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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 1. April 2021; 04:07
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  Medien/Recht:
  
  > Social-Media-Prozesse
  
  
  Kein Pfui-Gruß, ...
  
  Der Winkemann hat wieder zugeschlagen. Jener Burschenschafter, dessen
  Gewinke aus dem Verbindungshaus von vielen Usern auf Social Media so
  bösartig mißinterpretiert worden ist, läßt seinen Anwalt auch weiterhin
  diverse Klagen führen. Manche dieser Klagen verliert er auch, aber die
  meisten gewinnt er. So jetzt auch wieder. Ein Facebook-User schildert sein
  Posting vom Jänner 2019: "Ich habe den Nicht-Hitlergrußzeigenden samt einem
  gewissen Herrn Adolf H., der seinen Arm ähnlich ausstreckt getwittert und
  gemeint, 'Beide winken nur. Einer Karriere in der FPÖ steht nichts im Wege.'"
  
  Dieser User hat jetzt auch in der zweiten Instanz verloren. Das kostet ihn
  jetzt inclusive Anwaltskosten 9500 Euro. Er bittet um solidarische Spenden:
  ING Bank Mag. Gerd Julius Millmann. IBAN: AT23 1921 0806 7848 2003
  Zahlungszweck: Von "No pasaran" bis "Ich mag die einfach nicht" - je nach
  Gusto. Oder: https://paypal.me/pools/c/8xR621jIgP
  
  Dem Vernehmen nach sollen jetzt aber einzelne Verurteilungen doch noch
  einmal vom OGH überprüft werden. Es bleibt also spannend.
  
  
  ... keine Steueroase, ...
  
  Zackzack.at berichtet von einer Klage der Nationalbankvizepräsidentin
  Barbara Kolm gegen Twitter-Userin Patrice Fuchs. Diese hatte jener auf
  Twitter vorgeworfen, sie baue in Honduras eine Steueroase auf. Der
  Hintergrund: In dem lateinamerikanischen Land wurde so etwas wie eine
  Sonderwirtschaftszone errichtet, eine extraterritoriale Stadt für
  internationale Investoren. Sie heißt "Próspera" und hat eigene Gesetze und
  Rechtssprechung. Und in deren "Aufsichtsrat" saß bis 2018 auch Barbara Kolm.
  
  Das ist alles unbestritten. Daß es aber eine Steueroase sei, die Kolm da mit
  aufbaue, war eine Äußerung, die Kolm nicht auf sich sitzen lassen wollte.
  Vor dem Einzelrichter blitzte sie ab. Das Oberlandesgericht Wien entschied
  aber, dass man gerade Kolm diesen Vorwurf nicht machen dürfe, weil von ihr
  "als Vizepräsidentin der Österreichischen Nationalbank insbesondere auch in
  steuerlichen Belangen ein absolut untadeliges, über jeden Zweifel erhabenes
  Verhalten abverlangt wird." (Nein, der Senatsvorsitzende heißt nicht
  Palmström.)
  
  Kolm wollte nun, zurück in der 1.Instanz, mittels Vergleichsangebot
  (Widerruf, 500 Euro Entschädigung und 2365 Euro Verfahrenskosten) die Sache
  beenden. Die beklagte Journalistin ging darauf nicht ein und will jetzt ihre
  Tatsachenbehauptung beweisen und meint, sich nicht von einem fünfstelligen
  Prozeßrisiko einschüchtern lassen zu wollen.
  
  Die ehemalige FPÖ-Politikerin Kolm war 2016 von ihrer Partei erfolglos für
  den Posten der Rechnungshofpräsidentin kandidiert und 2018 von der Regierung
  Kurz I in den Generalrat der Nationalbank berufen worden.
  
  
  ... aber hohe Wahrscheinlichkeit!
  
  Erfreulicher gings in der Causa Schmitt versus Fahrnberger zu. Helge
  Fahrnberger, Begründer des Medienblogs "Kobuk", twitterte im Juli 2018:
  "Wenn der @RichardSchmitt2 was schreibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es
  nicht stimmt, recht hoch. Wenn's um Verkehr geht, steigt sie gegen 100%."
  Richard Schmitt, damals Krone, heute beim etwas türkisen Onlinemedium
  Exxpress.at, klagte. Das OLG Wien stellte jetzt aber fest, Fahrnbergers
  Äußerung läge "ein ausreichendes Tatsachensubstrat zugrunde" -- auf
  Normaldeutsch: Der Vorwurf der Falschmeldungshäufigkeit ist berechtigt.
  
  Was aber auch kein Wunder ist: Fahrnberger bezog sich in seinem Tweet auf
  eine bestimmte Meldung in der Krone und dem Kommentar von Volker Plass dazu:
  "Die »Kronenzeitung« behauptet, die Unfallhäufigkeit zwischen RadfahrerInnen
  und FußgeherInnen hätte sich in Wien innerhalb von vier Jahren verdoppelt
  und nennt »elf getötete Fußgeher«. Alles falsch!" Denn tatsächlich hatte
  Schmitt in einer offiziellen Statistik von 2016 unter anderem die Todesfälle
  von Radelnden und Zufußgehenden im Wiener Stadtverkehr entdeckt -- und da
  stehen zwar wirklich 11 Fußgänger-Tote, aber nicht, wie Schmitt
  herausgelesen hatte, daß diese durch Zusammenstöße mit Fahrrädern umgekommen
  sind: Es handelte sich ausschließlich um Opfer von Autofahrern. Denn bei
  Unfällen zwischen FußgängerInnen und RadfahrerInnen stirbt üblicherweise
  niemand. Deswegen gibt es darüber auch keine Statistik.
  
  Ob der Wechsel Schmitts zu Exxpress.at oder auch dieses Urteil an der
  Seriosität Schmittscher Texte etwas ändern wird, bleibt abzuwarten.
  *Bernhard Redl*
  
  
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