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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 11. März 2021; 00:26
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  Demos/Recht:
  
  > Ein Sieg für die Versammlungsfreiheit!
  
  Der Kampf hat sich ausgezahlt: Nach drei Jahren Gerichtsprozess, gibt es nun
  endlich Klarheit: Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies eine Klage gegen die
  Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ) und die Sozialistische Jugend
  Oberösterreich (SJ OÖ) rechtswirksam ab.
  
  Was war passiert? Ende 2017, also vor mehr als drei Jahren, wurden wir
  geklagt. Die KJÖ und SJ OÖ sollten für einen Sachschaden aufkommen, der
  durch das Verhalten Dritter bei einer Demonstration, die sie für das Bündnis
  "Linz gegen Rechts" angemeldet hatten, entstand. Und das Bezirksgericht Linz
  gab den Klägern recht: Diesen wurde in erster Instanz Schadenersatz
  inklusive Prozesskosten in Höhe von 23.263,45 EUR zugesprochen. Die
  Jugendorganisationen wurden demnach zu ungeteilter Hand schuldig befunden,
  um für diese Summe aufzukommen. KJÖ und SJ gingen in Revision und wurden vom
  Berufungsgericht bestätigt: Das Landesgericht Linz hob das folgenschwere
  Urteil im Sinne einer Klagsabweisung auf. Damit wollten sich wiederum die
  Kläger - das Linzer Lokal "Josef das Stadtbräu" und der "Kaufmännischen
  Verein in Linz" nicht auf sich sitzen lassen und versuchten die richterliche
  Entscheidung vor dem OGH zu bekämpfen. Dieser stellte nun rechtswirksam
  klar, dass die beklagten Organisationen nicht für den entstandenen
  Sachschaden aufzukommen haben.
  
  Alles andere hätte das Aus der Versammlungsfreiheit bedeutet. Für den Fall,
  dass das Urteil in erster Instanz standgehalten hätte und auch vom OGH
  bestätigt worden wäre, hätte das das Grundrecht sich zu versammeln derart
  untergraben, dass eine legale Abhaltung von Demonstrationen de facto nicht
  mehr möglich gewesen wäre. Denn Versammlungsanmelder würden immer Gefahr
  laufen, für das Verhalten Dritter rechtlich belangt und schließlich haftbar
  gemacht zu werden.
  
  OGH-Urteil mit Signalwirkung.
  
  Mit der Abweisung der Klage in der letzten Instanz konnte nicht nur ein
  enormer finanzieller Schaden von den beiden Jugendorganisationen abgewendet
  werden, sondern das OGH-Urteil ist richtungsweisend für alle zukünftigen
  Demonstrationen in Österreich. Denn der Sieg vor dem Obersten Gerichtshof
  ist nicht minder als Sieg für die Versammlungsfreiheit zu werten!
  
  Der OGH begründete die Klagsabweisung unter anderem damit, dass es kein
  ausreichender Grund sei, dass bei einer als friedlich geplanten Versammlung,
  im Laufe derer es zu einer Ausschreitung komme, um eine Haftung der
  Versammlungsanmelder zu begründen. Eine Haftung des Veranstalters komme bei
  "an sich friedlicher Demonstrationen für fremde Sach- und Personenschäden in
  der Regel nur dann in Frage, wenn überhaupt keine Sicherheitsvorkehrungen
  zur Abwendung von Risiken getroffen würden". So verwies der Oberste
  Gerichtshof auch darauf, dass die Sorgfaltspflicht der Veranstalter von
  Demonstrationen nicht überspannt werden dürften, da "sonst die
  grundrechtlich geschützte Demonstrationsfreiheit darunter litte".
  Bezugnehmend auf die verfahrensgegenständliche Demo von KJÖ und SJ OÖ konnte
  der Oberste Gerichtshof auch keinerlei Fehlverhalten oder gar - wie von den
  Klägern behauptet - eine Beitragstäterschaft der Jugendorganisationen
  feststellen.
  
  Alles in allem zeigt sich: Unser jahrelanger Kampf vor den Gerichten hat
  sich ausgezahlt, denn schlussendlich konnten wir damit verhindern, dass das
  Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Frage des Geldbeutels wird.
  
  *Raffael Schöberl, ehem. KJÖ-Bundesvorsitzender und Versammlungsleiter der
  gegenständlichen Demonstration*
  
  
  https://kommunistischejugend.at/2021/03/ein-sieg-fuer-die-versammlungsfreiheit/
  
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