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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 6. Mai 2021; 03:22
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Moderne Zeiten / Initiativen:

> Gesichtserkennung stoppen!

Die Pandemie hat viele staatliche Überwachungsphantasien befeuert. Contact
Tracing, Handydatenanalyse, e-Impfpass -- alles bedenklich. Aber zumindest
wird das ein wenig thematisiert. Dabei vergessen werden aber andere
diesbezügliche Entwicklungen, zum Beispiel die Gesichtserkennung via
Überwachungskameras. Darüber will jetzt *Amnesty International Österreich*
reden:

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Seit letztem Jahr wird in Österreich Gesichtserkennungstechnologie zur
Strafverfolgung eingesetzt. Das Bundeskriminalamt nutzt dabei vorhandene
Überwachungskameras in Kombination mit neuer Gesichtserkennungssoftware und
Datenbanken, um Personen zu identifizieren.

Der Einsatz von Gesichtserkennung muss gestoppt werden:

* Der Einsatz ist ein massiver Eingriff in das Recht auf Privatsphäre.

* Es gibt keine ausreichende rechtliche Grundlage für den Einsatz der
Technologie in Österreich. Gesichtserkennungstechnologie anlässlich von
Demonstrationen kann eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung des Rechtes
auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit haben und kann so
Menschen davon abhalten, sich an Demonstrationen zu beteiligen.

* Die Technologie ist fehleranfällig und birgt ein hohes Risiko der
Diskriminierung bereits marginalisierter Gruppen. Denn die Software erkennt
manche Gesichter in Abhängigkeit von bestimmten Schlüsselmerkmalen wie
Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit oder Geschlecht genauer als andere.

* Es besteht die Gefahr, dass es zu einer schrittweisen Ausweitung des
Einsatzes der Gesichtserkennung kommt, was im schlimmsten Fall eine
Massenüberwachung des öffentlichen Raums bedeuten würde.

Unsere Sicherheit ist ein hohes Gut, das der Staat schützen muss. Der
Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie macht Österreich jedoch nicht viel
sicherer, aber sehr viel unfreier. Für Erleichterungen in der polizeilichen
Ermittlungsarbeit zahlen wir alle einen zu hohen Preis. Der Einsatz von
Gesichtserkennungstechnologie bedroht unsere Rechte in einem Maß, das ihr
Nutzen nicht aufwiegen kann. Lassen wir nicht zu, dass Technologien zur
Gesichtserkennung unsere Freiheit einschränken und unser aller Rechte
bedrohen!

Andere handeln bereits, wann folgt Österreich?

2019 hat die Stadt San Francisco wegen massiven Missbrauchsbedenken die
Verwendung von Gesichtserkennungstechnologie durch die Polizei verboten. Als
Folge der Black Lives Matter-Proteste kam es in weiteren Städten in den
Vereinigten Staaten zu einem Verbot des Einsatzes von
Gesichtserkennungssoftware.

Aufgrund hoher Fehlerquoten haben kürzlich Unternehmen, wie Amazon,
Microsoft und IBM, die Gesichtserkennungssoftware entwickeln, einen Einsatz
ihrer Produkte zur Strafverfolgung eingeschränkt.

Seit August 2020 ist Gesichtserkennungssoftware in Österreich im
Regelbetrieb in der Strafverfolgung im Einsatz - ohne ausreichend rechtlich
geregelt zu sein. Die Nutzung von Gesichtserkennungstechnologie vollzog sich
in Österreich schleichend von einem Testbetrieb hin zum Regelbetrieb. Erst
nach einer Vielzahl an parlamentarischen Anfragen wurden Informationen vom
BMI über den Einsatz der Gesichtserkennungssoftware in Österreich bekannt.

In Österreich kommt die Gesichtserkennungstechnologie zur Strafverfolgung
zum Einsatz. Derzeit wird die Gesichtserkennungstechnologie laut
Innenministerium vom Bundeskriminalamt eingesetzt, um unbekannte Täter*innen
zu identifizieren. Mithilfe der Software sollen Bilder eines Gesichtes, wie
zum Beispiel Fotos aus Überwachungskameras, mit den Fotos einer
Referenzdatenbank der Sicherheitsbehörden ("Zentrale Erkennungsdienstliche
Evidenz") abgleichen werden. Derzeit sind ca. 600.000 Personen vom Einsatz
betroffen, nämlich alle Personen, die in der "Zentralen
erkennungsdienstlichen Evidenz" gespeichert sind.

Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass in Österreich der Einsatz von
Gesichtserkennungstechnologie weiter ausgebaut wird. Auch wenn das
Bundesministerium für Inneres eine Live-Videoüberwachung mit automatisierter
Gesichtserkennung derzeit nicht plane, wäre grundsätzlich auch eine
Ausweitung des Abgleiches auf weitere Datenbanken möglich. Dadurch wäre eine
weitaus größere Anzahl an Menschen vom Einsatz der
Gesichtserkennungstechnologie direkt betroffen.
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Mailkampagne an den Innenministerium:

https://www.amnesty.at/mitmachen/actions/schluss-mit-gesichtserkennung/



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