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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 17. Februar 2021; 19:16
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  Letzte Worte:
  
  > Der Zeitwert eines Klobesens
  
  Neues aus der Welt der Wohnungsvermieter
  
  leute, passt auf eure klobesen auf, sonst kann es teuer werden. für meine
  geflüchteten freunde habe ich vor drei jahren jahren eine wohnung gemietet,
  befristet auf eben drei jahre. die besitzerin hat von anfang an gewußt, wer
  in dieser wohnung leben wird. der mietvertrag ist nicht verlängert worden,
  also sind sie ausgezogen. jetzt will mir die hausverwaltung die kaution
  nicht zurückzahlen, u.a. weil der klobesen abgenutzt und der duschkopf
  verkalkt war. also bin ich, vertreten durch die mig
  (mieter-interessensgemeinschaft), zur schlichtungsstelle gegangen. die
  verhandlung hat ca. vierzig minuten gedauert, davon war eine viertelstunde
  nur der klobesen das thema. sie wollen tatsächlich fünfzehn euro für einen
  neuen klobesen haben, der
  
  1. beim obi 3,99 kostet und
  
  2. nach drei jahren benutzung nicht neu sein kann.
  
  miete verstehe ich sowieso als zahlung für die abnutzung durchs bewohnen und
  nicht als unendlich sprudelnde bereicherungsquelle für
  immobilienbesitzerInnen.
  
  aber die leute von der mig sagen, das hätten sie schon öfter gehabt: zeit-
  oder neuwert für den klobesen wird von der kaution abgezogen.
  
  *el awadalla*
  
  
  
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