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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 27. Oktober 2021; 17:46
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Frankreich/Flucht/Justiz:

> Freispruch für die "Sieben von Briançon"

Am 9. September 2021 wurde das Urteil im Revisionsprozess gegen die «Sieben
von Briançon» in Grenoble bekanntgegeben. Die Verurteilungen wegen «Beihilfe
zum illegalen Grenzübertritt von Ausländern» wurden aufgehoben.
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Zur Erinnerung: Im Dezember 2018 waren fünf Aktivist·inn·en vom Strafgericht
in Gap in erster Instanz zu je sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie zwei
von ihnen zu zwölf Monaten Gefängnis, davon vier unbedingt, verurteilt
worden. Die Angeklagten hatten im April 2018 an einer antifaschistischen,
grenzüberschreitenden Demonstration gegen die Präsenz der rechtsextremen
identitären Bewegung in den italienisch-französischen Alpen teilgenommen.
Sie hätten - laut Anklage - im Zuge der Kundgebung illegale Migrant·inn·en
nach Frankreich eingeschleust. So waren sie wegen «Beihilfe zum illegalen
Grenzübertritt von Ausländern» verurteilt worden. Jetzt wurden sie von
diesem Vorwurf vollumfänglich freigesprochen. «Es handelt sich um ein extrem
starkes Signal für all jene, die solidarisch und humanitär tätig sind»,
freut sich Vincent Brengarth, einer der Anwälte, und begrüsst die
Entscheidung des Gerichts als «eine sehr schöne Bestätigung der
Unabhängigkeit der Justiz in einem sehr repressiven sicherheitspolitischen
Kontext». Doch die Freude der Sieben von Briançon ist getrübt, weil einer
der Angeklagten, der wie die anderen vom Vorwurf der «Beihilfe zum illegalen
Grenzübertritt von Ausländern» freigesprochen wurde, trotzdem wegen
«Rebellion» vier Monate Gefängnis auf Bewährung erhielt.


Hier sind wir nun...

Das Unterstützungskomitee der Sieben von Briançon meldete sich mit folgender
Mitteilung nach dem Urteil zu Wort: «Hier sind wir nun, 3 Jahre und 4 Monate
später, fast 1240 Tage des Wartens, etwa 40.000 vom Gericht verschlungene
Euros,... Und wofür das alles? (...) Dieser Winter kündigt sich bereits als
sehr schwierig an: Das geschundene Afghanistan treibt Frauen, Männer und
Kinder auf den Weg ins Exil. Wir werden unser Bestes tun, um ihnen zur Seite
zu stehen. Auch wenn es der Republik nicht gefällt: Wir sind auf der Seite
der Solidarität, während sie sich für das Lager der Tragödien und des Todes
entschieden hat.

Trotz alledem begrüsst unser Unterstützungskomitee die jetzige gerichtliche
Entscheidung, die einen Schlag gegen die repressive Politik gegenüber den
solidarischen Helfer·inne·n darstellt, die in der Gegend von Briançon oder
anderswo engagiert sind. Es handelt sich in der Tat um einen politischen
Sieg, denn wir haben nach einem mehr als dreijährigen Rechtsstreit einen
generellen Freispruch in Bezug auf das Solidaritätsdelikt erreicht.

Doch trotz dieses Sieges werden wir in den kommenden Wintern wachsam
bleiben. Denn die Militarisierung der Grenze wird zu neuen Verfolgungen von
Marodeuren und anderen freiwilligen Helfer·inne·n führen. Dabei ist klar:
Wir werden uns weiterhin systematisch juristisch dagegen wehren. (...) Wir
erinnern den Staat daran, dass seine Strategie der Spaltung uns nicht daran
hindern wird, angesichts der Repression, die einen unserer Mitstreiter
trifft, geeint zu bleiben. Mathieu, der am selben Tag wegen Rebellion zu
einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, war in
Wirklichkeit ein Opfer von Polizeigewalt. Er wird alles dafür tun, um die
Omerta, welche die staatliche Gewalt umgibt, zu brechen. Wir erinnern daran,
dass ihn 7 Polizisten am 22. April 2018 auf das Schwerste malträtiert hatten
(verstauchter Nacken mit zehn Tagen vorübergehender Vollinvalidität nach
einem Würgegriff und Schlägen auf der Terrasse eines Cafés) und dass er
gegen diese Beamten eine Anzeige eingereicht hat. Die Untersuchung wurde
aber erst im Juli 2021 eingeleitet.

Wir möchten all jenen danken, die uns in diesen langen Monaten bei den
verschiedenen Mobilisierungen, durch ihre finanzielle Unterstützung und ihre
Sympathiebekundungen begleitet haben. (...) Bis bald in diesem Winter!»


(Aus Archipel 307, Oktober 2021. Einleitung, Übersetzung: Michael Rössler.
Von akin stark gekürzt.)


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