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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 24. Februar 2021; 09:49
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  Recht:
  
  > Kein Nasenbohren ohne ELGA?
  
  Heute, Mittwoch, nach Redaktionsschluß, steht eine Novelle des
  Gesundheitstelematikgesetzes auf der Tagesordnung des Nationalrats.
  Angeblich soll diese Novelle noch vor der Beschlußfassung repariert werden.
  Denn die Verfassungswidrigkeit ist augenfällig: Mit dem Beschluß soll die
  Gratisabgabe von Corona-Tests in Apotheken unter Vorweisung einer eCard
  möglich sein -- aber nur für diejenigen, die sich nicht von der
  "Elektronischen Gesundheitsakte" (ELGA) abgemeldet haben. Denn mit ELGA
  verknüpft ist auch der elektronische Impfpaß, so die Argumentation. Das hat
  zwar genau nichts mit SARS-Tests zu tun und ist wohl auch problemlos über
  die Krankenkassen dokoumentierbar, steht aber so im Gesetzesentwurf.
  Gleichheitswidrigkeit ist wohl die richtige Einschätzung, aber Beschlüsse
  durch die Nationalratsmehrheit sind ja in letzter Zeit sowieso nicht so sehr
  an Verfassungskonformität orientiert gewesen. Und ja, der Verdacht, daß man
  diejenigen, die aus ELGA rausoptiert haben, weil sie dem Kontrollwahn des
  Staates entkommen wollten, bestraft werden sollen, ist zumindest berechtigt.
  -br-
  
  
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