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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 1. Dezember 2021; 21:08
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> Widerstandschronik

(Lockdown bedingt dürftig)


18. November: Kundgebung für 228 Millionen und 3000 Arbeitsplätze für
Gewaltprävention

Für den 18. November, dem Tag des Budgetbeschlusses im Nationalrat, riefen
der Österreichischer Frauenring und die Allianz Gewaltfrei leben zu einer
Kundgebung vor dem Parlaments-Ausweichquartier am Josefsplatz auf. Im Budget
2022 seien nach wie vor viel zu wenig Mittel für Frauen- und
Gleichstellungsarbeit sowie Gewaltschutz vorgesehen, erklärten sie und
forderten 228 Millionen Euro und 3000 Arbeitsplätze für Gewaltprävention
sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention.


21. November: Keine Demo gegen Belarusgrenzpolitik

Zum Schutz vor Corona wurde die angekündigte Demonstration in Solidarität
mit den Geflüchteten an der Grenze Polen-Belarus von der Plattform für eine
menschliche Asylpolitik abgesagt. Stattdessen wurde mit Hashtags #Granica
#WirHabenPlatz online protestiert.


26.November: FFF vor Löwelstraße

Um 12 Uhr protestierten 160-200 Menschen mit "Fridays for Future", "System
change, not climate change" u.a. vor der SPÖ-Zentrale gegen den Bau von
Lobautunnel, Stadtstraße und damit zusammenhängende Straßen- und
Autobahnprojekte. Danach zogen 150 noch zum Rathaus (und in den Votivpark).


Außerdem .

. wird weiterhin mit einem Protestcamp in Hirschstetten gegen den
Lobautunnel und damit zusammenhängende Straßen- und Autobahnprojekte
protestiert, sowie werden weiterhin Baustellen für die Stadtstraße Aspern
besetzt und weitere Protestaktionen durchgeführt. Mehr Informationen, auch
über Unterstützungs- und Beteiligungsmöglichkeiten gibt es auf
lobaubleibt.at.

Weiterhin wird auch immer noch jeden Donnerstag um 18 Uhr beim Omofumastein
am Platz der Menschenrechte gegen die Regierung protestiert.

Die Omas gegen rechts halten weiterhin immer wieder Mahnwachen für Menschen
in den Elendslagern am Rande Europas und unter dem Motto Abstand halten
gegen rechts ab.

Jeden Freitag finden Mahnwachen für den in Saudi-Arabien inhaftierten
Menschenrechts-Blogger Raif Badawi statt.

(nochrichten.net/akin)


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> Aktuelles Corona-Recht

Kaum waren in der letzten akin-Ausgabe die damals gerade gültigen Regeln für
Demos erklärt, war das schon wieder Makulatur. Nach der 5.
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung §14 sieht das jetzt so aus: Seit 22.
November gilt FFP2-Maskenpflicht auch bei Versammlungen nach dem
Versammlungsgesetz (Demos, Kundgebungen, Protestcamps, .) auch bei weniger
als 50 Personen. Außer wenn alle einen 2G-Nachweis haben. Gleiches gilt für
berufliche Zusammenkünfte, Parteitage, Betriebsversammlungen, Begräbnisse,
Selbsthilfegruppen sowie die diversen Zwangsveranstaltungen des AMS oder
nach dem Integrationsgesetz.

Inwiefern in diesen Fällen der halbwüchsige Elefant gilt (also der
2-Meter-Abstand), ist nach dieser Verordnung unklar und obliegt wohl der
Interpretation der Behörden, denn in §2/8 ist lediglich vermerkt, daß auf
die Einhaltung "zu achten" sei, was wohl daher rührt, daß das im wirklichen
Leben bspw. in der Wiener Straßenbahn unmöglich resp. bei Demonstrationen
kaum machbar ist.

Generell ist davon auszugehen, daß kaum jemand sich immer sämtlicher Regeln
und Ausnahmen immer korrekt bewußt ist, ist doch der reine Verordnungstext
50.000 Zeichen lang, was in etwa 10 akin-Druckseiten entspricht. Aber ab
demnächst gilt sowieso wieder was anderes.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_475/BGBLA_2021_II_475.html



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