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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 7. Juli 2021; 20:06
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Verkehr/Medien:

> Die unschuldige Autotür

67jährige Radfahrerin wurde durch Dooring eines Autofahrers getötet --
Täter/Opfer Umkehr durch Polizei, APA, ORF und NÖN

Aussendung der *Radlobby Niederösterreich*

Wieder wurde eine Radfahrerin bei einem Dooringunfall getötet. Diesmal in
Ternitz. Auf ORF.NÖ und NÖN.at ist zu lesen, dass die Radfahrerin in eine
"offene Autotür gekracht" sei, so als ob es sich um eine Aktion der
Radfahrerin handelte.

Ausgangspunkt der Berichte ist die Aussendung der Polizei Niederösterreich.
Sie hat die Sicht des Autofahrers einseitig dargestellt, ohne das
bewusstlose Opfer befragen zu können. Bei oberflächlicher Betrachtung könnte
man den Polizeibericht so lesen, als ob die Radfahrerin mit Absicht in die
Autotür gefahren ist. Für die weitere Verbreitung der einseitigen
Darstellung sorgte auch noch die APA NÖ.

Dooringunfälle sind praktisch immer durch Autofahrende verursacht, die ohne
Rücksicht die Autotüre öffnen. In der Berichterstattung wird die Ursache für
derartige Unfälle sehr oft völlig verdreht, wie in diesem Fall. Die aktive
Handlung zum Unfall kam nicht von der Radfahrerin, wie in NÖN und ORF auf
Basis der Polizeiaussendung berichtet. Die aktive Handlung war das
rücksichtslose Öffnen der Autotür. Wir ersuchen die Medien und die Polizei
schon aus Rücksicht auf das Opfer, die Berichte richtigzustellen. Dies wäre
wohl fair gegenüber dem Opfer und auch dessen Angehörigen.

Die Pressestelle der Polizei NÖ hat zugesagt, dass sie den Bericht intern
diskutieren will. Die APA NÖ hat zugesagt, derartige Berichte künftig
sensibler zu schreiben. Beide sind sich dieser dramatischen Verdrehung der
Realität in ihren Berichten nicht bewusst. Sie meinen, dass es eine
sachliche Darstellung des Ereignisses ist. Sowohl Polizei als auch APA NÖ
haben nach dem Anruf durch die Radlobby versprochen darüber nachdenken.

Die Radlobby empfiehlt: Abstand mindestens 1,2 m bis 1,8 m!

Für Radfahrende ist es entscheidend, ausreichend Abstand zu parkenden Autos
zu halten. Auch wenn Politik und Polizei Radfahrende immer möglichst rechts
am Straßenrand sehen wollen, ist das nicht geboten. Leider werden
Radstreifen und Mehrzweckstreifen entgegen der Richtlinien der RVS zu schmal
ausgeführt, sodass Radfahrende knapp an parkende Autos herangeführt werden.
Der sichere Bereich ist sehr oft die Mitte der Kfz-Fahrbahn, auch wenn das
den einen oder anderen stört.
Beachten Sie die Abstandkampagne der Radlobby und das Gerichtsurteil (1)
zugunsten der Sicherheit von Radfahrenden.
(bearb.)


Originaltext:
https://www.radlobby.org/noe/ternitz-67jaehrige-radfahrerin-wurde-durch-dooring-eines-autofahrers-getoetet-taeter-opfer-umkehr-durch-polizei-orf-und-noen


***

(1) 2016 hatte das Verwaltungsgericht Wien im Falle eines Radfahrers, der
wegen Nicht-Einhaltung der Rechtsfahrregel von der Polizei angezeigt worden
war, entschieden: Ein Seitenabstand von 1,2 - 1,8 Metern ist bei 30 km/h
"eine vertretbare Entfernung, will sich der Radfahrer nicht der Gefahr
aussetzen, durch eine geöffnete Fahrzeugtüre verletzt zu werden."
Als Mindestabstand zu den parkenden Autos zieht das Verwaltungsgericht die
Regel "1 Meter + die Halbe Lenkerbreite" heran, im Falle des betroffenen
Radfahrers wurden daher bei Lenkerbreite 80 cm als sicherer Abstand 1,4
Meter errechnet und 1,2 - 1,8 Meter Abstand bei einer Geschwindigkeit von 30
km/h als legitim erachtet.
https://www.radlobby.at/oesterreich/bahnbrechendes-urteil-zu-anti-dooring-abstand



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