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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 17. Februar 2021; 19:19
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  Aufruf:
  
  > Nein zum "Terror-Bekämpfungs-Gesetz"!
  
  Zur Kundgebung am 24.2., 8h, Josefsplatz
  
  
  Am 19.1.21 fand am Wiener Stephansplatz eine Kundgebung in Verteidigung der
  Meinungsfreiheit statt, an der trotz Lockdown und winterlicher Bedingungen
  über hundert Menschen teilnahmen. Die politische Plattform des Protests
  hatte zahlreiche UnterstützerInnen aus sehr unterschiedlichen Bereichen und
  Richtungen zusammengebracht.
  
  Insbesondere das "Terror-Bekämpfungs-Gesetz" (TeBG) ist Ausdruck einer
  autoritären Tendenz, die mit dem Feindbild Islam arbeitet. Der
  Straftatbestand wäre bereits mehrfach durch andere Gesetze abgedeckt. Doch
  es ging Kurz & Co darum, es gegen den Popanz zu richten, den sie Politischen
  Islam nennen. Zwar schafften sie es nicht, wie intendiert, den zweifelhaften
  Begriff in den Gesetzestext zu bekommen, doch für die Kampagnisierung
  scheint die Nennung in den Erläuterungen auszureichen. Begleitet wird das
  von einer in den Änderungen im Islamgesetz noch stärkeren Gängelung
  islamischer religiöser Einrichtungen. Es handelt sich um eine
  Ungleichbehandlung, die augenscheinlich verfassungswidrig ist.
  
  Der tiefere Sinn im Allgemeinen: die arbeitende Bevölkerung, die sich vom
  neoliberalen Regime abzuwenden beginnt, identitär zu spalten, sie gegen
  einander zu stellen und damit ihre an Konsens einbüßende Herrschaft zu
  befestigen.
  
  Als Straßenprotest verstehen wir uns als Speerspitze einer verbreiteten
  Skepsis und Ablehnung der antidemokratischen Gesetzgebung. Neben der
  Islamischen Glaubensgemeinschaft, einigen progressiven katholischer Stimmen
  und Repräsentanten kleinerer christlicher Gemeinschaften, haben auch
  Menschenrechtsgruppen wie Amnesty, VertreterInnen der Zivilgesellschaft, die
  Arbeiterkammer und insbesondere zahlreiche Exponenten des Justizapparats
  (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, etc.) gegen die Gesetzesvorhaben der
  Regierung Stellung bezogen. Die starke Anlehnung insbesondere in der Justiz
  zeigt auf welch wackeligem Boden die Gesetzgebung zur Bedienung des
  Ressentiments steht.
  
  Stellvertretend sei hier die sehr klare und harte Stellungnahme des
  Religionsrechtlers Richard Potz zitiert, die das Islamgesetz, das
  Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen
  Bekenntnisgemeinschaften, sowie das Terrorbekämpfungsgesetz betrifft. "Aber
  auch das zeitgleich zur Begutachtung ausgesandte Terrorbekämpfungsgesetz,
  bei dem der "Politische Islam" im Fokus steht, ist Teil eines
  undifferenziert den Islam betreffenden Maßnahmenpaketes. Damit setzt sich
  die Tendenz einer Rückkehr zu einer staatskirchenhoheitlichen Aufsicht im
  österreichischen Religionsrecht fort, das zunehmend mit
  sicherheitspolizeilichen Logiken kollidiert. Bei fast all den genannten
  Maßnahmen unterscheiden sich die speziellen Regelungen für islamische
  Religionsgesellschaften von anderen religionsrechtlichen Spezialgesetzen
  sehr deutlich. Sie führen zu Paritätsverzerrungen bzw. zu massiven
  Autonomiebeschränkungen, welche die zulässigen Differenzierungen im Sinne
  der materiellen Parität ("Jedem das Seine") überschreiten und die
  Gewährleistung von Religionsfreiheit prinzipiell in Frage stellen."
  
  Diese gefährliche Einschränkung der Grundrechte setzte schon nach 9/11 mit
  den berüchtigten Terrorparagraphen §278b ff ein, mittels derer die
  TierschützerInnen und andere politische AktivistInnen, unter ihnen auch
  linke und demokratische, verfolgt wurden. Besonders betroffen sind
  AnhängerInnen von politischen Bewegungen in der globalen Peripherie, die
  gegen eine neokoloniale Situation kämpfen und deswegen in ihren
  Herkunftsländern von prowestlichen Diktaturen verfolgt wurden und werden.
  Bestes Beispiel ist die blutige Sisi-Diktatur in Ägypten, die von Österreich
  und der EU hofiert wird.
  
  In der gegenwärtigen Corona-Epidemie bilden diese autoritären Momente
  gemeinsam mit den außerordentlichen Vollmachten der Exekutive eine besonders
  gefährliche Gemengelage. Es sei nur daran erinnert, wie die Regierung im
  vergangenen Frühjahr das Versammlungsrecht beschneiden wollte und wie sie es
  auch jetzt wieder versucht.
  
  Doch die Regierung und die herrschenden Eliten sind nicht allmächtig - im
  Gegenteil. Erinnern wir uns daran, wie wir beigetragen haben, den Ersten Mai
  2020 zurückzuerobern. Setzen wir ihnen Grenzen: die Meinungsfreiheit ist
  unantastbar! Denn diese brauchen wir, um den dringlichen Bruch mit dem
  neoliberalen Regime voranzutreiben. Und dieser Kampf wird sich mit dem
  Auslaufen der Epidemie intensivieren.
  
  Darum kommt am Mittwoch, den 24.2.2021 8h zum Parlament, Josefsplatz, um vor
  der Nationalratssitzung, bei der die antidemokratischen Gesetze beschlossen
  werden sollen, unserer Ablehnung Ausdruck zu verleihen.
  *Wilhelm Langthaler*
  
  
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