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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 9. März 2022; 08:28
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Arbeit und Soziales:

Bedingungsloses Grundeinkommen

Bemerkungen zu einer unendlichen Diskussion.
Von Karl Czasny.


Die Auseinandersetzungen um ein bedingungsloses Grundeinkommen reichen bis in die Anfänge der Industrialisierung zurück und haben auch heute nichts an Aktualität und Brisanz verloren. Im September etwa begingen wir bereits zum vierzehnten Mal eine Woche des Grundeinkommens, anlässlich derer sich wieder viele Expert*innen zu Wort meldeten. Angesichts der großen Zahl einschlägiger Diskussionsbeiträge kostet es ziemliche Mühe, die Übersicht zu behalten und sich eine eigene Meinung zu bilden. Wer bei der Darstellung der Resultate seiner diesbezüglichen Anstrengungen zusätzliche Überlegungen ins Spiel bringt, läuft daher von vornherein in Gefahr, eher zur Verschärfung jenes Übersichtsproblems als zu seiner Lösung beizutragen. Ich versuche es trotzdem und hoffe, es gelingt mir so klar zu argumentieren, dass die folgenden Zeilen keine weitere Steigerung von allenfalls vorhandener Verwirrung bewirken, sondern die Meinungsbildung bzw. Überprüfung einer bereits vorhandenen Meinung erleichtern.

Was man wissen muss

Zu einem nicht geringen Teil beruhen mögliche Verwirrungen beim vorliegenden Thema auf zwei Begriffsvermengungen. Deren Zustandekommen ist zwar einfach zu erklären. Sie sind aber aus einem erst später zur Sprache kommenden Grund in der Praxis der Diskurse nur schwer vermeidbar. Die erste der beiden folgt aus dem immer wieder zu Verwechslungen führenden Naheverhältnis zwischen dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) und jenem der bedarfsorientierten Grundsicherung. Es sei deshalb gleich eingangs festgehalten, dass

• das BGE keinen begleitenden Zwang zur Erwerbsarbeit vorsieht und ohne Bedarfsprüfung jeder Person (in abgestuftem Ausmaß auch Kindern) als individueller Rechtsanspruch zustehen soll, wogegen

• die bedarfsorientierte Grundsicherung vom Vorrang der Erwerbsarbeit ausgeht und nur jenen Personen gewährt wird, die im Rahmen einer entsprechenden Antragstellung Unterstützungsbedarf nachweisen können.

Im Gegensatz zum BGE verspricht somit die bedarfsorientierte Grundsicherung kein kontinuierlich fließendes Einkommen, welches Erwerbseinkünfte und vorhandene Sozialtransfers ergänzt wenn nicht gar ersetzt. Ihren Proponent*innen geht es vielmehr bloß um das Schließen von Lücken in dem die Erwerbsarbeit abfedernden Sicherheitsrahmen durch Abbau von Diskriminierungen und Zugangsbeschränkungen sowie durch Erhöhung einzelner allzu gering bemessener Unterstützungsleistungen (Stichwort: Sockelung). Der Vorrang der Erwerbsarbeit ist in diesem Konzept doppelt verankert: Zum einen sind Unterstützungsleistungen nur in dem Maße vorgesehen, in dem ein vor Armut sicherndes Einkommen nicht durch Erwerbsarbeit erzielt werden kann. Zum anderen legt man großen Wert auf ergänzende Hilfestellungen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen in die Erwerbsarbeit.

Die zweite häufig anzutreffende Begriffsvermengung hängt damit zusammen, dass im Verlauf der Diskussionen um das BGE eine große Anzahl von Modellen entworfen wurde, die unter dem gemeinsamen Überbegriff ‘Bedingungsloses Grundeinkommen’ zum Teil ganz unterschiedliche gesellschafts- und verteilungspolitische Zielsetzungen verfolgen. Man könnte all diese Modelle entlang eines Kontinuums anordnen, an dessen beiden Endpunkten zwei in vielen Hinsichten völlig konträre Konzepte stehen.

Sozialstaat zum Billigtarif

Das eine der beiden ist die neoliberale Version eines BGE. Sie geht auf ein schon zu Beginn der neunzehnsechziger Jahre von Milton Friedman propagiertes Modell zurück, das als eine für das amerikanische Kapital kostensparende Alternative zum europäischen Sozialstaat gedacht war. Im Zentrum dieses Modells steht das Konzept der sogenannten ‘negativen Einkommenssteuer’, für welches zwei Merkmale kennzeichnend sind: 1. ein niedriger, für alle Einkommen einheitlicher Einkommenssteuersatz (Stichwort: Flat Tax) 2. ein ebenfalls niedrig (also deutlich unter dem Existenzminimum) angesetzter Wert für das vom Staat garantierte Mindesteinkommen. Unterschreitet die jeweils errechnete Einkommenssteuer diesen Wert, wird der Differenzbetrag als negative Einkommenssteuer ausbezahlt. Überschreitet sie ihn, wird der Differenzbetrag als Einkommenssteuer kassiert.

Aus Sicht der überwiegenden Mehrzahl der Lohnabhängigen krankt diese neoliberale Version des Sozialstaats daran, dass die als negative Einkommenssteuer ausbezahlten Beträge nicht nur zur Finanzierung des täglichen Lebens herangezogen werden sollen, sondern auch als Ersatz für die in jenem Modell nicht vorgesehenen Sozialtransfers herhalten müssen. Nur für die Bezieher hoher Einkommen ist das vorliegende Modell attraktiv. Es verspricht nämlich eine nur leicht progressive Einkommensbesteuerung, die sich mit zunehmenden Erwerbsbezügen dem niedrigen einheitlichen Steuersatz annähert, ohne ihn je zu erreichen. Denn zu zahlen ist ja immer nur die Differenz zwischen der jeweils errechneten Steuerschuld und dem garantierten Mindesteinkommen. Auch den Unternehmern hat dieses Modell viel zu bieten. Denn das unter dem Existenzminimum angesetzte Mindesteinkommen wirkt aus ihrer Sicht wie ein staatlich finanzierter Kombilohn, der die Langzeitarbeitslosen zu ergänzender Erwerbsarbeit zwingt und so den Auf- bzw. Ausbau eines großen Billiglohnsektors ermöglicht.

Sechzig Jahre nach der Entstehung von Friedmans Modell, im Zeitalter schärfster internationaler Standortkonkurrenz, ist dieser Vorzug für das Kapital sehr hoch zu veranschlagen. Darüber hinaus schätzen heutige Neoliberale angesichts eines in den letzten Jahrzehnten gewaltig angewachsenen Verwaltungsapparats auch die antibürokratische Stoßrichtung des vorliegenden Modells. Dieses macht nämlich einerseits Bedarfsprüfungen überflüssig und ersetzt andererseits Sozialtransfers durch private Selbstversicherung. Besonders anziehend findet man den Gedanken eines nicht-existenzsichernden Grundeinkommens ohne Bedarfsprüfung dann, wenn er sich mit einer unternehmerfreundlichen Finanzierungsbasis verbindet. Das ist etwa bei der von Götz Werner, dem Gründer der dm-Drogeriemärkte, entwickelten Version eines BGE der Fall. Werner möchte gänzlich auf Einkommenssteuern und Sozialabgaben verzichten und an ihre Stelle eine entsprechend drastisch erhöhte Umsatzsteuer setzen. Diese radikale Umgestaltung des Steuer- und Abgabensystems würde wegen des regressiven Charakters aller Verbrauchssteuern dazu führen, dass die Hauptbelastung für das BGE letztlich von den unteren Einkommensschichten geschultert werden müsste.

Linke Utopie

Das linke Gegenbild dieser neoliberalen Zukunftsversion ist ein BGE, bei dem der jeder Person ohne Bedarfsprüfung zustehende Betrag in materieller Hinsicht existenzsichernd ist und darüber hinaus auch die Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht. Dem Vorwurf, es handle sich dabei um eine undifferenzierte Gießkannenförderung entzieht man sich durch zweierlei Maßnahmen: Auf der einen Seite wird den oberen Einkommensschichten das BGE durch entsprechende Vorkehrungen wieder weggesteuert. Auf der anderen Seite gewährt man Personen mit erhöhtem Beihilfebedarf zusätzlich alle schon im derzeitigen System der sozialen Sicherungen vorgesehenen Sonderunterstützungen. Außer einigen wenigen vom BGE überflüssig gemachten Transferleistungen (Sozialhilfe, Kindergeld) soll nämlich das auf solidarischen Mitgliedsbeiträgen fußende System der sozialen Absicherungen erhalten bleiben. In diesem Sinne wird im vorliegenden Modell jedes ausbezahlte Grundeinkommen ergänzt durch einen nicht ausbezahlten Pauschalbetrag, der die Unfall-, Kranken- u. Pflegeversicherung abdeckt.

Trotz des erwähnten Wegfalls einiger Beihilfen und der mit der Bedarfsprüfung verbundenen Bürokratie-Kosten repräsentiert das linke BGE-Modell einen erheblichen Finanzierungsbedarf. Man möchte ihn abdecken zum einen durch Verschärfung der Progression der Einkommenssteuer und deutlich stärkere Besteuerung hoher Vermögen, zum anderen durch die Erschließung neuer Steuerquellen im Bereich der Datenökonomie und der Finanztransaktionen. Ohne hier auf Details einzugehen, ist folgendes festzuhalten: Während das neoliberale BGE dem Kapital einen Sozialstaat zum Billig-Tarif verspricht, repräsentiert das linke BGE-Modell ein Umverteilungsprojekt gewaltigen Ausmaßes, dessen Realisierung die aktuelle Verteilungsarchitektur von Grund auf umgestalten würde.

Viele Modelle und Ansätze

Die alle Diskussionen zum BGE erschwerenden Begriffsvermengungen resultieren nur zum Teil daraus, dass die meisten einschlägigen Modelle Zwischenpositionen auf dem durch diese beiden Extreme abgegrenzten gesellschafts- und verteilungspolitischen Kontinuum einnehmen. Derartige Mischformen begegnen uns nämlich nicht bloß auf der Modellebene, sondern haben ansatzweise auch schon Eingang in die bestehenden Steuer- und Wohlfahrtssysteme gefunden. Man denke etwa an die in Österreich an Arbeitnehmer*innen mit sehr niedrigem Einkommen ausbezahlte Negativsteuer. Darüber hinaus gibt es auch zahlreiche Hybride zwischen einer bedingungslosen und einer bloß bedarfsorientierten Grundsicherung mit begleitendem Druck zur Aufnahme von Erwerbsarbeit. Und auch diese Mischformen sind sowohl auf der Modellebene als auch in bestehenden Wohlfahrtssystemen anzutreffen. Ein Exempel für ersteres ist das in Deutschland von der FDP propagierte "Bürgergeld", das Sanktionen im Fall von Arbeitsunwilligkeit vorsieht. Als Beispiel für bereits realisierte Hybride zwischen bloß bedarfsorientiert bzw. bedingungslos gewährten Unterstützungen mag das österreichische Arbeitslosengeld dienen. Dieses wird zwar nur bedarfsorientiert, eben bei Arbeitslosigkeit, gewährt. Man hält dabei jedoch ähnlich wie beim BGE die Tür zum Zuverdienst durch begleitende Erwerbsarbeit offen - allerdings nur bis zur sogenannten "Geringfügigkeitsgrenze" in der Höhe von (derzeit) 475,86 € pro Monat.

Vielleicht wird man diese und andere ähnlich gelagerte Hybride einst im Rückblick als Zwischenschritte auf unserem Weg zum BGE interpretieren. Aus heutiger Perspektive ist jedenfalls zu betonen, dass irgendwo auf dieser Strecke zwischen der bedarfsorientierten Grundsicherung und dem BGE noch ein Paradigmenwechsel bei der Sicht auf die Erwerbsarbeit zu bewältigen wäre. Denn deren Vorrang bleibt bloß im ersten Fall gewahrt.

Auf europäischer Ebene nähert man sich besagtem Paradigmenwechsel sehr zögerlich: Einerseits wird zwar in den sozial- und einkommenspolitischen Diskussionen das Thema des bedingungslosen Grundeinkommens immer wichtiger. Andererseits jedoch zeigen die Wohlfahrtssysteme vieler EU-Staaten gemäß der Devise "von welfare zu workfare" einen vom BGE wegführenden Trend zu verstärkter Bindung der Unterstützungsleistungen an klassische Erwerbsarbeit. Heimisches Beispiel dafür ist das aktuelle Drängen der türkisen Regierungspartei auf eine Reduktion der zuvor erwähnten Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose und eine degressive Gestaltung des Arbeitslosengelds.

Die Gründe für das gleichzeitige Auftreten dieser zwei gegenläufigen Trends liegen auf der Hand: Zwar möchte man angesichts allgemein steigender Haushaltsdefizite möglichst sparsam und "effizient" mit den Sozialbudgets umgehen, was eher für eine verhaltensökonomische Optimierung der vorhandenen Systeme sozialer Absicherungen spricht. Zugleich jedoch setzt sich eine Einsicht durch, die starke Argumente für den Übergang zu einem BGE liefert. Gemeint ist die Erkenntnis, dass die allerorten wachsenden Sockel an Dauerarbeitslosen offensichtlich nichts mit mangelnder oder gar sinkender Arbeitswilligkeit zu tun haben, sondern auf ein strukturelles Problem unserer Ökonomie verweisen.

Krise der Arbeitsgesellschaft
versus Krise des Kapitalismus


Viele Befürworter*innen des BGE beschreiben dieses Problem als "Krise der Arbeitsgesellschaft"[1]. Verursacht werde es dadurch, dass in den Industriegesellschaften die Produktivität je Arbeitsstunde tendenziell stärker steige als das jeweilige BIP, was langfristig zu einem unaufhaltsamen Sinken des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens führen müsse. Während diese Tendenz zunächst nur im Bereich der Industrie, allmählich aber auch im Dienstleistungssektor Platz gegriffen habe, erfasse sie nun sogar die Arbeitsfelder der technischen und wissenschaftlichen Intelligenz. Eine Lösung des vorliegenden Problems verspricht man sich vom BGE. Denn dieses sichere nicht nur den überflüssig werdenden Arbeitskräften eine ökonomische Daseinsbasis. Es ermögliche darüber hinaus die freie und gesellschaftlich nützliche Entfaltung der im Bereich herkömmlicher Erwerbsarbeit nicht mehr benötigten Tätigkeitspotentiale.

Die Rede von der Krise der Arbeitsgesellschaft ist eine stark verkürzte Problembeschreibung, weil sie dazu verleitet, im strukturellen Wachstum unserer Arbeitslosensockel eine direkte Folge des technischen Fortschritts zu sehen. Tatsächlich aber resultiert besagtes Problem nicht unmittelbar aus der Entwicklung der Technik, sondern aus der besonderen Art der gesellschaftlichen Organisation dieser Entwicklung. Denn die wachsende strukturelle Arbeitslosigkeit ist Ausdruck eines jener Grundwidersprüche des Kapitalismus, die sich seit einigen Jahrzehnten in den alten Industriemetropolen immer stärker zuspitzen. Der vorliegende Widerspruch besteht darin, dass das Kapital in seiner Gesamtheit von der Ausbeutung der Arbeitskraft lebt, während jeder einzelne Kapitalist durch technische und organisatorische Rationalisierung möglichst viel Arbeitskraft aus der Produktion entfernen muss, um billiger als seine Konkurrenz zu produzieren. Die soziale Sprengkraft dieses Widerspruchs erhöht sich dadurch, dass er aus Sicht des Kapitals möglichst nicht durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung entschärft werden sollte. Um günstige Rahmenbedingungen für eine weiterhin erfolgreiche Ausbeutung von Arbeitskraft sicher zu stellen, gilt es nämlich die Spaltung der Lohnabhängigen in Erwerbstätige und eine ausreichend große Reservearmee von Arbeitslosen aufrecht zu erhalten.

Als diese Reservearmee in den Neunzehnsiebziger Jahren im Gefolge einer langen Nachkriegskonjunktur allzu stark schrumpfte, verschlechterten sich jene Ausbeutungsbedingungen drastisch. Das Kapital änderte daher seine Strategie und etablierte mit dem neoliberalen Akkumulationsregime eine Spielanordnung, die bessere Möglichkeiten zur Ausbeutung der Arbeitskraft bot. Im Zentrum dieser neuen Kapitalverwertungsstrategie stand das Verlagern von großen Teilen der Industrieproduktion in weniger entwickelte Weltregionen, was zwei Vorteile brachte. Zum einen griff man nun an jener Peripherie auf ein riesiges Reservoir von gewerkschaftlich unorganisierten und daher einfach auszubeutenden Arbeitskräften zurück. Zum anderen löste man damit in den Metropolen selbst einen Deindustrialisierungsprozess aus, in dessen Gefolge die auf das Industrieproletariat gestützte Macht der Organisationen der Lohnabhängigen entscheidend geschwächt werden konnte. Das ermöglichte jetzt auch hier wieder eine verschärfte Ausbeutung der Arbeitskraft. Um diesen Sieg im Klassenkampf zu vervollständigen und langfristig abzusichern, erhöhte man zugleich mit der Globalisierung der Industrieproduktion die Mobilität des Kapitals mittels energischer Liberalisierung der Finanzmärkte. Dadurch entstand eine so umfassende internationale Standortkonkurrenz, dass die alten Industriemetropolen zum Abbau ihrer aus Sicht des Kapitals überentwickelten sozialstaatlichen Sicherungsnetze gezwungen wurden (Stichwort: Steuerwettlauf nach unten).

Die vorangehenden Zeilen sollten zum einen klar machen, dass in den letzten Jahrzehnten nicht der technische Fortschritt als solcher sondern dessen kapitalistische Organisation zu wachsender struktureller Arbeitslosigkeit führte. Zum anderen wurde mit dem Hinweis auf die internationale Standortkonkurrenz zuletzt einer jener Punkte angesprochen, an denen sich unser Wirtschaftsystem auch alle künftigen Chancen verbaut, dies von ihm verursachte Problem zu entschärfen. An sich liegen jene Chancen ja vor der Tür. Denn trotz des starken Wachstums unserer Arbeitsproduktivität und trotz aller Auslandsverlagerung von industriellen Produktionen gehen auch in den alten Industriemetropolen die nur durch zusätzliche Arbeit zu bewältigenden Aufgabenstellungen nicht aus. Abgesehen von den Tätigkeiten, die bei der Etablierung von umwelt- und klimapolitisch nachhaltigen Produktionsmustern anfallen, ist dabei vor allem an das riesige Aufgabenfeld im Bereich der Restrukturierung der schwer angeschlagenen Sozialstaaten zu denken. Angesichts schärfster internationaler Standortkonkurrenz ist es aber für jeden einzelnen Staat zu gefährlich, die hier schlummernden Beschäftigungspotentiale entschlossen zu aktivieren. Zu hoch erscheinen die kurzfristig anfallenden steuerlichen Belastungen für die von ausländischer Billigkonkurrenz bedrohten Unternehmen. Viel zu spät und womöglich auch zu wenig wird das Kapital von den im Gefolge einer derartigen Restrukturierung erst nach und nach eintretenden indirekten Standortvorteilen profitieren können.

Argumente für und gegen das BGE

Das politische System reagiert verunsichert auf diese komplexe Problemlage. Keine der etablierten Parteien und schon gar keine der großen Gewerkschaftsorganisationen mag klar und offensiv für den Übergang auf ein BGE eintreten. Die Hauptträger einschlägiger Forderungen sind daher im Bereich Zivilgesellschaft zu Hause. Das Spektrum der ein BGE fordernden Organisationen reicht etwa in Österreich von Attac bis hin zur katholischen Sozialakademie. Es gibt aber in allen großen politischen Parteien (selbst jenen des bürgerlichen Lagers!) wichtige Persönlichkeiten bzw. Strömungen, die sich zu dem mit der Einführung eines BGE verbundenen Paradigmenwechsel in der Einkommens- und Sozialpolitik bekennen. Bei den liberalen und grünen Parteien ist die Häufigkeit solcher Befürworter*innen am höchsten, wobei sich im ersten Fall erwartungsgemäß große Nähe zu dem von Friedman entworfenen Programm zeigt. Grüne BGE-Anhänger*innen tendieren dagegen eher zu links angesiedelten Modellen. Allerdings begegnet man im grünen Lager auch vielen BGE-Skeptiker*innen, welche sich der in der Sozialdemokratie und vor allem der Gewerkschaftsbewegung dominierenden Kritik am BGE anschließen.

Infolge dieses unübersichtlichen Frontverlaufs gibt das herkömmliche Koordinatengerüst der Politik kaum Orientierungshilfe bei der Einschätzung des BGE. Größere Klarheit ist nur zu gewinnen, wenn wir ergänzend zur bereits angesprochenen Gefahr wachsender struktureller Arbeitslosigkeit auch die übrigen Themen betrachten, die für die Diskussionen ums BGE von Relevanz sind. Der Versuch ein wenig Systematik in die Vielzahl der bei diesen Diskussionen im Spiel befindlichen Argumente zu bringen, zeigt, dass die meisten davon drei Hauptthemen adressieren:

1. BGE als mögliche Antwort auf bzw. als Quelle von Gerechtigkeitsprobleme/n

2. BGE als mögliche Antwort auf bzw. als Quelle von sozioökonomischen Probleme/n

3. BGE als Finanzierungsaufgabe

Obwohl die gegenwärtigen Diskussionen um das BGE eindeutig vom zweiten und dritten Themenkomplex dominiert werden, fokussieren die folgenden Überlegungen auf die Gerechtigkeitsproblematik. Ich glaube nämlich, dass ausgehend von diesem Themenbereich am ehesten ein Verständnis für den Stellenwert der BGE-Bewegung im Kontext der aktuellen Entwicklung des Kapitalismus zu gewinnen ist.

Blickt man aus historischer Perspektive auf die das Gerechtigkeitsthema ansprechenden Argumente, so fällt eine interessante Verschiebung auf: Während die ab dem späten achtzehnten Jahrhundert wirkenden Pioniere des BGE in diesem vor allem ein Werkzeug zur Wiedergutmachung gesellschaftlichen Unrechts sahen, ist der Wiedergutmachungsgedanke bei den aktuellen BGE-Diskussionen in den Hintergrund getreten. Das Gerechtigkeitsanliegen ging dadurch aber nicht verloren. Denn zum einen wird es nun völlig konträr als Argument gegen das BGE ins Spiel gebracht. Zum anderen kam eine neue Gerechtigkeitsüberlegung ins Spiel, die für die Einführung eines BGE sprechen möchte.

Die anschließende Betrachtung dieser verschiedenen Aspekte des mit dem BGE verknüpften Gerechtigkeitsproblems wird auch einige Argumente aus den beiden anderen Themenbereichen des BGE-Diskurses ansprechen. Eine umfassende Auseinandersetzung mit der Gesamtheit aller dort im Spiel befindlichen Gedanken ist jedoch nicht beabsichtigt.

BGE als Wiedergutmachung eines Unrechts

Das Unrecht, welches in der Frühphase des Kapitalismus durch ein BGE ausgeglichen werden sollte, war die ab dem 15. Jahrhundert einsetzende Aneignung von Gemeindeland durch den Feudaladel, der im Gefolge des Entstehens erster Wollmanufakturen groß in die Schafzucht einstieg. Man beraubte dabei die einfache Landbevölkerung ihrer natürlichen Produktionsgrundlagen und trieb sie in die Städte, wo sie ein wichtiger Teil des sich hier sammelnden Proletariats wurde. Angesichts dieser Entwicklung meint Charles Fourrier (1772-1837), dass die eine solche ‘Privatisierung’ des Bodens gestattende Gesellschaft allen dadurch ihre Lebensgrundlage verlierenden Bürgern einen Lebensunterhalt schulde. Bei Thomas Spence (1750-1814) und Joseph Charlier (1816-1896) wird diese Entschädigung zwar durch den Staat ausbezahlt, die dafür erforderlichen Mittel sind aber durch die neuen Nutzer des Bodens aufzubringen, gleichsam als Preis für ihre Aneignung des vormaligen Gemeindelands.

Zur Zeit der frühsozialistischen Utopisten war besagter Bodenraub noch Teil des historischen Gedächtnisses der von ihm betroffenen Bevölkerungsschichten. Der Entschädigungsgedanke stellte damals daher ein starkes Argument für das BGE dar. Heutzutage jedoch ist die offene Gewalttätigkeit des erwähnten Geschehens längst vergessen - und das nicht ganz zu unrecht. Es wurde nämlich durch die weitere Entwicklung nachträglich als gesellschaftlich sinnvoll legitimiert. Bildeten sich doch bei diesem von Marx als "ursprüngliche Akkumulation" bezeichneten Prozess jene Kapitalstöcke, welche dann ihrerseits zum Ausgangspunkt einer ganz neuen Form der Kapitalakkumulation wurden. Deren Basis sind nun nicht mehr Landraub und andere verbrecherische Praktiken, sondern der im Kontext des Lohnarbeitsverhältnisses stattfindende Tausch von Lohn gegen Arbeitskraft. Die dabei stattfindende Aneignung des von der Arbeitskraft geschaffenen Mehrwerts durch den Kapitalisten, ist an der friedlich-rechtmäßigen Oberfläche des Lohnarbeitsverhältnisses nicht mehr sichtbar. Es ist nun aber für jeden, der es sehen will, sehr deutlich zu erkennen, dass als eigentliche Basis des in Geldbeträgen messbaren und seit jener ursprünglichen Akkumulation kontinuierlich wachsenden gesellschaftlichen Reichtums nicht der Boden sondern die von den Lohnarbeiter*innen geleistete Arbeit fungiert.

BGE und Arbeitswert

Weil es seit damals so offensichtlich ist, dass Boden und Natur zwar notwendige Voraussetzungen aber nicht die sprudelnde Quelle des in Geld messbaren gesellschaftlichen Reichtums sind, wirkt es seltsam hilflos und aus der Zeit gefallen, wenn manche BGE-Befürworter*innen auch heute noch mit dem Wiedergutmachungsgedanken der frühsozialistischen Utopisten argumentieren wollen. Ein Beispiel dafür ist Timo Reuter, der das BGE in der TAZ vom 11.1.2014 unter anderem deshalb befürwortet, weil es "das Anrecht aller Menschen auf einen gleichen Anteil der natürlichen Ressourcen verwirklicht." Als ob das Anrecht auf diesen Anteil nicht erst durch Arbeit erworben würde. Weil wir ja nicht im Schlaraffenland leben, sondern in der realen Welt, wo die Früchte der natürlichen Ressourcen erst durch Arbeit geerntet, veredelt und angeeignet werden müssen. In Terms der marxistischen Arbeitswerttheorie liegt hier ein Missverständnis des Verhältnisses von Gebrauchswert zu Tauschwert vor: Das in der Natur schlummernde Potential an Gebrauchswerten kann nur mittels der Arbeits- bzw. Tauschwerte schaffender Tätigkeit zu einem realen Schatz an Gebrauchswerten werden. Unabhängig von diesem Arbeits- bzw. Tauschwerte schaffenden Tun besteht daher auch kein Anrecht auf einen durch Einkommen (also Tauschwert) eröffneten Zugang zu den in Gestalt realer Güter vorliegenden Gebrauchswerten.

Wie grotesk und weitreichend das hier aufblitzende Unverständnis für die ökonomische Basis des gesellschaftlichen Wertschöpfungsprozesses bei manchen Proponent*innen des BGE ist, mögen folgende Zeilen aus einem fürs BGE plädierenden Leserbrief in der ZEIT vom 8.8.2019 beispielhaft belegen: "Ein von Arbeit unabhängiges Grundeinkommen ist ein Menschenrecht, das historisch den freien Bürgern des Altertums und dann dem Adel zustand. Später wurde das Bürgertum mit kirchlicher Unterstützung (‘Bete und arbeite’) von dem Wahn erfasst, dass sich der Wert des Menschen in seiner Arbeit ausdrücke."

Tatsächlich konnten die freien Bürger des Altertums und die adeligen Damen und Herren des Mittelalters und der frühen Neuzeit ihr vermeintliches Menschenrecht auf arbeitsfreies Einkommen nur dadurch realisieren, dass sie sich den von Sklaven bzw. Untertanen geschaffenen Mehrwert aneigneten. Das Bürgertum aber wurde nicht von einem Wahn befallen, der es auf dies vorkapitalistische ‘Menschenrecht’ vergessen ließ. Vielmehr hat es einfach entdeckt, dass hinter dem vermeintlichen Menschenrecht eine auf äußerem Zwang bzw. feudaler Unterordnung fußende und ihm daher als unschön und überholt erscheinende Form des Aneignens der Arbeit anderer stand. Man setzte an ihre Stelle das ohne äußeren Zwang bzw. Unterordnung funktionierende Lohnarbeitsverhältnis und wurde erst durch Marx darauf hingewiesen, dass sich auch unter der gewaltlosen Oberfläche der Lohnarbeit wieder eine Ausbeutungsbeziehung versteckt, weil das Kapital den von den Lohnabhängigen geschaffenen Mehrwert unbezahlt in seine Tasche steckt.

Wenn daher die meisten Sozialdemokrat*innen und praktisch alle Gewerkschafter*innen eine äußerst skeptische Haltung zum BGE zeigen, dann ist dies Ausdruck der spätestens seit den Tagen von Marx im Bewusstsein der Lohnabhängigen gespeicherten Einsicht, dass hinter allen in unserer Ökonomie fließenden Einkommen letztlich ihre Arbeit steckt. Dieses kollektive, von der marxschen Arbeitswerttheorie systematisch aufbereitete Wissen ist daher die Basis vieler gewerkschaftlicher Vorbehalte gegenüber dem BGE. So speist es etwa die Skepsis der Gewerkschafter*innen angesichts vermeintlich neuer Einkommensquellen zur Finanzierung des BGE. In diesem Sinne wendet sich ein auf das BGE bezogenes Gutachten des gewerkschaftsnahen WSI gegen die Vorstellung, "der Reichtum beruhe doch heutzutage vor allem auf den historisch akkumulierten Anlagen, Infrastrukturen und Wissensbeständen". Das WSI weist darauf hin, dass dieses Argument nicht trägt. Denn Anlagen, Infrastrukturen und Wissensbestände "führen nur dann zu neuer Wertschöpfung und Einkommen, wenn sie durch lebendige Arbeit für die Produktion neuer Güter und Dienstleistungen genutzt werden."[2] Aus Perspektive der Arbeitswerttheorie wäre hier nur zu präzisieren,

• dass die Lohnabhängigen bei dieser Nutzung von Anlagen, Infrastrukturen und Wissensbeständen deren Wertsubstanz auf die jeweils zu erzeugenden Waren übertragen,

• und dass die so durch die Arbeit auf deren Produkte übertragene Wertsubstanz jener materiellen und immateriellen Produktionsmittel ihrerseits auch bloß aus geronnener (d.h. in vorangehenden Produktionsperioden geleisteter) Arbeit besteht.

BGE als Unrecht

Die Überzeugung, dass Arbeit die Quelle aller Tauschwerte bzw. Einkommen ist, führt zu einem in breiten Bevölkerungsschichten herrschenden Gerechtigkeitsvorbehalt gegen ein mögliches BGE. Laut dem bei Attac engagierten BGE-Befürworter Werner Rätz betrachte man es im Sinne dieses Vorbehalts als gerecht, "wenn jemand für ‘ehrliche Arbeit’ ‘ehrliches Geld’ verdient; ungerecht wäre es, Geld fürs Nichtstun zu bekommen. ... Da ist zwar durchaus Platz für eine ausgleichende Sozialpolitik, wenn jemand (‘unverschuldet’) in Not geraten ist, aber die Idee, dass Menschen das Recht auf Teilhabe an Reichtum und gesellschaftlichem Leben einfach so, bedingungslos haben sollen, verlangt doch erst mal einen gehörigen gedanklichen Schritt."[3]

Rätz selbst, und mit ihm vermutlich der allergrößte Teil der BGE-Befürworter*innen, hat diesen Schritt vollzogen. Denn er glaubt erkannt zu haben, dass dieses Argument auf einem unhistorischen Arbeitsbegriff fußt, der Arbeit als einen immer schon und auch in alle Zukunft unvermeidlichen Stoffwechsel mit der Natur betrachtet. Gehe man von einem solchen zeitlosen Arbeitsbegriff aus, dann sei es "ein Gebot der Gerechtigkeit, alle Menschen immer und überall an der Arbeit zu beteiligen" - und umgekehrt (das ergänze nun ich) wohl auch eine Pflicht jedes Einzelnen sich selbst nicht von ihr auszuschließen. Unsere Gegenwart ist aber laut Rätz von einer historisch vorübergehenden Form dieses allzeit stattfindenden Stoffwechsels, nämlich von der durch den Kapitalismus etablierten Lohnarbeit, geprägt. Und vor dem Hintergrund dieser historischen Gestalt der Arbeit, die "kapitalistisch formbestimmt ist, ... geht es um die Befreiung von genau dieser Arbeit. Ein BGE wäre ein Schritt hin zur Ermöglichung einer neuen Form von Vergesellschaftung." In dieselbe Kerbe schlägt die Ökonomin Luise Gubitzer: "Wie bis jetzt die technologischen Innovationen Arbeit geformt haben und noch immer formen", hätten es ihrer Ansicht nach die Menschen mit einem BGE selbst in der Hand, "die Arbeit zu formen, da ein existenzsicherndes Grundeinkommen Sicherheit dazu bietet."[4]

Die Vertreter*innen dieser Position möchte den zuvor erwähnten Gerechtigkeitsvorbehalt mit dem Hinweis parieren, dass die durch das BGE von der Lohnarbeit befreiten Bürger nicht auf der faulen Haut liegen, sondern weiterhin tätig sein werden - nur eben in freien, selbstbestimmte Arbeitsverhältnissen jenseits der Kapitalverwertung. Diese Verteidigung des BGE greift jedoch an einem entscheidenden Punkt zu kurz. Denn einerseits befreit das BGE künftige ‘Aussteiger’ zwar nicht von der Arbeit als solcher, aber doch von ihrer kapitalistisch deformierten Spielart, der Lohnarbeit. Andererseits setzt es die Fortexistenz des Lohnarbeitsverhältnisses voraus. Denn seine Finanzierungsbasis wird ja durch Lohnarbeit sichergestellt. Damit sich die Aussteiger von den der Kapitalverwertung geschuldeten Zwängen befreien können, muss es also viele Nicht-Aussteiger geben, die sich weiterhin jenen Zwängen unterwerfen.

Rückblickend ist dieses dem BGE anhaftende Gerechtigkeitsdefizit einer der Gründe (wenn nicht sogar der eigentliche Grund) dafür, dass die BGE-Bewegung seit dreißig Jahren nicht so recht vom Fleck kommt. Und künftig könnte es im Falle eines Erfolgs dieser Bewegung zum Ausgangspunkt einer Spaltung der Lohnabhängigen werden.

BGE versus Klassenkampf

Wenn Gewerkschafter*innen gegen das BGE argumentieren, präsentieren sie stets einen alternativen Forderungskatalog. Dieser ist in seinen langfristigen Zielen weitgehend ident mit dem BGE-Programm, hat aber den politischen Vorzug, die Lohnabhängigen nicht zu spalten. Denn die Wege, auf denen man diese Ziele erreichen will, sind andere:

• Um die strukturelle Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und zugleich damit den Zwang zur Lohnarbeit zu minimieren, bzw. Freiräume für völlig selbstbestimmtes Arbeiten zu erweitern, fordert man anstelle eines BGE eine generelle Arbeitszeitverkürzung,

• um die verbleibende Lohnarbeit im Interesse der Arbeitenden zu formen, fordert man anstelle eines BGE höhere Mindestlöhne, bessere Arbeitsbedingungen und verbesserte Mitbestimmung,

• um alle aktuellen Lücken in der Daseinsvorsorge zu schließen und neue Tätigkeitsfelder zu eröffnen, in denen sich die Arbeit nicht den von der Kapitalverwertung gesetzten Zwängen unterwirft, sondern an einer Logik des Sorgens orientiert, fordert man anstelle eines BGE eine Reparatur bzw. Neustrukturierung des Sozialstaats.

Es erhebt sich die Frage, wieso die BGE-Befürworter*innen dieselben Ziele über den Umweg der Forderung eines BGE anstreben. Die Antwort ist einfach, wenn man sich die historische Situation vergegenwärtigt, in der die aktuelle BGE-Bewegung Fahrt aufnahm. Dies geschah etwa ab den Neunzehnachtzigern, als die politischen und gewerkschaftlichen Organisationen der Lohnabhängigen durch die skizzierte Globalisierungs- und Liberalisierungsoffensive des Kapitals in die Defensive getrieben wurden. Dies rief zivilgesellschaftliche Organisationen auf den Plan, die nicht als Stimmen eines kraftvollen Proletariats sprechen und planen konnten. Sie suchten und suchen daher keinen direkten Konflikt mit gegnerischen Interessen, sondern müssen sich auf allgemein humanistische Werte berufen und eine Utopie ausmalen, die an die Einsicht aller Gesellschaftsmitglieder, einschließlich eines an sozialem Frieden orientierten Unternehmertums, appelliert.

Das BGE ist jene aus der historischen Schwächung der Lohnabhängigen geborene Utopie. Sie trägt dem an ihrer Wiege stehenden Handicap Rechnung, indem sie das sozialistische Ideal einer umfassenden Befreiung der Arbeit zurückstellt. Ihr Ziel ist eine zunächst nur partielle Befreiung von Lohnarbeit innerhalb eines Systems, das weiterhin auf Lohnarbeit fußt. Und das zuvor monierte Gerechtigkeitsdefizit des BGE-Konzepts ist Resultat dieser schwächebedingten Selbstbeschränkung. Die verschiedenen Teilgruppen der BGE-Bewegung unterscheiden sich bloß im Ausmaß jener Selbstbeschränkung, wobei der ‘Unternehmerflügel’ maximale Bescheidenheit fordert und daher ein möglichst niedriges BGE propagiert, für welches am besten die Lohnabhängigen selbst alle Kosten übernehmen. Die Konzepte des ‘Arbeitnehmerflügels’ der Bewegung versprechen zwar ein viel großzügigeres BGE mit wesentlich stärkerer Finanzierungsbeteiligung des Kapitals und hoher Einkommensschichten. Zur Durchsetzung der entsprechenden Forderungen kann die BGE-Bewegung aber weder auf Streiks noch auf andere gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen zurückgreifen. Vielmehr muss man sich auf die defensive Drohung mit den ohne Etablierung eines BGE unaufhaltsam steigenden Arbeitslosenzahlen beschränken. Die mobilisierende Kraft der Angst vor einer solchen Entwicklung soll jene Motivationslücke schließen, welche vom Gerechtigkeitsdefizit der BGE-Forderung aufgerissen wird.

Illusionen linker BGE-Befürworter*innen

Für die linke Hälfte der BGE-Bewegung ist mit dem eben erwähnten Ziel einer nur partiellen Befreiung von Lohnarbeit noch lange nicht das letzte Wort gesprochen. Denn man denkt viel weiter und hofft dabei auf die ehernen Gesetze der Marktwirtschaft. Der Arbeitsmarkt muss ja entsprechend reagieren, wenn plötzlich niemand mehr bereit ist, die wirklich unangenehmen Arbeiten zu Niedrigstlöhnen zu erledigen, und wenn auch die Nachfrage nach den besseren Arbeitsplätzen spürbar nachlässt. Da werden dann wohl die Löhne kräftig steigen, und die Unternehmen werden gezwungen sein, wesentlich bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Indirekt wird es so mittels des BGE gelingen, auch die verbleibende Lohnarbeit im Interesse der Arbeitenden "zu formen".

In der Hoffnung auf derartige indirekte Effekte mutieren dann mit einem Mal auch die schärfsten Kritiker*innen des Neoliberalismus zu begeisterten Anhänger*innen des Marktes. Diese Konversion ist letztlich ebenfalls ein bloßes Zeichen der realpolitischen Schwäche der BGE-Bewegung. Abgesehen davon ist sie ökonomisch recht naiv. Wenn nämlich im Gefolge der Einführung eines BGE wirklich jene erhoffte allseitige Aufwärtsbewegung der Löhne stattfände, müsste es bei konstantem Volumen des Waren- und Dienstleistungsangebots zu einem starken Inflationsschub kommen. Dieser aber würde seinerseits die Kaufkraft des ohnehin nur mit großer Mühe finanzierbaren BGE empfindlich schwächen - was dann in der Folge äußerst negative Effekte für alle Bemühungen um das arbeitskraftgerechte "Formen" der Lohnarbeit haben müsste.

Auch die Naivität mancher Vorschläge zur Finanzierung des BGE resultiert aus der realpolitischen Schwäche der BGE-Bewegung: Weil die politische Kraft für offensive Verteilungskämpfe fehlt, sucht man nach scheinbar herrenlosem Geld, das da irgendwo auf der Straße herumliegt und nur darauf wartet, aufgesammelt zu werden. In diesem Sinn rechnet uns etwa der Philosoph Richard David Precht vor, dass das Gesamtvolumen der jährlich in Deutschland abgewickelten Finanztransaktionen bald 100 mal so groß ist wie das deutsche BIP und bald 1.000 mal so groß wie das deutsche Budget. Würde man mittels einer Mikrosteuer auf Finanztransaktionen nur eine der insgesamt 245 Billionen € dieses Transaktionsvolumens abschöpfen, wäre damit das BGE für Deutschland finanzierbar. Leider geht das aber auf nationaler Ebene nicht so einfach, wie sich Precht das vorstellt. Nicht zuletzt deshalb weil das Finanzkapital sehr mobil ist. Darüber hinaus handelt es sich beim Finanzkapital im Gegensatz zu einem auch von Precht geteilten Irrglauben nicht um ein sich von selbst, also ohne Arbeit vermehrendes Geld, sondern um einen Teil der Gesamtmasse des durch das Realkapital von den Lohnabhängigen abgepressten Mehrwerts. Und so wie die Lohnabhängigen mit ihren Arbeit-’Gebern’ um jeden Euro dieses Mehrwerts kämpfen müssen, wird man wohl auch keinen einzigen Euro jenes auf den Finanzmärkten zirkulierenden Teils der Mehrwertmasse widerstandslos requirieren und als BGE verteilen können.

Ein neues Gerechtigkeitsanliegen

Die bisherigen Ausführungen zu den im BGE-Diskurs angesprochenen Gerechtigkeitsfragen sollten zeigen, dass der ursprünglich hinter dem BGE stehende Wiedergutmachungsgedanke längst überholt ist und das BGE heutzutage die Gefahr des Entstehens einer neuen Ungerechtigkeit bzw. Spaltung der Lohnabhängigen in sich birgt. Das Gerechtigkeitsthema ist damit aber noch nicht erschöpfend behandelt. Wie bereits angedeutet, begegnet man nämlich in den BGE-Diskussionen auch einem neuen Gerechtigkeitsanliegen, das sich als Antwort auf die aktuelle Entwicklung der kapitalistischen Ökonomie versteht.

Ich stieß auf diesen für die Einführung eines BGE ins Treffen geführten Gedanken erstmals 1996 in einem akin-Artikel von Robert Reischer. Letzterer geht davon aus, dass der Kapitalismus mittlerweile ein hoch integriertes System ist, "in dem sich Erwerbsarbeit, unbezahlte Arbeit und Kapitaleinsatz gegenseitig bedingen, in dem öffentlicher Dienst, Verwaltung und ‘Privat’ wirtschaft einander zuarbeiten und gegenseitig abhängig sind". Reischer zieht daraus den Schluss, dass sich in einem derart eng vernetzten System der Arbeitsteilung "die Leistung der Einzelnen nicht wirklich bewerten" lässt. Erwerbsarbeit ist für Reischer in diesem System nur "eine Möglichkeit, die gemeinsam erwirtschafteten Erträge zu teilen. ... Daher gibt es auch keinen Grund, Einkommen von Erwerbsarbeit nicht zu entkoppeln".[5]

Die dem eben skizzierten Gedanke zugrunde liegende Situationsbeschreibung ist korrekt: Mit zunehmender Komplexität und Vernetzung der den gesamtgesellschaftlichen Prozess der Kapitalakkumulation konstituierenden Teilvorgänge wird die Zuordnung der geschaffenen Arbeitswerte zu einzelnen Tätigkeiten tatsächlich immer fragwürdiger. Allerdings ist festzuhalten, dass dieser hinter dem Rücken der Marktteilnehmer ablaufende Bewertungsvorgang auch schon in allen früheren Entwicklungsphasen der kapitalistischen Ökonomie zutiefst widersprüchlichen Charakter hatte. Wenn man die jeweils am Markt ablaufende Bewertung von Tätigkeiten als rational bzw. leistungsgerecht ansah, war das stets bloß so etwas wie ein Glaube der Marktteilnehmer - eine Art Beruhigungspille, welche es den Verlierern dieser Spielanordnung erleichterte, erlebte Ungerechtigkeit still zu ertragen und auf der Seite der Gewinner allfällige Gewissensbisse zum Schweigen brachte.

Das zuletzt immer deutlichere Hervortreten des Systemcharakters der Kapitalakkumulation hat somit den inneren Widerspruch zwischen der konkreten Tätigkeit und ihrem jeweiligen Gehalt an abstrakter, wert-schaffender Arbeit nicht verursacht, sondern bloß auf die Spitze getrieben. Und der ‘Pferdefuß’ der BGE-Utopie besteht darin, dass sie diesen im modernen Kapitalismus auf extreme Weise zugespitzten Widerspruch innerhalb der Grenzen der kapitalistischen Ökonomie aufheben will. Der letztlich an der Überwindung jener Ökonomie orientierte linke Flügel der BGE-Bewegung verfolgt daher mit seinem Einsatz für das BGE eine Strategie, die mit seinem übergeordneten Ziel nicht ganz kompatibel ist und deshalb kaum erfolgreich sein dürfte.

BGE und soziale Reproduktion

Bevor ich diese pessimistische Einschätzung im Detail erläutere, ist die zuletzt angesprochene Zuspitzung der inneren Widersprüche des Arbeitswerts noch etwas genauer zu betrachten. Sie zeigt sich besonders deutlich in zwei Schlüsselsektoren unseres Wirtschaftssystems. Der erste der beiden ist die Wissensproduktion. Hier stößt das Prinzip ‘Lohn gegen Leistung’ an seine Grenzen, weil immer schwerer feststellbar ist, wer einen wie großen Beitrag zur Entstehung neuen Wissens geleistet hat. Darüber hinaus ist kaum bewertbar, welche Erarbeitung von Wissen gesellschaftlichen Nutzen hat und welche nicht. Schließlich muss man auch davon ausgehen, dass wichtige Produkte der Wissensgesellschaft, wie z.B. Computerprogramme, im Internet von zahlreichen Personen gemeinsam und unbezahlt weiterentwickelt werden.[6]

Noch brisanter entwickelte sich die Widersprüchlichkeit des Arbeitswerts in der Sphäre der Reproduktion, weil sie hier alle Haushalte betrifft und nicht bloß die Lohnabhängigen einzelner Wirtschaftssektoren. Marx sah in der Reproduktion der Arbeitskräfte noch einen unproduktiven Randbereich der Produktionssphäre, welche für ihn das Zentrum des ökonomischen Geschehens bildete. Aus seiner Sicht wurde nämlich nur hier Wert und Mehrwert geschaffen. Für die mittlerweile zu hochintegrierten Systemen herangereiften Ökonomien der mit einander konkurrierenden Nationalstaaten jedoch wurde die möglichst effiziente Organisation dieses ehemaligen Randbereichs zu einem der drängendsten Überlebensprobleme. Denn jedes dieser Systeme kann nur dann ausreichend Wert und Mehrwert produzieren, wenn es ihm gelingt, die Rahmenbedingungen für die in der Reproduktionssphäre ablaufenden Prozesse der Haushaltsführung, Kindererziehung, Pflege, Gesundheitsvorsorge, Bildung und Weiterbildung, usw. zu optimieren. Und die Art der Entlohnung der dabei anfallenden Tätigkeiten ist zentrales Element dieser über Erfolg bzw. Misserfolg auf dem Weltmarkt entscheidenden Rahmenbedingungen.

Besonders schwer zu lösen sind die hier entstehenden Entlohnungsprobleme bei den für den sozialen Zusammenhalt und die Resilienz jeder Gesellschaft konstitutiven Arbeiten, welche innerhalb der Haushalte ablaufen. Diese die "soziale Reproduktion" gewährleistenden Tätigkeiten zielen darauf ab "soziale Bindungen herzustellen, aufrechtzuerhalten und zu erneuern"[7] und werden in patriarchalen Familienstrukturen weitgehend an die Frauen delegiert. Lange Zeit war die dabei zu leistende Beziehungs- und Sorgearbeit nur indirekt über das Modell des Familienlohns an den Geldkreislauf angebunden. Das neoliberale Akkumulationsregime ersetzte dann den Familienlohn durch das Modell der Doppelverdiener-Familie, ohne für eine im Gleichschritt verlaufende Überwindung des patriarchalen Musters der innerfamiliären Arbeitsteilung zu sorgen. Dadurch geriet die soziale Reproduktion so stark unter Druck, dass eine Destabilisierung der betroffenen Gesellschaften droht.

Denn für die Frauen hat ihre unter den genannten Bedingungen stattfindende Integration in den Arbeitsmarkt zwei auf Dauer untragbare Folgen: Einerseits erzeugt sie eine unzumutbare Doppelbelastung durch Beruf und Familie. Andererseits führte sie zu immer stärkerer Professionalisierung und Monetarisierung der in den Familien anfallenden Haushalts-, und Sorgearbeiten. Wie die erste dieser beiden Entwicklungen ist auch die zweite für die Frauen sehr belastend. Sie bilden nämlich das wichtigste Personalreservoir des die einschlägigen Dienstleistungen erbringenden Wirtschaftssektors. Und als hier tätige Lohnabhängige oder Ein-Personen-Unternehmen werden sie nun auch zu Hauptleidtragenden der schwer defizitären Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen jenes Sektors. Die Ursache der betreffenden Defizite ist im Marktmechanismus zu suchen. Denn er führt auf Basis der vorherrschenden patriarchalen Wahrnehmungs- und Bewertungsmuster zu einer drastischen Unterbewertung der die betreffenden Arbeiten kennzeichnenden Belastungen und Qualifikationsanforderungen.[8]

In dieser verfahrenen Situation scheint das BGE Chancen zur gleichzeitigen Entschärfung mehrerer mit einander verquickter Teilprobleme zu bieten. Erstens würde es bei beiden Geschlechtern den Druck zur Annahme einer Vollzeitbeschäftigung vermindern und so die Annäherung an das 50:50-Ideal bei der Teilung der Haushalts- und Sorgearbeit erleichtern. Zweitens könnte es infolge seiner bereits erwähnten Kombilohnfunktion die Arbeitskosten der Grund- und Nahversorgungsbetriebe senken, was Spielräume für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesen vor allem von Frauen getragenen Wirtschaftssektoren eröffnen sollte. Drittens würde damit zugleich auch ein Beitrag zur Entschärfung einer jener von Robert Reischer kritisierten Ungerechtigkeiten geleistet, die aus der ungleichen Bewertung von eng verflochtenen Arbeitstätigkeiten und Wirtschaftssektoren resultieren.

Auch im Fall all dieser für ein BGE sprechenden Argumente ist jedoch wieder auf die funktionalen Äquivalente im ‘Stammrevier’ der gewerkschaftlichen Kämpfe zu verweisen: generelle Arbeitszeitverkürzung wäre eine ebenso gute Hilfestellung bei der Annäherung an eine gerechte Teilung der Haushalts- und Sorgearbeiten. Großzügigere Finanzierung der öffentlichen Gesundheits-, Pflege- und Erziehungseinrichtungen würde Spielräume für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne in diesen Sektoren schaffen. Und eine umfassend solidarische Lohn- und Gesellschaftspolitik der Gewerkschaften könnte beitragen zur Angleichung der Löhne zwischen unterschiedlichen Branchen, Hierarchie-Ebenen und Lebensphasen.

Die Frage, warum man sich lieber für ein BGE engagiert, als alle Kräfte im Dienste entsprechender gewerkschaftlicher Ziele zu mobilisieren, wurde oben schon ganz allgemein mit Hinweis auf die Schwächung der Lohnabhängigen durch das neoliberale Akkumulationsregime beantwortet. Im Kontext der hier nun erörterten Probleme der sozialen Reproduktion ist ergänzend zu fragen, was Feministinnen dazu bewegt, einen Teil ihrer Kampfkraft in die BGE-Bewegung einzubringen.[9] Die Antwort fällt analog aus: das Ausweichen auf die BGE-Schiene ist auch in diesem Fall ein Zeichen der Schwäche - hier nun einer des Feminismus. Weil wir noch immer so entmutigend weit von der Realisierung des 50:50 Ideals entfernt sind, weil es noch Jahrzehnte dauern kann, bis der Gender Pay Gap und die daraus resultierende Altersarmut von Frauen verschwinden, weil familienfreundliche Arbeitszeiten in der Arbeitswelt längst noch keine Selbstverständlichkeit sind - aus all diesen und noch weiteren, ähnlich gelagerten Gründen hofft man auf Rückenwind durch die Einführung eines BGE. Eine Hoffnung, der ich zwar die Daumen drücke, die ich aber für unrealistisch halte. Wie bereits angedeutet, beurteile ich nämlich die Erfolgsaussichten des Kampfs der linken BGE-Proponent*innen für ein sozial nachhaltiges und daher mit jenen Zielen des Feminismus kompatibles BGE eher negativ.

BGE und politische Dynamik

Zur Begründung meiner Skepsis verweise ich zunächst auf eine von allen BGE-Diskutant*innen geteilte Einschätzung. Sie besagt, dass das BGE sowohl Chancen als auch Risiken birgt. So könnte es etwa aus feministischer Perspektive ...

• entweder als "ein erster wichtiger Baustein in einem umfassenderen Projekt zur Erneuerung und Verbesserung des Sozialen in unserer Gesellschaft" fungieren,

• oder aber ein "ungeheurer frauen- und bildungspolitischer Rückschlag" sein, da es womöglich sozialen Druck auf Frauen ausübt, "aufgrund der nicht mehr vorhandenen Notwendigkeit der Erwerbsarbeit die Familienarbeit anzunehmen, weshalb z.B. Kinder wieder mehr zu Hause betreut werden könnten".[10]

Welche der im BGE implizierten Chancen bzw. Risiken zu Realitäten werden, hängt zunächst natürlich von der Art des jeweils etablierten BGE-Modells ab. So böte etwa die neoliberale Variante sehr ungünstige Voraussetzungen für den Start jener eben erwähnten umfassenden "Erneuerung und Verbesserung des Sozialen in unserer Gesellschaft". Noch wichtiger als die Art des zum Zuge kommenden Modells ist jedoch die Dynamik des Prozesses, in dessen Verlauf das BGE implementiert und weiterentwickelt wird. Verläuft er nach dem Muster einer technokratischen Reform, dann besteht die Gefahr, dass er große Teile der Lohnabhängigen bloß ruhigstellt und in einem Zustand ‘erlernter Hilflosigkeit’ gefangen hält. Umgekehrt könnte dieser Prozess zu sehr tiefgreifenden Veränderungen führen, wenn es gelänge, ihm die Dynamik eines Aufbruchs zu verleihen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich an dieser Stelle betonen, dass ein solcher Aufbruch keineswegs nur vor dem Hintergrund einer von umfassendem Optimismus getragenen Aufschwungphase stattfinden kann. Ein ebenso gut möglicher Kontext wären drastische Verschlechterungen der Lebenssituation breiter Bevölkerungsschichten. Ausgangspunkt der Aufbruchsdynamik wäre in diesem Fall der sich an jenen Verschlechterungen entzündende Widerstand, bei dem Kraft und Mut spendende Erfahrungen kollektiven Handelns gemacht werden.

Was auch immer der Impuls zum Aufbruch sein mag. Entscheidend ist die sich dann entwickelnde Dynamik. Ist sie stark genug, könnte ein von ihr getragener Prozess der Etablierung des BGE in letzter Konsequenz sehr vieles ermöglichen. Vielleicht sogar die von linken BGE-Befürworter*innen erhoffte arbeitskraftgerechte Formung der Lohnarbeit und die vom Feminismus angestrebte Höherbewertung, Umverteilung und Neugestaltung der Sorgearbeit. Die allesentscheidende Frage lautet daher: Kann sich an der BGE-Forderung eine so weittragende, bestehende Systemgrenzen überwindende Dynamik entzünden?

Ich zweifle daran aus zwei Gründen:

Der erste der beiden fußt auf meinem Eindruck, dass im linken Lager sowohl bei vielen Befürworter*innen als auch bei vielen Gegner*innen des BGE kein klares Bewusstsein von der Relevanz jener Dynamik für Art und Ausmaß der mittels des BGE erzielbaren gesellschaftlichen Veränderungen vorhanden ist. Zur Illustration zwei Beispiele aus einschlägigen Diskussionen.

Im ersten besteht ein für das BGE eintretender Kultursoziologe darauf, das BGE erst nach einer grundlegenden Reform des Bildungssystems zu etablieren. Denn "man blamiert das Konzept, wenn man es aus dem Stand einführt. Ein Grundeinkommen für Menschen mit schlechter Bildung ist keine kluge Idee. Die Parole ‘Nehmt den Leuten die Existenzangst, gebt ihnen ein bedingungsloses Grundeinkommen, dann werden sie sich selbst motivieren’ kommt mir naiv vor. Nicht alle können einen Eigensinn in ihrem Dasein finden. Sie würden ihre Zeit verschwenden. Und wir, die ihr Grundeinkommen bezahlen müssen, würden sagen: Dafür? Bitte nicht!" Dem Soziologen kommt nicht in den Sinn, dass die Fähigkeit, "einen Eigensinn im Dasein zu finden", im Zuge des Ringens um Einführung und Weiterentwicklung des BGE erworben werden könnte. Er kann also das BGE nur als ein ‘von oben’ gewährtes Geschenk sehen und nicht als selbst erkämpftes Resultat eines Emanzipationsprozesses. Zu Recht weist der Moderator der betreffenden Diskussion auf die Konsequenz dieser undialektischen Sicht hin: "Wenn Sie erst das Bildungsniveau heben wollen, verschieben Sie das Grundeinkommen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag." Resignative Antwort: "Ja, gut, da ist ein Moment der Vertagung drin ..."[11]

Das zweite Beispiel entstammt einem Streitgespräch zwischen einem grünen BGE-Befürworter und einem der Linkspartei angehörenden BGE-Kritiker. Dabei argumentieren beide Diskutanten ebenfalls wieder bloß von den jeweils erwarteten Ergebnissen der Implementierung eines BGE her und schenken dem diesen Resultaten vorgelagerten Prozess zu wenig Aufmerksamkeit. Während der Grüne seine Befürwortung des BGE mit der Erwartung positiver Effekte begründet, argumentiert der Vertreter der Linkspartei spiegelverkehrt mit seinen Befürchtungen. Der Kampf für ein BGE würde aus seiner Sicht "am Ende womöglich dazu führen, dass dieses zu einem neoliberalen Projekt wird, das dazu benutzt wird, den Sozialstaat weiter zu schleifen." Seine Perspektive sei demgegenüber "ein nichtkapitalistisches, sozialistisches System. ... Das würde ermöglichen, dass die Menschen tatsächlich gesellschaftlich bestimmen, wie lange sie arbeiten wollen und wie sie die Früchte ihrer Arbeit verteilen." Das aber "geht nicht mit dem Grundeinkommen", denn dieses "setzt ja, um sich zu finanzieren, weiterhin auf Lohnarbeit."[12] Unter den Tisch fällt bei dieser ergebniszentrierten Sichtweise die Überlegung, dass die Forderung nach gemeinschaftlicher Verfügung über die Produktionsmittel im Zuge der Kämpfe für das BGE womöglich erst entstehen und an Dringlichkeit gewinnen könnte. Dass also mit anderen Worten aus einem Kampf fürs BGE einer gegen die kapitalistischen Rahmenbedingungen der Erwerbsarbeit werden könnte. Die Finanzierungsbasis des in einem solchen Kampf errungenen BGE wäre dann nicht mehr Lohnarbeit fürs Kapital sondern eine im Kontext vergesellschafteter Produktionsmittel zu leistende Erwerbsarbeit.

Eine wackelige Utopie in neuem Umfeld

Der erste Grund für meine Skepsis, dass sich am Konzept des BGE ein die Grenzen der kapitalistischen Ökonomie überschreitender Aufbruchsprozess entzünden könnte, ist also die bei vielen Vertreter*innen des linken Lagers fehlende Sensibilität für die Dynamik von gesellschaftlichen Aufbrüchen. Der nun zu nennende zweite Grund betrifft das BGE-Konzept selbst. Ich fürchte, dass es nicht das Potential besitzt, einen solchen Aufbruch auszulösen. Und zwar deshalb, weil das BGE als Utopie eine allzu fragile Konstruktion ist. Dieses Vehikel funktioniert nur so lange, wie es im Stadium unverbindlicher Diskussionen verbleibt.

Denn zum einen können sich die radikalen Reformabsichten des linken Flügels der Bewegung nur in jenem nebulosen ‘Aggregatzustand’ mit den Finanzierungsüberlegungen gemeinwohlorientierter Philosoph*innen und Theolog*innen, den Sparkonzepten neoliberaler Sozialstaat-Reformer*innen und den Familienbildern konservativer Gesellschaftspolitiker*innen mischen. Sobald es an die Realisierung ginge, würde sich dieses Ideologiegebräu wegen der praktischen Unvereinbarkeit der darin vermixten Ideen und Ziele sofort entmischen. Zum anderen ist hier an den oben erläuterten Unrechtsgehalt des BGE-Konzepts zu denken, der es mit einem Potential zur Spaltung der Lohnabhängigen infiziert. Die dadurch verursachte realpolitische Schwäche der BGE-Bewegung steht in einem groben Missverhältnis zur Größe jener Umverteilungsaufgabe, die bei der Etablierung eines sozial nachhaltigen BGE zu bewältigen wäre.

Ich möchte diesen Vorbehalt ausdrücklich nicht als grundsätzliche Zurückweisung des BGE verstanden wissen. Denn in der im Verlauf der neunzehnachtziger Jahren einsetzenden Hochphase des Neoliberalismus, als die sogenannte ‘Sachpolitik’ Triumphe feierte und neben sich keinen Freiraum duldete für Utopien und Gedankenspiele über mögliche Systemalternativen - da war die Wiederbelebung der Idee eines BGE wohl die einzige Möglichkeit, das Überleben einer Utopie der befreiten Arbeit sicherzustellen. Ist dieses Konzept doch sachpolitisch ‘satisfaktionsfähig’, weil es den Anspruch erhebt einige der zentralen Systemprobleme des Kapitalismus zu entschärfen, wenn nicht gar zu lösen.

Inzwischen aber ist das neoliberale Akkumulationsregime von Krisen geradezu umzingelt. Bis auf die Knochen blamiert durch die jüngste Weltfinanzkrise, taumelte es zuletzt in eine durch die Globalisierung befeuerte Weltgesundheitskrise, von der es heillos überfordert ist. Denn große Teile der Bevölkerung in den Metropolen haben das Vertrauen in die Problemlösungsangebote einer mit dem Kapital verbündeten Naturwissenschaft verloren, während die Renditeinteressen der großen Pharmakonzerne verhindern, dass die Menschen in den ärmeren Staaten überhaupt die Möglichkeit zur Nutzung dieser Problemlösungsangebote erhalten. Und am Horizont drohen schon die nächste Finanzkrise und eine alle anderen Krisen in den Schatten stellende Klimakatastrophe. Die ‘Sachpolitik’ ist also offensichtlich mit ihrem Latein am Ende. Vielleicht öffnet sich daher nun wieder ein Zeitfenster für ‘echte’ (sprich: systemtranszendierende) Utopien, die auf der konsistenteren Ziel- und Interessenbasis der gewerkschaftlichen Kämpfe ruhen und im Gegensatz zum BGE nicht Gefahr laufen, die Lohnabhängigen zu spalten.

Auch wenn diese Hoffnung überzogen sein sollte, ist doch eines sicher: Die Karten werden gerade neu gemischt, weshalb wir uns bemühen müssen, neue Chancen zu nutzen und neuen Gefahren zu erkennen. Besonders letzteren müssen wir bei unserem Umgang mit dem BGE große Aufmerksam schenken. Dieses Konzept konnte in Zeiten funktionierender ‘Sachpolitik’ noch als interessante Alternative zu den finanziell ausgehungerten, mehr schlecht als recht funktionierenden Arbeitslosigkeits- und Armutsverwaltungen gelten. Mittlerweile haben sich jedoch die politischen Rahmenbedingungen für seine Realisierung deutlich geändert: Wenn nun im Gefolge der eben erwähnten ökonomischen und gesellschaftlichen Krisen in vielen Staaten auch die politischen Systeme von einer Krise in die nächste taumeln, ist es für die Lohnabhängigen höchst risikoreich, große Teile ihres Einkommens nicht unmittelbar aus der Arbeit, sondern aus einem staatlichen Umverteilungsmechanismus zu beziehen. Sie werden dadurch nämlich in verstärktem Maße abhängig von den immer volatileren politischen Mehrheitsverhältnissen. Natürlich ist auch die Lohnarbeit keine sichere Einkommensquelle. Während aber das BGE vor einigen Jahren noch Einkommenssicherheit für die drohenden Zeiten der Massenarbeitslosigkeit versprach, löst sich dieser Sicherheitsvorteil gerade in Luft auf.

Im Hinblick auf die erwähnten neuen Chancen ist hierzulande gerade eine deutliche Besserung der Rahmenbedingungen für jene gewerkschaftliche Kämpfe festzustellen, die sich als Alternative zum Engagement für ein BGE anbieten. Kurzfristig ist diese Besserung das Resultat des aktuellen Wirtschaftsaufschwungs, welcher die Arbeitskräftenachfrage ankurbelt und damit die Position der Lohnabhängigen stärkt. Mittelfristig sei das Anlaufen einer in dieselbe Richtung wirkenden Pensionierungswelle bei der Generation der Babyboomer erwähnt. Und in langfristiger Betrachtungsperspektive wären die vermehrten Zusammenbrüche von weltweiten Lieferketten zu nennen. Denn sie verweisen auf eine mögliche Trendwende bei der Globalisierung der Produktion, die in unseren Breiten ebenfalls auf eine Stärkung der Position der Lohnabhängigen hinauslaufen könnte. Darüber hinaus käme bei solcher Langfristbetrachtung wieder der bereits angesprochene Trend zu immer engerer Vernetzung aller Teilbereiche der gesellschaftlichen Arbeit ins Spiel. Er wurde oben im Zusammenhang mit der Kritik an den inneren Widersprüchen des Arbeitslohns erwähnt. Im vorliegenden Kontext ist er relevant, weil er die ökonomische Basis für das Entstehen von neuen branchen- und bereichsübergreifenden Solidaritätsbeziehungen bilden könnte. Angesichts der im Hintergrund lauernden Krisen- und Katastrophengefahren sind jedoch alle derartigen Langfristüberlegungen bloße Gedankenspielereien.

Zeit umzudenken?

Die zumindest bei kurz- und mittelfristiger Betrachtung eher positiven Aussichten sollten meiner Meinung nach Anlass dafür sein, dass man am linken Flügel der BGE-Bewegung überlegt, ob es jetzt nicht an der Zeit ist, sich (wieder oder erstmals) verstärkt bei den Kämpfen für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung, höhere Mindestlöhne und die übrigen oben erwähnten gewerkschaftlichen Ziele zu engagieren. Ich vermute, dass sich manche Vertreter*innen des linken BGE-Lagers auch selbst diese Frage stellen. Indiz für diese Annahme sind verschiedene, zum Teil schon weit zurückliegende Äußerungen, die darauf hindeuten, dass der oben kritisierte Mangel an Sensibilität für die Dynamik politischer Prozesse kein durchgängiger ist. Es gibt durchaus Stimmen im linken BGE-Lager, welche schon seit Langem dafür plädierten die utopischen Gedankenspiele über Art und Finanzierungsmodus eines möglichen BGE zurückzustellen und sich verstärkt auf die jeweils nächsten Etappen eines schrittweisen Vorgehens zu konzentrieren. Dabei würde man sich dann für Anliegen engagieren, die auch Teile des gewerkschaftlichen Forderungsprogramms sind.

Ansätze zu einer solchen Perspektive finde ich etwa bei Timo Reuter, der bereits 2014 eine nur "schrittweise" erfolgende Annäherung an das BGE forderte.[13] Noch deutlicher prozessorientiert argumentiert Werner Rätz. Er möchte die Finanzierungsvorschläge für das BGE nicht im luftleeren Raum diskutieren, denn aus seiner Sicht wird es entscheidend "vom Verlauf der Kämpfe ... abhängen, welche realpolitischen Möglichkeiten sich eröffnen, für die wir dann Finanzierungsvorschläge brauchen werden."[14]

Für die Gewerkschaftsbewegung jedenfalls wäre das vermehrte Engagement der BGE-Befürworter*innen eine wichtige Bereicherung. Könnten sie doch mit ihrem Mut zur Utopie den manchmal allzu sehr in der Logik der Sachpolitik befangenen Gewerkschafter* innen neue Horizonte eröffnen.
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Fußnoten:
1. Manuell Franzmann: Der aktuelle Beschäftigungsoptimismus in historischer Perspektive,
https://grundeinkommensblog.blogspot.com/2010/11/der-aktuelle-beschaftigungsoptimismus.html

2. Ralf Krämer: Grundeinkommen – ökonomisch und finanziell nie bedingungslos, WSI Mitteilungen, 71, JG., 4/2018

3. Dieses und die beiden folgenden Zitate aus Werner Rätz: Für ein bedingungsloses Grundeinkommen sind Finanzierungsmodelle unvermeidlich, aber schädlich!
http://www.archiv-grundeinkommen.de/netzwerk/newsletter-nov-2006/raetz.pdf

4. Luise Gubitzer: Erwerbsunabhängiges, existenzsicherndes Grundeinkommen: Mäßig Utopisch ..., Augustin, Nr. 58, Juli 2000, S. 16

5. Robert Reischer: Es gibt wichtigeres als Arbeitsplätze!, akin, Nr.13, April 1996; Hervorhebung durch R.R.

6. Margit Appel: Die Gefährdung des sozialen Zusammenhalts. Bericht über die Fachtagung "Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt", akin, Nr. 16, Mai 2003

7. Nancy Fraser: Feminismus ohne Strategie
https://www.zeitschrift-luxemburg.de/feminismus-ohne-strategie/

8. Astrid Krisch, Andreas Novy, Leonhard Plank, Andrea E. Schmidt, Wolfgang Blaas: Die Leistungsträgerinnen des Alltagslebens. Covid-19 als Brennglas für die notwendige Neubewertung von Wirtschaft, Arbeit und Leistung
https://foundationaleconomycom.files.wordpress.com/2020/11/die-leistungstragerinnen-des-alltagslebens_fe_layout-final.pdf

9. Pia Reiter: Das BGE als feministische Chance
https://frauenseiten.bremen.de/blog/das-bge-als-feministische-chance/

10. Susann Worschech: Soziale Sicherheit neu denken. Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsorientierte Grundsicherung aus feministischer Sicht; Hrsgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung
https://www.boell.de/sites/default/files/gwi-soziale_sicherheit-aufl5-i.pdf, S. 47 f.

11. TAZ, 1.12.2006: Eine Revolution im Denken und Handeln. Interview mit Wolfgang Engler und Mathias Greffrath

12. Frankfurter Rundschau, 28.10.2015: Grundeinkommen: Ohne soziale Sicherheit ist Freiheit wenig wert. Debatte von Linken-Chef Bernd Riexinger mit dem sozialpolitischen Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn

13. Timo Reuter: Jeder ein König. Debatte Grundeinkommen, TAZ, 11.1.2014

14. Werner Rätz: Für ein bedingungsloses Grundeinkommen sind Finanzierungsmodelle unvermeidlich, aber schädlich! Newsletter Netzwerk Grundeinkommen, Nr. 9, November 2006





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