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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 1. April 2021; 03:01
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Bildung:
> Trotz Protesten beschlossen: Studierende können erstmals zwei Jahre
> gesperrt werden
Einen großen Tabubruch bringt die am 24. März 2021 im Nationalrat (1)
beschlossene Universitätsgesetzesnovelle. Erstmals gibt es den Zwang, ECTS
(2) nachzuweisen, ansonsten wird man von der Universität gesperrt. Das
widerspricht leitenden Grundprinzipien der Hochschule - etwa der
Chancengleichheit, der Freiheit von Lehre und Wissenschaft sowie der
Vereinbarkeit von Studium, Erwerbstätigkeit und Betreuungspflichten.
Zwei Jahre Sperre
Studierende müssen ab dem Wintersemester 2022/2023 eine bestimmte
ECTS-Anzahl nachweisen, ansonsten droht die Exmatrikulation. Die
Exmatrikulation bei Nichterreichen einer willkürlich festgelegten
Mindeststudienleistung widerspricht leitenden Grundprinzipien der
Hochschule - etwa der Chancengleichheit, der Freiheit von Lehre und
Wissenschaft sowie der Vereinbarkeit von Studium, Erwerbstätigkeit und
Betreuungspflichten. Die Verringerung der Mindeststudienleistung auf nunmehr
16 statt ursprünglich 24 ECTS ist eine der wichtigste Veränderung nach der
Begutachtungsfrist der UG-Novelle. Auch die Sperre bei nicht-Erreichen
dieser Leistung wurde von 10 auf nun 2 Jahre reduziert. Anders als bisher
geplant sind die Unis auch weiter verpflichtet, drei Prüfungstermine pro
Semester anzubieten. Im Begutachtungsentwurf wären auch nur zwei
Prüfungstermine zulässig gewesen. Trotzdem gehen die Veränderungen nicht
weit genug. Jeder ETCS-Punkt in der Mindeststudienleistung ist einer zu
viel. Der Fokus einer UG-Novelle sollte auf der Verbesserung der
Studierbarkeit liegen, nicht darauf den Druck auf die Studierenden weiter zu
erhöhen.
"Lex Aschbacher"
Die Plagiatsaffäre um Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher hinterließ
Spuren im Regelwerk: Nach den Unis wird auch Fachhochschulen, Pädagogischen
Hochschulen und Privatunis explizit ins Gesetz geschrieben, dass sie die
"gute wissenschaftliche Praxis und akademische Integrität" sicherstellen
müssen. Außerdem wird die geplante Verjährung von Plagiaten nach 30 Jahren
fallengelassen.
Demokratie an der Uni
Eine weitere wichtige Änderung ist, dass die Senate auch weiterhin bei der
ersten Wiederbestellung der Rektor:innen mitbestimmen. Gemäß dem
Begutachtungsentwurf wäre dies in Zukunft ausschließlich dem Universitätsrat
vorbehalten gewesen, indem weder Studierende noch die
Arbeitnehmer:innen-Vertretung eine Stimme haben. Anders als bisher soll es
für die Wiederbestellung amtierender Rektor:innen aber nicht einer
Zwei-Drittel-Mehrheit in Senat und Universitätsrat bedürfen, sondern jeweils
nur eine einfache Mehrheit. Was trotz erster Entschärfung der geplanten
UG-Novelle weiterhin fehlt, ist die dringend notwendige Mitbestimmung von
Arbeitnehmer:innen-Vertretung und der Hochschüler:innenschaft im
Universitätsrat.
Fallen gelassen wurde auch die geplante Einführung einer Altersbeschränkung
von 70 Jahren für Rektoren. Stattdessen kommt eine Begrenzung ihrer Amtszeit
auf drei Funktionsperioden. In den Senaten wird eine Grenze von vier
Funktionsperioden eingeführt.
Der Wert der Wissenschaft
In Zeiten wie diesen, in denen wir jeden Tag in den Medien
Wissenschafter:innen hören, um uns zu informieren, wie wir die
(Covid19-)Krise bekämpfen können, würde man meinen der Wert der Wissenschaft
sei gestiegen. Jedoch finden sich in der UG-Novelle für
Jungwissenschafter:innen keine großen Verbesserungen.
Neu geregelt, anstatt abgeschafft, wird der umstrittene Paragraf 9 - also
die im Universitätsgesetz zulässige mehrmalige Aneinanderreihung von
befristeten Arbeitsverträgen. Wie bisher dürfen befristete
Arbeitsverhältnisse höchstens auf sechs Jahre abgeschlossen werden.
Anschließend darf höchstens zweimal verlängert bzw. ein neuer befristeter
Vertrag geschlossen werden. Die Höchstdauer aller befristeten Verträge
zusammen darf aber insgesamt acht Jahre nicht übersteigen.
Die ursprünglich Überlegung, Expert:innen von außen für die Wissenschaft zu
gewinnen, ist ein neoliberales Modell geworden, das qualifizierte
Akademiker:innen und Jungwissenschafter:innen als Verschubmasse benutzt, um
den Universitätsbetrieb am Laufen zu halten. Für die Arbeitnehmer:innen
erschwert das soziale Bindungen, sowie Familienplanung und birgt die
Unsicherheit, ob man den in den nächsten Jahren Einkommen haben wird. Die
Problematik bleibt also, dass Jungwissenschafter:innen wenig Perspektive
haben und keine fixe Anstellung bekommen.
*Karin Stanger, AUGE-UG*
https://auge.or.at/bund/neues-vom-bund/ug-novelle-beschlossen-studierende-koennen-zwei-jahre-gesperrt-werden/
Anmerkung akin:
(1) Formal ist die Novelle noch nicht beschlossen. Auch hier hängt der
Gesetzesbeschluß noch im Bundesrat. Allerdings ist davon auszugehen, daß das
Gesetz spätestens per Beharrungsbeschluß im NR verabschiedet werden kann.
(2) Nachdem es so gut wie nie ausgeschrieben wird: ECTS heißt "European
Credit Transfer and Accumulation System" -- wohl weil es so nach
Finanzgeschäften klingt, beläßt man es üblicherweise einfach bei der
Abkürzung.
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