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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 1. April 2021; 03:33
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Fremd:

> Neue Zahlentricksereien Nehammers
> 52% Prozent der Fluchtwaisen verschwunden

Nachdem seine unrichtigen Aussagen zur Aufnahme von Kinderflüchtlingen
unhaltbar geworden sind, behauptet Innenminister Karl Nehammer jetzt, in
Österreich wäre 2020 EU-weit die zweithöchste Zahl an Asylanträge von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt worden. Auch diese
Behauptung dürfte unrichtig sein. Eine weitere, von den NEOS eingebrachte
parlamentarische Anfrage enthüllt hier nämlich erschreckende Missstände.

Tatsächlich stellten 1.467 Fluchtwaisen im vergangenen Jahr einen Asylantrag
in Österreich. Was diese Zahl im Verhältnis zu anderen EU-Staaten bedeutet,
kann mangels vergleichbarer EU-Zahlen nicht gesagt werden.

Fakt ist aber, dass diese Zahl nichts mit den tatsächlich in Österreich
bearbeiteten Asylanträgen von Fluchtwaisen (UMF) zu tun hat. Wie sich
nämlich jetzt durch die Beantwortung einer parlamentarische Anfrage der NEOS
herausstellt, blieben letztlich nur 434 übrig.

Was mit dem Rest geschehen ist, lässt sich nur für 265 Antragsteller*innen
klären. Diese durchliefen eine (wissenschaftlich zweifelhafte)
Altersfeststellung und wurden daraufhin für volljährig erklärt. Andere
hatten bereits in einem anderen EU-Land einen Schutzstatus erhalten oder
nahe Verwandte dort, und wurden dorthin gebracht. Es bleiben aber immer noch
764 Kinder, also mehr als die Hälfte der Antragsteller*innen, die spurlos
verschwunden sind. Wo diese minderjährigen Flüchtlinge hingekommmen sind,
interessiert niemanden.

Durch die Stellung des Asylantrags haben diese 1.467 Kinder klar gemacht,
dass sie in Österreich ein Asylverfahren durchlaufen möchten. Jene, die
nicht in Österreich bleiben wollen, stellen in der Regel erst gar keinen
Asylantrag hier.

Die Tatsache, dass Kinder spurlos verschwinden, ohne dass sich jemand
zuständig fühlt, zeigt ein weiteres Problem auf: Bei abgängigen
Kinderflüchtlingen müsste eine Meldung an den Obsorgeträger erfolgen (und
tatsächlich behauptet dies das BMI in der Anfragebeantwortung). Es gibt
allerdings keinen Obsorgeträger, weil die eigentlich zuständige Kinder- und
Jugendhilfe (Baden bzw. Neunkirchen) sich weigert, die Obsorge für UMF im
Zulassungsverfahren zu übernehmen. So schließt sich der Kreis - um die
verschwundenen Kinder kann oder muss sich mangels Zuständigkeit niemand
kümmern. Ob die Kinder in andere EU-Staaten weitergehen, oder ob und wie
viele Opfer von Menschenhandel geworden sind, darüber wissen wir nichts.
(asylkoordination österreich)

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