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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 24. Februar 2021; 09:37
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  Bücher:
  
  > Ein animophobischer Schub
  
  Alfred J. Noll, Udo Szekulics,
  Jakob Tschachler (Hg.):
  Tätigkeitsbericht der Liste JETZT
  Justiz und Verfassung 2017-2019
  Czernin-Verlag, Wien
  ISBN: 978-3-7076-0702-4
  1006 Seiten, 69 Euro
  
  Ist es überhaupt schon vorgekommen, dass ein Abgeordneter zum Nationalrat
  unserer Republik Österreich über die Zeit seines Mandates - in Buchform -
  Rechenschaft gegeben hat ?
  
  Jedenfalls tat dies 2020 Alfred J. Noll (Liste Pilz/Jetzt) auf 1006 Seiten
  im Format DIN A4. Es besteht aus sechs Kapiteln sowie einem Anhang, nämlich
  einem FALTER-Interview am 29. Mai 2019 mit dem Titel "Wir haben kein
  Parlament". Es sind alle 47 Initiativ-, Entschließungs- oder
  Abänderungs-Anträge, die 120 Anfragen und manchmal fragliche Beantwortungen
  sowie siebzig Reden inklusive der Zwischen- und Ordnungsrufe sowie der
  Beifallsbekundungen dokumentiert. Das Buch bringt 2,79 kg auf die Waage und
  wurde von Udo Szekulics und Jakob Tschachler mitherausgegeben.
  
  Das Sachbuch erhielt in der "Wiener Zeitung" 3 von 5 Sternen und eine fast
  hymnische Rezension von Manfried Welan unter dem Titel "Abrechnung auf
  tausend Seiten" in der Wochenend-Ausgabe, 23./24. Jänner 2021.
  
  Alfred Noll -- er ist im Hauptberuf Rechtsanwalt in Wien, aber auch
  Universitätslehrer -- sprach am Ende eines Festvortrags bei der "10. Tagung
  der österreichischen Assistentinnen und Assistenten des Öffentlichen Rechts"
  am 26. September 2019 an der Universität Graz von seiner "zweijährigen
  ethnologischen Exkursion" im Nationalrat. Der Titel lautet: "Leidet das
  Parlament an Animophobie?" und bezieht sich auf den erfolgreichen
  Misstrauensantrag gegen die Bundesregierung Kurz; die Selbstermächtigung des
  Nationalrats habe bei vielen Abgeordneten zu einer Art "Angst vor der
  eigenen Courage" geführt. Medizinisch ausgedrückt: "Sie haben einen
  animophobischen Schub erlitten, der Mut hat sie verlassen."
  
  Nun zu ein paar willkürlich gewählten Beispielen:
  
  Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) kommt im Buch häufiger vor,
  vor allem wie der "Standortanwalt" bei der Novelle des
  Wirtschaftskammer-Gesetzes durch einen kürzestfristigen Abänderungsantrag
  ins Umweltrecht "hineingeschmuggelt" wurde und bei Verschärfungen der
  Anforderungen an Umwelt-Initiativen.
  
  Zum Thema "Heumarkt" gibts eine Dringliche Anfrage "Rettung des
  Weltkulturerbes" am 20. April 2018 und eine Rede am 27. Feber 2019:
  "Handlungspflicht der Bundesregierung in der Causa Heumarkt". In dieser
  verweist Noll auf die Bundes-Pflicht, wenn Länder bei der Erfüllung von
  Staatsverträgen, in dem Fall die UNESCO-Konvention, säumig sind (Art. 16
  Abs. 4 B-VG) und zitiert Kollegen Wolfgang Zinggl, der immer wieder sagte:
  "Wir haben keinen Zweifel daran, dass die ÖVP -- so wie Kollege Gerstl es
  gesagt hat -- seit Jahren etwas dagegen unternehmen will, nur sie tut es
  leider nicht, das ist das Problem."
  
  Als einziger Entschließungsantrag wurde jener -- gegen die Stimmen der
  ÖVP -- angenommen, der das Bekenntnis zur Volksanwaltschaft und ihrer
  langfristigen Ausfinanzierung zum Inhalt hat. (12.06.2019)
  
  Zum "Auskunftspflichtgesetz in der Vollziehung" gibt's am 13. Juni 2019
  dreizehn Anfragen - mit 13 teilweise untergliederten Punkten: an die
  Bundeskanzlerin und 12 MinisterInnen. Ende Feber jenes Jahres wurden zwei
  Initiativ-Anträge zur Informationsfreiheit mit 20 Paragraphen und zur
  Änderung des Artikel 20 des Bundes-Verfassungsgesetzes eingebracht, beide
  orientieren sich auch am Hamburgischen Transparenzgesetz aus 2012. In der
  Begründung wird auch S. Kurz als Staatssekretär 2013 zitiert: er wolle
  "einen gläsernen Staat statt gläserner Bürger!" Ergebnis: An den
  Verfassungsausschuss verwiesen und dann mit den Stimmen der
  Regierungsmehrheit vertagt.
  
  Bereits am 21. März 2018 gibt's den Initiativantrag "Wahlrechtsreform", dass
  die Nationalratswahlordnung geändert wird: Senkung der Sperrklausel von 4
  auf 2 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen. In Deutschland hat das
  dortige Bundesverfassungsgericht 2014 die 3%-Sperrklausel zum
  Europa-Parlament aufgehoben. Es geht um die Grundsätze der Verhältniswahl.
  Bei 2% wären die Grünen mit 7 Abgeordneten und Klubstatus im Nationalrat
  vertreten gewesen.
  
  Das Buch ist spannend und aktuell!
  
  *Georg Becker*
  
  
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