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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 11. März 2021; 00:15
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Corona/Recht/Demokratie:

> Eine Stellungnahme

Mail an begutachtungsverfahren@parlament.gv.at


Sehr geehrte Damen und Herren, habe eben -- nach Eingabe des alfanumerischen
Sicherheits-Checks -- nach meiner Stellungnahme auf der Parlaments-website
leider nur ein "error" gesehen als ich senden wollte (mit Zustimmung, dass
diese Stellungnahme "öffentlich" gestellt werden kann, und Zusicherung, dass
ich über 14 Jahre alt bin)!

Nun, meine Stellungnahme zum Vorschlag :

Es ist eine Tatsache, dass (auch) Österreich seit etwa einem (1) Jahr mit
einer Epidemie konfrontiert wird, es wurde ihr vom Nationalrat der Name
"COVID 19" gegeben. Doch für diese massiven Änderungswünsche seitens des
BMSGPK wird NUR eine 6 (sechs)-tägige Begutachtungsfrist eingeräumt!

Ein emer. Univ.-Prof., Dr. Peter Hackl, hat sich geäußert :
"Pandemiestatistiken: Sünden von gestern? Für eine realistische Beurteilung
der Pandemie und eine Entscheidungsfindung braucht es zuerst hochwertige
Statistiken." Das wurde in "Die Presse" als "Gastkommentar" veröffentlicht.
Es gab dazu viel Echo.

Für die angedachten Zwangsnormen würde m.E. zu viel "Flexibilität" für
Behörden eingeräumt. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wird vom
Verfassungsgerichtshof eingemahnt. -- Sensibel sind die
"Ausgangsbeschränkungen". Den projektierten neuen Absatz "1a" im § 15
("Veranstaltungen") des EpiG finde ich - pardon - geradezu "verrückt", weil
damit ein soziales Leben (egal ob in Vereins- oder anderer Rechtsform) in
der sog. "Zivil-" oder "Bürger-Gesellschaft" recht erschwert oder ganz
unmöglich gemacht wird. Letzteres wegen der drohenden, horrenden
Straf-Sanktionen.

Versammlungs- und Vereinsfreiheit als politische Rechte werden seit 1867,
1918/1920, 1945 gewährleistet und seit 1955 durch den "Staatsvertrag"
garantiert. eine gewisse Freizügigkeit wird auch in Verträgen mit dem
"Europarat" und mit der "Europäischen Union" normiert.

ALLEN Abgeordneten zum Nationalrat, allen Mitgliedern der 9 Landtage und des
Bundesrats sei für die Beratungen und VOR einer Beschlussfassung empfohlen,
selbst zu lesen (oder lesen zu lassen), was unter dem Titel "NOT und
GEBOT -- Grundrechte in Quarantäne" von Heribert Prantl heuer im
C.H.Beck-Verlag, München, veröffentlicht wurde.

*Georg Becker* (gek.)


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