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Sende-Uhrzeit:  12.17.2020 02:10:21 AM
An:  akin.redaktion@gmx.at
Betreff:  [akinabo] Demokratie: Darf das Volk was begehren?
 
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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 17. Dezember 2020; 01:52
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Demokratie:

> Darf das Volk was begehren?

"Für die Volksbegehren TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN, FÜR IMPF-FREIHEIT und ETHIK
FÜR ALLE wurden Einleitungsanträge gestellt. Die Volksbegehren können im
Eintragungszeitraum, 18. bis 25. Jänner 2021, unterschrieben werden." So
stehts auf der Homepage des Innenministeriums.

Allerdings wäre da ein Konjunktiv vonnöten, denn ob das möglich sein wird,
ist unklar, wie die Betreiber des Tierschutzvolksbegehrens sich jetzt per
Aussendung über ihren Ärger Luft machen:

"Seit Wochen appelliert das Tierschutzvolksbegehren an die Bundesregierung,
angesichts der Corona-Situation klare Rahmenbedingungen zu schaffen -
bislang ohne Erfolg. Es ist daher völlig offen, ob die Bevölkerung demnächst
in die Gemeindestuben stürmen soll und kann oder besser nicht. Angesichts
der Warnungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz, dass Österreich vor einer 3.
Corona-Welle im Januar stehen würde, die noch heftiger ausfallen könnte als
die zweite Welle im November, offenbart die Nicht-Kommunikation des
zuständigen Innenministers Karl Nehammer immer deutlicher ein politisches
Versagen. ... Laut einer Stellungnahme des Innenministeriums kann eine
Entscheidung über die allfällige Abberaumung des Volksbegehrens aus heutiger
Sicht erst 14 Tage vor dem Eintragungszeitraum erfolgen, da derzeit keine
Rechtsgrundlage für eine solche vorliegen würde. Es ist nach Meinung der
Initiatoren absolut unzumutbar, dass man bis zum letzten Moment damit
wartet, den Menschen zu sagen ob sie unterschreiben können oder nicht."
(TSVB/akin)

Kontakt: verein@tierschutzvolksbegehren.at



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