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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 7. Juli 2021; 19:51
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  Leitartikel:
  
  > Die Illegalen
  
  Auf höherer Ebene sind Rechtsbrüche kein Problem
  
  
  Jetzt ist groß die Rede davon, wieso denn die afghanischen Beschuldigten in
  der Causa des Todes der 13-jährigen Leonie überhaupt noch im Land waren. Der
  Innenminister will wiedermal die Gesetze verschärfen, die Justizministerin
  betont, daß die bestehenden doch nur angewandt hätten werden müssen. Aber
  stimmt das überhaupt?
  
  Natürlich, das österreichische Asylrecht ist in Konformität mit der Genfer
  Flüchtlingskonvention so eingerichtet, daß straffällig gewordene Asylwerber
  ebenso wie solche, die einen regulären Flüchtlingsstatus erhalten haben, das
  Recht auf Asyl entzogen werden kann und damit auch das Aufenthaltsrecht.
  Inwiefern eine solche Verknüpfung von Straffälligkeit und Asylrecht
  überhaupt statthaft ist, sei einmal dahingestellt, aber es geht auch um eine
  andere Frage und die wird kaum diskutiert. Denn nur von Nichtpolitikern --
  einem Vertreter der "asylkoordination" und erstaunlicherweise dem neuen Chef
  des "Bundesamts für Fremdenrecht und Asylwesen" -- wurde es in
  ORF-Nachrichtensendungen erwähnt: Das Non-refoulement-Prinzip, das auf dem
  Verbot von Folter und menschenrechtswidriger Behandlung beruht! Das ist in
  der EMRK verankert und damit Verfassungsrecht -- und es ist absolut, duldet
  also keinerlei Abwägung mit anderen Rechtsgütern.
  
  Die derzeitigen und sich zunehmends verschlimmernden Zustände in Afghanistan
  lassen nicht darauf schliessen, daß auch nur irgendein dorthin Abgeschobener
  einigermassen mit Gewißheit vor einer Behandlung sicher ist, wie sie in
  Artikel 3 der Menschenrechtskonvention beschrieben ist. Sprich: Die
  Abschiebung in dieses Land dürfte von vornherein illegal sein -- aber das
  schert eine Regierung nicht, die sowieso so ihre Schwierigkeiten mit den
  Spitzfindigkeiten der Juristerei hat.
  
  Sie macht sich -- gemeinsam mit der EU -- auch keine Sorgen wegen illegaler
  Pushbacks durch die Frontex oder wegen Angriffen auf Flüchtlingsboote durch
  die von der EU finanzierte libysche Küstenwache. Blöd wird es nur, wenn, wie
  aktuell berichtet, ein österreichisches Gericht feststellt, daß solche
  illegalen Pushbacks auch von hiesigen Beamten an der Grenze zu Slowenien
  passieren -- aber auch nicht sehr blöd, weil es keinerlei Konsequenzen weder
  für die eingesetzten Grenzer noch für die politischen Verantwortlichen hat.
  War halt illegal -- und?
  
  Und noch so ein Fall ist gerade in den Medien: Eine Estnin hatte -- auf
  Zusicherung der Einbürgerung in Österreich -- 2015 ihre bisherige
  Staatsbürgerschaft zurückgelegt. Dann aber kassierte sie zwei Strafzettel
  wegen Verkehrsdelikten und wurde einfach in ihrer Staatenlosigkeit belassen.
  Bis heute! Und leider ist es so, daß solche Fälle häufiger vorkommen, das
  Glück der Estnin ist lediglich, daß ihr Herkunftsstaat in der EU liegt und
  deswegen eine Beschwerde vor dem EuGH möglich ist -- der nach dem
  Schlußantrag des Generalanwalts wohl zu ihren Gunsten entscheiden wird. Mit
  anderen Worten: Das Zurückziehen der Zusage der Einbürgerung war unzulässig.
  
  Die österreichischen Beamten treffen auf Weisung ihrer Vorgesetzten und
  damit letztendlich von Politikern laufend Fehlentscheidungen. Man könnte
  auch sagen, bisweilen begehen sie Rechtsbrüche. In einem Rechtsstaat wäre
  das zu ahnden und ab einem gewissen Level wären auch die angeblich politisch
  Verantwortlichen tatsächlich auch zu eben einer solchen Verantwortung zu
  ziehen.
  
  Passiert nur nicht. Allerdings sollte man schon öffentlich einmal darüber
  diskutieren, wer hier die Illegalen sind.
  
  *Bernhard Redl*
  
  
  
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