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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 6. Mai 2021; 04:03
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Das Letzte:

> Biogeographisches

Der Schweizer Nationalrat beschloß am 4.Mai etwas, was man in Teilen
durchaus als ein Rassengesetz ansehen könnte. Natürlich kann man das heute
nicht mehr so nennen. Deswegen wurde man sprachlich kreativ.

Es geht um die Typen-Erfassung in DNA-Datenbanken über verdächtige Personen,
letztendlich also um Racial Profiling:

"Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur
Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen"

"Art. 2b Phänotypisierung
Die Phänotypisierung ist die Analyse spezieller DNA-Marker, mit der aus
einer Spur Erkenntnisse über äusserlich sichtbare Merkmale der Spurenlegerin
oder des Spurenlegers gewonnen werden.
Es dürfen ermittelt werden:
a) die Augen-, Haar- und Hautfarbe;
b) die biogeografische Herkunft".

Eine Diskriminierung wegen "biogeographischer Herkunft" ist ja sicher nicht
so schlimm wie eine nach der "Rasse". Und schließlich dient das ja wie alle
Polizeigesetze nur der allgemeinen Sicherheit.

Das Gesetz muß allerdings noch vom Ständerat bestätigt werden. Aber dort
wird man man wohl kaum polizeikritischer sein.

Hier das noch als Entwurf geführte Gesetz im Wortlaut, das aber genau so
eben in der ersten Kammer des Parlaments beschlossen worden ist:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2021/45/de
(akin)


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