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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 6. Mai 2021; 03:54
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Corona / Moderne Zeiten:

> Der Diskriminierungs-Pass

Mit dem Corona-Ausweis unternimmt die Regierung einen neuerlichen Anlauf in
Richtung Alibi-Gesellschaft: Alle Bürger sind gefährlich, Grundrechte nutzen
darf nur, wer sich freibeweisen kann, und die Regeln bestimmt der
Gesundheitsminister.
So interpretiert es zumindest *Hans Zeger* von der ARGE DATEN:
*

Seit drei Monaten trommelt die Regierung in medialem Dauerfeuer den "Grünen
Pass", eine geradezu orwellsche Newspeak-Leistung, "Diskriminierungs-Pass"
wäre die korrekte Bezeichnung.

Erfolgreich wird damit von einer langen Kette von Corona-Fehlleistungen
abgelenkt, seien es das andauernde Impfchaos oder - längst verdrängt - das
Verursachen hunderter Corona-Toter in Europa nach Ischgl, eine
praxisuntaugliche Corona-App, ein Sommer 2020 in dem die Politik untätig in
der Sommerfrische flüchtete, eine chaotische Zettelwirtschaft im Herbst,
ohne Rechtsgrundlage, ein Verordnungswirrwar ab Ende Oktober, nicht
funktionierendes Contact-Tracing, ein zerstörtes Bildungssystem, Testflops
um die Jahreswende, Datenschutzverletzungen inklusive, oder die inferiore
Online-Plattform "Kaufhaus-Österreich" aus der IT-Steinzeit.

Man hätte ja immer alles richtig gemacht tönt es von BK Kurz abwärts, nur
diese *** ("bockige", "unwillige", "dumme", "verständnislose", ...)
Bevölkerung würde sich nicht richtig verhalten. Zwangsmaßnahmen sollen
Wohlverhalten bewirken.

Mit dem Diskriminierungs-Pass" glaubt diese Regierung das ultimative
Instrument zur totalen Bevölkerungskontrolle gefunden zu haben. Am Ende soll
der Gesundheitsminister nach Gutdünken entscheiden, wer sich mit wem wann wo
treffen darf. Er legt - situationselastisch - die Kriterien fürs
Freibeweisen fest. Erstaunlicherweise machen einige Teile der Opposition
mit, autoritäre Großmachtsphantasien sind offenbar an kein Parteicouleur
gebunden.


Grundrechtsproblematik

Was ist so schlimm vorzuzeigen, ob man getestet, geimpft oder genesen ist,
werden sich viele BürgerInnen fragen? Ich hab ja nichts zu verbergen und
weise mich damit als braver Bürger aus, der Vorschriften befolgt. Im
Gegenzug erhalte ich Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, das Recht
meinem Privat- und Familienleben nachzugehen, am Erwerbs- und
Wirtschaftsleben teilzunehmen, meine religiösen, kulturellen oder
sportlichen Bedürfnisse auszuleben.


Staat muß Gefährdung nachweisen, nicht der Bürger seine "Ungefährlichkeit"

Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber den Staat, sie definieren die
Grenzen staatlicher Eingriffe. Spätestens mit Schaffung der europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) - in Österreich im Verfassungsrang - und der
EU-Grundrechtecharta sollte allen klar sein, Grundrechte gelten
voraussetzungslos.

Die vorhin genannten Grundrechte (und noch einige dutzend mehr) hat jeder
Österreicher und jede Österreicherin JETZT.

Grundrechte gelten voraussetzungslos, aber nicht unbeschränkt. Es gibt
Situationen, in denen einzelne Grundrechte einzelner Bürger in ganz
bestimmten Situationen beschränkt werden dürfen. Im wesentlichen immer dann,
wenn eine konkrete Gefahr einer Grundrechtsverletzung für einen anderen
Menschen besteht.

Derartige Eingriffe müssen für den konkreten Fall begründet sein, sie müssen
geeignet sein, sie müssen alternativlos sein und sie müssen ein
höherwertiges Interesse schützen, als es das eingeschränkte Grundrecht ist.


Zulässige Grundrechtseingriffe

So wird es zulässig sein, die öffentliche Verbreitung von falschen UND
wahren Informationen über eine Privatperson zu unterbinden. Eine derartige
Verbreitung würde das Grundrecht auf ungestörtes Privat- und Familienleben
verletzen.

Es wird aber nicht zulässig sein, die öffentliche Verbreitung aller
Informationen, die einem staatlichen Organ zuzurechnen sind, zu verbieten.
Auch wenn sich derzeit manche Politiker das wünschen. Dies würde das
Grundrecht auf Meinungsfreiheit, politische Betätigung und Berichterstattung
verletzen.

Es wird zulässig sein eine mit einer gefährlichen ansteckenden Krankheit
versehenen Person aufzutragen, alle Kontakte mit anderen Menschen zu meiden,
die durch eine Ansteckung sterben könnten (Verlust der Bewegungsfreiheit
gegen Recht auf Leben).

Die bloße Möglichkeit einer ansteckenden Krankheit wird jedoch nicht
ausreichen, jemanden generell das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit
abzusprechen.


Gamechanger FFP2-Maske und Corona-Impfung

Möglicherweise waren zu Beginn der Corona-Situation freiheitsbeschränkende
Maßnahmen gerechtfertigt. Aber schon damals galt, unzulässig sind pauschale
Maßnahmen ohne konkreten Anlass und ohne klar umrissene Begrenzungen. Schon
ab dem ersten Monat hat der Verfassungsgerichtshof zahlreiche
Corona-Grundrechtsbeschränkungen des Jahres 2020 aufgehoben, weil sie zu
unbestimmt, zu weitreichend und zu wenig begründet waren.

Mit Verfügbarkeit der FFP2-Masken und der Corona-Impfung hat sich die
Situation zusätzlich gewandelt. Aus einer grundsätzlich lebensbedrohenden
Krankheit wurde eine Gefährdung, die individuell handhabbar ist.

Jeder Bürger, jede Bürgerin hat die Möglichkeit durch persönliche Maßnahmen
das Gefährungsrisiko so weit zu reduzieren, wie es anderen typischen
Gefährdungen unseres Lebensstils entspricht.


BürgerInnen sind für ihre Grundrechte mitverantwortlich

Ein allgemeines "Grundrecht" jedes Einzelnen vom Staat vollversorgt zu
werden, ohne selbst etwas dazu beizutragen gibt es - entgegen vieler
Meinungen und mancher Politiker - nicht. Die Aufgabe eines pluralistischen
Staates beschränkt sich möglichst vielfältige Lebensstile zu ermöglichen.
Die Gestaltung der eigenen Grundrechte liegt letztlich in der Verantwortung
der Menschen.

Diese Gestaltung schließt in einer demokratischen Gesellschaft auch
unvernünftiges Verhalten ein. So wäre etwa Meinungsfreiheit, die
ausschließlich recherchierte Fakten erlaubt, keine Meinungsfreiheit. Sie
wäre bloß eine Karikatur davon.


Bürger steht unter Generalverdacht

Mit dem geplanten Diskriminierungs-Pass werden diese Fakten auf den Kopf
gestellt. Aus dem freien Bürger wird ein generell gefährlicher Bürger, aus
den voraussetzungslosen Grundrechten wird ein Staatsgeschenk, das man sich
erst verdienen muss. Statt Freiheit liefert der Pass Beschränkungen.

Bisher gesetzte Corona-Schutz-Maßnahmen werden damit von der Politik -
entgegen aller medizinischer Experten - als wirkungslos eingestuft, sei es
die FFP2-Maske, die Abstandsregeln, Lüftungskonzepte usw, bis hin zur
Impfung.

Den Menschen wird damit das Recht genommen selbst zu entscheiden wie sie die
tatsächlich vorhandene Gefährung - vereinbar mit ihrem
Grundrechtsverständnis - minimieren.


Schritt in die Alibi-Gesellschaft

Am gesellschaftlichen Leben - geht es nach den Betreibern des
Diskriminierungs-Passes - darf nur teilnehmen der sich freibeweisen kann.
Übersehen wird, dass es zehntausende Menschen gibt, die sich aus
verschiedensten Gründen nicht freibeweisen können oder wollen. Sie sind zu
jung, zu alt, zu geschwächt, zu spontan, zu individuell oder es gibt andere
vernünftige und - für Dritte - weniger vernünftige Gründe.

Es gehört zu den Grundlagen unserer Gesellschaft nicht ständig unter
Beobachtung zu stehen, sich nicht ständig für Handlungen rechtfertigen zu
müssen. Erst dadurch kann Neues entstehen, können Menschen zu neuen
Einsichten kommen, neue wirtschaftliche Möglichkeiten entstehen.
Geschlossene Rechtfertigungsgesellschaften haben - so zeigt die Geschichte -
keine lange Überlebenszeit, sie erstarren.


Beschränkung nur unter besonderen Umständen zulässig

Eine denkbare und zulässige Einschränkung wären vorbeugende Schutzmaßnahmen
gegenüber besonders gefährdeten Personen, die sich nicht impfen lassen
können, die keine FFP2-Maske tragen können oder bei denen ein längerer und
sehr naher physischer Kontakt stattfinden muss und nach derzeitiger
Faktenlage übliche Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.

Für diese Fälle werden aber die Kriterien des Diskriminierungs-Passes nicht
ausreichen. Selbst bei Geimpften, Getesteten und Genesenen wäre das
Übertragungsrisiko - nach gegenwärtigen Kenntnisstand - für diese
Personengruppe zu hoch. Selbst für diese Gruppe ist die Regierung säumig.


Praxistauglichkeit nicht gegeben

Analysieren wir die technische Seite des Diskriminierungs-Passes. Zum
Vorhaben gab es keine korrekte Begutachtung, es konnte daher niemand
offizell Stellung nehmen. Der Initiativentwurf aus März 2021 ist überaus
vage, das endgültige Gesetz noch mehr. Ein klassischer parteipolitischer
Kuhhandel eben.

Der Entwurf vermeidet Begriffe wie "Grüner Pass" oder vergleichbare
Euphemismen. An mehreren Stellen wird von einem "Nachweis über eine
lediglich geringe epidemiologische Gefahr des Teilnehmers" gesprochen.

Wie dieser Nachweis konkret auszusehen hat, wie sicher gestellt wird, dass
niemand diskriminiert wird, wird an keiner Stelle des Entwurfs erwähnt. Vage
wird von Tests gesprochen, die aber auch im Einzelfall unterschiedlich
gestaltet sein können oder auch entfallen können.


Willkürliche Verordnungsermächtigung

Im COVID-19-Maßnahmengesetz wird die Verordnungsermächtigungen des
Gesundheitsministers für den Einsatz dieses "Nachweises" beschrieben.

Diese Ermächtigungen strotzen von unbestimmten Formulierungen wie, "keine
unverhältnismäßig größere epidemiologische Gefahr ausgeht". Von Medizinern
wird allen Ernstes verlangt, eine verbindliche Bewertung zu treffen, ob eine
bestimmte Person eine höhere oder geringere Gefahr darstellt, als andere
Personen.

Kriterien zur Bewertung fehlen im Gesetz vollständig, im Ergebnis wird der
Arzt zum Wächter über die Bewegungsfreiheit von Bürgern und Bürgerinnen
gemacht.

Wenn man bedenkt, dass sich derzeit die Einschätzung über die Qualität der
verschiedenen Tests, ihre sinnvolle Gültigkeitsdauer, die Wahrscheinlichkeit
einer Wiederansteckung, die Dauer der Immunisierung nach Impfung, die
Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe, die Möglichkeit der Ansteckung mit dem
Virus, trotz Impfung, ändert, ist das Ergebnis bestenfalls zufällig, meist
jedoch willkürlich. Von den Auswirkungen der Mutationen ganz zu schweigen.


Mögliche Umsetzungsvarianten

Geplant ist bestehende Datenbestände, etwa aus dem Impfregister, dem
Testregister und den Gesundheitsdaten der Spitäler zusammen zu führen und
daraus einen Diskriminierungs-Status zu errechnen.

So soll am Ende dieser Datenverknüpfung folgendes stehen: "Frau ABC wurde am
*** um *** Uhr mit dem Testverfahren XYZ negativ getestet und gilt für 48
Stunden als ungefährlich."

Bei einem Geimpften würde folgendes stehen: "Herr UVW wurde am *** um ***
Uhr mit Impfstoff RST zum ersten/zweiten Mail geimpft und gilt - bis auf
Widerruf - 12 Monate als ungefährlich."

Bei Genesenen ist derzeit nicht einmal klar, wie "genesen" und
"ungefährlich" überhaupt definiert wird.

Bis heute gibt keine konsolidierten statistischen Daten zu Erkrankungen und
Tests, permanent sind Datenkorrekturen notwendig. Für einen negativ Getesten
kann das zu einem richtigen Spießroutenlauf werden, seinen berechtigten
Diskriminierungs-Status zu erreichen. Oft wohl zu einem Zeitpunkt, zu dem
das Ergebnis nicht mehr gilt.

Das Ergebnis soll als QR-Code zusammen gefasst werden und durch jeden
handelsüblichen QR-Code-Leser lesbar sein. QR-Codes sind - entgegen
kolportierter Meinungen - kein Sicherheitsfeature, sondern dienen nur zur
platzsparenden Speicherung großer Datenmengen.


Umsetzungsvariante: zentrale QR-Code-Verwaltung

Die Daten zum Diskriminierungs-Status werden zentral verarbeitet. Jeder
Veranstalter, im Endeffekt jedes Unternehmen und jede Behörde kann die
Vorlage des QR-Codes durch einen Besucher verlangen.

Wird der Code gescannt wird das Ergebnis mit den Zentraldaten abgeglichen
und der Veranstalter erhält Infos über den Gesundheitszustand des Besuchers.

Einmal gescannt kann sich der Veranstalter in weiterer Folge regelmäßig über
den Gesundheitszustand des Besuchers informieren (zumindest bis der QR-Code
gewechselt wird). Wenn es ihn interessiert kann er die
Gesundheitsentwicklung des Besuchers verfolgen.

Nebeneffekt für den Zentral-Betreiber des Diskriminierungs-Passes, er hat
einen perfekten Einblick in die Lebensführung des Bürgers: Wann hat der
Bürger sich wo aufgehalten.

Technisch gesehen kann ein zentrales System sicher realisiert werden.


Umsetzungsvariante: KEINE zentrale QR-Code-Verwaltung

Nach unverbindlichen Meinungsäußerungen des Gesundheitsministeriums wird
auch die Variante ohne zentrale QR-Code-Verwaltung angedacht.

In diesem Fall meldet sich ein Bürger einmalig an das Zentralsystem an und
erhält einen QR-Code. Den kann er ausdrucken oder auf ein Smartphone
kopieren.

Der Veranstalter scannt diesen vorgelegten QR-Code und erhält die
Gesundheitsdaten, die in diesem Code gespeichert sind.

Eine Datenübertragung an eine Zentrale findet nicht statt. Der zentrale
Betreiber des "Diskriminierungs-Passes" hat keinen Einblick in die
Lebensführung.

Das Erzeugen von QR-Codes kann jeder Mensch mit handelsüblicher Software
machen. Die Sicherheitsqualität eines QR-Codes ist nicht höher als der Text,
den er enthält. Jeder kann sich daher einen QR-Code nach eigenem Gutdünken
erzeugen. Der Informationswert zum "Diskriminierungs-Status" ist somit
gleich Null.

Technisch gesehen kann ein dezentrales System NICHT sicher realisiert
werden.


Zusammenfassung

Der Gesetzgeber hat - wieder einmal - keinen Gedanken an die technische
Machbarkeit seiner Ideen verschwendet, mit dem erwartbaren Ergebnis eines
fehlerhaften oder unbrauchbaren Systems.

Der Gesetzesentwurf ist bestenfalls eine Absichtserklärung alle Bürger und
Bürgerinnen unter Generalverdacht zu stellen, dem Gesundheitsminister freie
Hand für Grundrechtsbeschränkungen zu geben, Veranstaltern Zugang zu
Gesundheitsdaten und dem Betreiber des Einblick in die Lebensführung
möglichst vieler Menschen zu geben.

Im übrigen ist die ARGE DATEN der Meinung das die Regierung unverzüglich
beginnen sollte die Pandemie ernst zu nehmen. Sie soll einen wirkungsvollen
und verfassungskonformen Generalplan zur Bewältigung der Corona-Situation
und der Regierungs-Krise vorlegen und umsetzen. ###


Leicht gekürzte Zusammenfassung zweier Aussendungen:
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=40201zhz
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=09813whf



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