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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 1. April 2021; 04:07
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Medien/Recht:
> Social-Media-Prozesse
Kein Pfui-Gruß, ...
Der Winkemann hat wieder zugeschlagen. Jener Burschenschafter, dessen
Gewinke aus dem Verbindungshaus von vielen Usern auf Social Media so
bösartig mißinterpretiert worden ist, läßt seinen Anwalt auch weiterhin
diverse Klagen führen. Manche dieser Klagen verliert er auch, aber die
meisten gewinnt er. So jetzt auch wieder. Ein Facebook-User schildert sein
Posting vom Jänner 2019: "Ich habe den Nicht-Hitlergrußzeigenden samt einem
gewissen Herrn Adolf H., der seinen Arm ähnlich ausstreckt getwittert und
gemeint, 'Beide winken nur. Einer Karriere in der FPÖ steht nichts im Wege.'"
Dieser User hat jetzt auch in der zweiten Instanz verloren. Das kostet ihn
jetzt inclusive Anwaltskosten 9500 Euro. Er bittet um solidarische Spenden:
ING Bank Mag. Gerd Julius Millmann. IBAN: AT23 1921 0806 7848 2003
Zahlungszweck: Von "No pasaran" bis "Ich mag die einfach nicht" - je nach
Gusto. Oder: https://paypal.me/pools/c/8xR621jIgP
Dem Vernehmen nach sollen jetzt aber einzelne Verurteilungen doch noch
einmal vom OGH überprüft werden. Es bleibt also spannend.
... keine Steueroase, ...
Zackzack.at berichtet von einer Klage der Nationalbankvizepräsidentin
Barbara Kolm gegen Twitter-Userin Patrice Fuchs. Diese hatte jener auf
Twitter vorgeworfen, sie baue in Honduras eine Steueroase auf. Der
Hintergrund: In dem lateinamerikanischen Land wurde so etwas wie eine
Sonderwirtschaftszone errichtet, eine extraterritoriale Stadt für
internationale Investoren. Sie heißt "Próspera" und hat eigene Gesetze und
Rechtssprechung. Und in deren "Aufsichtsrat" saß bis 2018 auch Barbara Kolm.
Das ist alles unbestritten. Daß es aber eine Steueroase sei, die Kolm da mit
aufbaue, war eine Äußerung, die Kolm nicht auf sich sitzen lassen wollte.
Vor dem Einzelrichter blitzte sie ab. Das Oberlandesgericht Wien entschied
aber, dass man gerade Kolm diesen Vorwurf nicht machen dürfe, weil von ihr
"als Vizepräsidentin der Österreichischen Nationalbank insbesondere auch in
steuerlichen Belangen ein absolut untadeliges, über jeden Zweifel erhabenes
Verhalten abverlangt wird." (Nein, der Senatsvorsitzende heißt nicht
Palmström.)
Kolm wollte nun, zurück in der 1.Instanz, mittels Vergleichsangebot
(Widerruf, 500 Euro Entschädigung und 2365 Euro Verfahrenskosten) die Sache
beenden. Die beklagte Journalistin ging darauf nicht ein und will jetzt ihre
Tatsachenbehauptung beweisen und meint, sich nicht von einem fünfstelligen
Prozeßrisiko einschüchtern lassen zu wollen.
Die ehemalige FPÖ-Politikerin Kolm war 2016 von ihrer Partei erfolglos für
den Posten der Rechnungshofpräsidentin kandidiert und 2018 von der Regierung
Kurz I in den Generalrat der Nationalbank berufen worden.
... aber hohe Wahrscheinlichkeit!
Erfreulicher gings in der Causa Schmitt versus Fahrnberger zu. Helge
Fahrnberger, Begründer des Medienblogs "Kobuk", twitterte im Juli 2018:
"Wenn der @RichardSchmitt2 was schreibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es
nicht stimmt, recht hoch. Wenn's um Verkehr geht, steigt sie gegen 100%."
Richard Schmitt, damals Krone, heute beim etwas türkisen Onlinemedium
Exxpress.at, klagte. Das OLG Wien stellte jetzt aber fest, Fahrnbergers
Äußerung läge "ein ausreichendes Tatsachensubstrat zugrunde" -- auf
Normaldeutsch: Der Vorwurf der Falschmeldungshäufigkeit ist berechtigt.
Was aber auch kein Wunder ist: Fahrnberger bezog sich in seinem Tweet auf
eine bestimmte Meldung in der Krone und dem Kommentar von Volker Plass dazu:
"Die »Kronenzeitung« behauptet, die Unfallhäufigkeit zwischen RadfahrerInnen
und FußgeherInnen hätte sich in Wien innerhalb von vier Jahren verdoppelt
und nennt »elf getötete Fußgeher«. Alles falsch!" Denn tatsächlich hatte
Schmitt in einer offiziellen Statistik von 2016 unter anderem die Todesfälle
von Radelnden und Zufußgehenden im Wiener Stadtverkehr entdeckt -- und da
stehen zwar wirklich 11 Fußgänger-Tote, aber nicht, wie Schmitt
herausgelesen hatte, daß diese durch Zusammenstöße mit Fahrrädern umgekommen
sind: Es handelte sich ausschließlich um Opfer von Autofahrern. Denn bei
Unfällen zwischen FußgängerInnen und RadfahrerInnen stirbt üblicherweise
niemand. Deswegen gibt es darüber auch keine Statistik.
Ob der Wechsel Schmitts zu Exxpress.at oder auch dieses Urteil an der
Seriosität Schmittscher Texte etwas ändern wird, bleibt abzuwarten.
*Bernhard Redl*
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