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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 24. Februar 2022; 02:40
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Flucht/Recht:

> Gericht bestätigt Illegalität österreichischer Push-Backs

Schutzansuchen von verfolgtem minderjährigem Somali ignoriert

An einem frühen Sonntagmorgen im Juli 2021 fragte Amin, ein Jugendlicher aus
dem Bürgerkriegsland Somalia, im südsteirischen Bad Radkersburg nach einer
Polizeistation, um einen Asylantrag zu stellen. Die Beamten, auf die er und
fünf weitere Personen trafen, ignorierten das Schutzansuchen nicht nur,
sondern führten noch am selben Vormittag eine illegale Zurückweisung des
Minderjährigen nach Slowenien durch.

Die Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Steiermark vom 16. Februar
2021 ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten: "Die Zurückweisung des
Beschwerdeführers [.] war daher in gröblicher Außerachtlassung des
faktischen Abschiebeschutzes rechtswidrig. (.) Durch die Vorgangsweise der
Sicherheitsorgane wurde dem Beschwerdeführer ein fundamentales Recht auf
Einleitung eines Asylverfahrens und damit eines Abschiebeschutzes genommen."

Methodischer Rechtsbruch?

Im Juli 2021 - nur drei Wochen vor diesem Push-Back - wurde bereits in einem
weiteren von der Initiative Push-Back Alarm Austria und asylkoordination
österreich unterstützten Fall gerichtlich festgestellt, dass rechtswidrige
"Push-backs" in Österreich "teilweise methodisch Anwendung finden." Die
Annahme, dass die österreichische Polizei hier systematisch rechtswidrig
handelt, wird durch die jetzige Entscheidung bestätigt.

Die Entscheidung ist ein Paukenschlag, der nicht ohne Folgen bleiben darf:
Beim ersten Fall hat das Innenministerium noch alle Verantwortung negiert
und auf die Landespolizeidirektion Steiermark verwiesen. Der damalige
Innenminister Nehammer und das Innenministerium können sich jetzt nicht mehr
rausschummeln.

Amin, der Betroffene des rechtswidrigen Push-Backs, hat mittlerweile in
Slowenien Asyl erhalten. Rechtsanwalt Clemens Lahner, der den Jugendlichen
vertreten hat, sieht in der Entscheidung einen klaren Handlungsauftrag: "Die
Behauptung des Innenministeriums, dass es keine Push-Backs in Österreich
gibt, ist nicht mehr haltbar. Das Beweisverfahren hat klar ergeben, dass die
gesamte Amtshandlung offensichtlich darauf abgestimmt war, dass keiner der
Beamt*innen den Beschwerdeführer danach fragte, warum er denn eine
Polizeistation gesucht hat. Es braucht hier eine klare Handlungsanleitung
für die Beamt*innen und Konsequenzen für jene, die sich nicht daran halten."

Europaweites Muster durchbrechen

Der internationale Menschenrechtsdachverband, Border Violence Monitoring
Network sieht in der Entscheidung die neuerliche Bestätigung der Existenz
einer illegalen Pushbackroute am Balkan. Milena Zajoviæ, Sprecherin des
BVMN: "Dieser österreichische Gerichtsentscheid zeigt - nach ähnlichen
Urteilen in Slowenien und Italien - auf, dass es ein systematisches Muster
von Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Grenzen gibt."
(asylkoordination/gek.)



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