3. Dieses und die beiden folgenden Zitate aus Werner Rätz: Für
ein bedingungsloses Grundeinkommen sind Finanzierungsmodelle unvermeidlich,
aber schädlich!
http://www.archiv-grundeinkommen.de/netzwerk/newsletter-nov-2006/raetz.pdf
4. Luise Gubitzer: Erwerbsunabhängiges, existenzsicherndes Grundeinkommen:
Mäßig Utopisch ..., Augustin, Nr. 58, Juli 2000, S. 16
5. Robert Reischer: Es gibt wichtigeres als Arbeitsplätze!, akin,
Nr.13, April 1996; Hervorhebung durch R.R.
6. Margit Appel: Die Gefährdung des sozialen Zusammenhalts. Bericht
über die Fachtagung "Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt",
akin, Nr. 16, Mai 2003
7. Nancy Fraser: Feminismus ohne Strategie
https://www.zeitschrift-luxemburg.de/feminismus-ohne-strategie/
8. Astrid Krisch, Andreas Novy, Leonhard Plank, Andrea E. Schmidt, Wolfgang
Blaas: Die Leistungsträgerinnen des Alltagslebens. Covid-19 als Brennglas
für die notwendige Neubewertung von Wirtschaft, Arbeit und Leistung
https://foundationaleconomycom.files.wordpress.com/2020/11/die-leistungstragerinnen-des-alltagslebens_fe_layout-final.pdf
9. Pia Reiter: Das BGE als feministische Chance
https://frauenseiten.bremen.de/blog/das-bge-als-feministische-chance/
10. Susann Worschech: Soziale Sicherheit neu denken. Bedingungsloses Grundeinkommen
und bedarfsorientierte Grundsicherung aus feministischer Sicht; Hrsgegeben
von der Heinrich-Böll-Stiftung
https://www.boell.de/sites/default/files/gwi-soziale_sicherheit-aufl5-i.pdf,
S. 47 f.
11. TAZ, 1.12.2006: Eine Revolution im Denken und Handeln. Interview mit
Wolfgang Engler und Mathias Greffrath
12. Frankfurter Rundschau, 28.10.2015: Grundeinkommen: Ohne soziale Sicherheit
ist Freiheit wenig wert. Debatte von Linken-Chef Bernd Riexinger mit dem
sozialpolitischen Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Wolfgang
Strengmann-Kuhn
13. Timo Reuter: Jeder ein König. Debatte Grundeinkommen, TAZ, 11.1.2014
14. Werner Rätz: Für ein bedingungsloses Grundeinkommen sind
Finanzierungsmodelle unvermeidlich, aber schädlich! Newsletter Netzwerk
Grundeinkommen, Nr. 9, November 2006
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