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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 1. April 2021; 03:33
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  Fremd:
  
  > Neue Zahlentricksereien Nehammers
  > 52% Prozent der Fluchtwaisen verschwunden
  
  Nachdem seine unrichtigen Aussagen zur Aufnahme von Kinderflüchtlingen
  unhaltbar geworden sind, behauptet Innenminister Karl Nehammer jetzt, in
  Österreich wäre 2020 EU-weit die zweithöchste Zahl an Asylanträge von
  unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt worden. Auch diese
  Behauptung dürfte unrichtig sein. Eine weitere, von den NEOS eingebrachte
  parlamentarische Anfrage enthüllt hier nämlich erschreckende Missstände.
  
  Tatsächlich stellten 1.467 Fluchtwaisen im vergangenen Jahr einen Asylantrag
  in Österreich. Was diese Zahl im Verhältnis zu anderen EU-Staaten bedeutet,
  kann mangels vergleichbarer EU-Zahlen nicht gesagt werden.
  
  Fakt ist aber, dass diese Zahl nichts mit den tatsächlich in Österreich
  bearbeiteten Asylanträgen von Fluchtwaisen (UMF) zu tun hat. Wie sich
  nämlich jetzt durch die Beantwortung einer parlamentarische Anfrage der NEOS
  herausstellt, blieben letztlich nur 434 übrig.
  
  Was mit dem Rest geschehen ist, lässt sich nur für 265 Antragsteller*innen
  klären. Diese durchliefen eine (wissenschaftlich zweifelhafte)
  Altersfeststellung und wurden daraufhin für volljährig erklärt. Andere
  hatten bereits in einem anderen EU-Land einen Schutzstatus erhalten oder
  nahe Verwandte dort, und wurden dorthin gebracht. Es bleiben aber immer noch
  764 Kinder, also mehr als die Hälfte der Antragsteller*innen, die spurlos
  verschwunden sind. Wo diese minderjährigen Flüchtlinge hingekommmen sind,
  interessiert niemanden.
  
  Durch die Stellung des Asylantrags haben diese 1.467 Kinder klar gemacht,
  dass sie in Österreich ein Asylverfahren durchlaufen möchten. Jene, die
  nicht in Österreich bleiben wollen, stellen in der Regel erst gar keinen
  Asylantrag hier.
  
  Die Tatsache, dass Kinder spurlos verschwinden, ohne dass sich jemand
  zuständig fühlt, zeigt ein weiteres Problem auf: Bei abgängigen
  Kinderflüchtlingen müsste eine Meldung an den Obsorgeträger erfolgen (und
  tatsächlich behauptet dies das BMI in der Anfragebeantwortung). Es gibt
  allerdings keinen Obsorgeträger, weil die eigentlich zuständige Kinder- und
  Jugendhilfe (Baden bzw. Neunkirchen) sich weigert, die Obsorge für UMF im
  Zulassungsverfahren zu übernehmen. So schließt sich der Kreis - um die
  verschwundenen Kinder kann oder muss sich mangels Zuständigkeit niemand
  kümmern. Ob die Kinder in andere EU-Staaten weitergehen, oder ob und wie
  viele Opfer von Menschenhandel geworden sind, darüber wissen wir nichts.
  (asylkoordination österreich) 
  
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