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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 6. Mai 2021; 03:22
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  Moderne Zeiten / Initiativen:
  
  > Gesichtserkennung stoppen!
  
  Die Pandemie hat viele staatliche Überwachungsphantasien befeuert. Contact
  Tracing, Handydatenanalyse, e-Impfpass -- alles bedenklich. Aber zumindest
  wird das ein wenig thematisiert. Dabei vergessen werden aber andere
  diesbezügliche Entwicklungen, zum Beispiel die Gesichtserkennung via
  Überwachungskameras. Darüber will jetzt *Amnesty International Österreich*
  reden:
  
  *
  
  Seit letztem Jahr wird in Österreich Gesichtserkennungstechnologie zur
  Strafverfolgung eingesetzt. Das Bundeskriminalamt nutzt dabei vorhandene
  Überwachungskameras in Kombination mit neuer Gesichtserkennungssoftware und
  Datenbanken, um Personen zu identifizieren.
  
  Der Einsatz von Gesichtserkennung muss gestoppt werden:
  
  * Der Einsatz ist ein massiver Eingriff in das Recht auf Privatsphäre.
  
  * Es gibt keine ausreichende rechtliche Grundlage für den Einsatz der
  Technologie in Österreich. Gesichtserkennungstechnologie anlässlich von
  Demonstrationen kann eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung des Rechtes
  auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit haben und kann so
  Menschen davon abhalten, sich an Demonstrationen zu beteiligen.
  
  * Die Technologie ist fehleranfällig und birgt ein hohes Risiko der
  Diskriminierung bereits marginalisierter Gruppen. Denn die Software erkennt
  manche Gesichter in Abhängigkeit von bestimmten Schlüsselmerkmalen wie
  Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit oder Geschlecht genauer als andere.
  
  * Es besteht die Gefahr, dass es zu einer schrittweisen Ausweitung des
  Einsatzes der Gesichtserkennung kommt, was im schlimmsten Fall eine
  Massenüberwachung des öffentlichen Raums bedeuten würde.
  
  Unsere Sicherheit ist ein hohes Gut, das der Staat schützen muss. Der
  Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie macht Österreich jedoch nicht viel
  sicherer, aber sehr viel unfreier. Für Erleichterungen in der polizeilichen
  Ermittlungsarbeit zahlen wir alle einen zu hohen Preis. Der Einsatz von
  Gesichtserkennungstechnologie bedroht unsere Rechte in einem Maß, das ihr
  Nutzen nicht aufwiegen kann. Lassen wir nicht zu, dass Technologien zur
  Gesichtserkennung unsere Freiheit einschränken und unser aller Rechte
  bedrohen!
  
  Andere handeln bereits, wann folgt Österreich?
  
  2019 hat die Stadt San Francisco wegen massiven Missbrauchsbedenken die
  Verwendung von Gesichtserkennungstechnologie durch die Polizei verboten. Als
  Folge der Black Lives Matter-Proteste kam es in weiteren Städten in den
  Vereinigten Staaten zu einem Verbot des Einsatzes von
  Gesichtserkennungssoftware.
  
  Aufgrund hoher Fehlerquoten haben kürzlich Unternehmen, wie Amazon,
  Microsoft und IBM, die Gesichtserkennungssoftware entwickeln, einen Einsatz
  ihrer Produkte zur Strafverfolgung eingeschränkt.
  
  Seit August 2020 ist Gesichtserkennungssoftware in Österreich im
  Regelbetrieb in der Strafverfolgung im Einsatz - ohne ausreichend rechtlich
  geregelt zu sein. Die Nutzung von Gesichtserkennungstechnologie vollzog sich
  in Österreich schleichend von einem Testbetrieb hin zum Regelbetrieb. Erst
  nach einer Vielzahl an parlamentarischen Anfragen wurden Informationen vom
  BMI über den Einsatz der Gesichtserkennungssoftware in Österreich bekannt.
  
  In Österreich kommt die Gesichtserkennungstechnologie zur Strafverfolgung
  zum Einsatz. Derzeit wird die Gesichtserkennungstechnologie laut
  Innenministerium vom Bundeskriminalamt eingesetzt, um unbekannte Täter*innen
  zu identifizieren. Mithilfe der Software sollen Bilder eines Gesichtes, wie
  zum Beispiel Fotos aus Überwachungskameras, mit den Fotos einer
  Referenzdatenbank der Sicherheitsbehörden ("Zentrale Erkennungsdienstliche
  Evidenz") abgleichen werden. Derzeit sind ca. 600.000 Personen vom Einsatz
  betroffen, nämlich alle Personen, die in der "Zentralen
  erkennungsdienstlichen Evidenz" gespeichert sind.
  
  Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass in Österreich der Einsatz von
  Gesichtserkennungstechnologie weiter ausgebaut wird. Auch wenn das
  Bundesministerium für Inneres eine Live-Videoüberwachung mit automatisierter
  Gesichtserkennung derzeit nicht plane, wäre grundsätzlich auch eine
  Ausweitung des Abgleiches auf weitere Datenbanken möglich. Dadurch wäre eine
  weitaus größere Anzahl an Menschen vom Einsatz der
  Gesichtserkennungstechnologie direkt betroffen.
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  Mailkampagne an den Innenministerium:
  
  https://www.amnesty.at/mitmachen/actions/schluss-mit-gesichtserkennung/
  
  
  
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