********************************************************** akin-Pressedienst. Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 18. November 2020; 13:50 ********************************************************** Türkisgrün: > Hallo Rechtssicherheit! Es ist das gleiche Dilemma wie im Frühjahr, bei der ersten Covid-Maßnahmenverordnung. Nur daß sie jetzt bedrohlicher heißt, zuerst das Nachtausgangsverbot, das als "Schutzmaßnahmenverordnung" firmierte und jetzt der echte Lockdown, der als "Notmaßnahmenverordnung" daherkommt. Fast hat man den Eindruck, diese Regierung will per Dringlichkeitsbetonung die Verhaltensänderung der Bevölkerung durchsetzen. Weil als Verordnung funktioniert auch dieses Papierl nicht -- was man darf und was man nicht darf, ist immer noch unklar. Wieviele einzelne Bezugspersonen darf man haben? Ist ehrenamtliche Tätigkeit ein zulässiger Beruf, für den man auf die Straße gehen darf? Und wieso dürfen Waffenhändler offenhalten, Blumengeschäfte aber nicht? Eines der wenigen Dinge, die klar sind, weil das offensichtlich der ÖVP ein Anliegen war: Menschen, die zu Integrationsmaßnahmen verpflichtet sind, müssen diese Termine selbstverständlich einhalten. Ansonsten scheint Rechtssicherheit eher ein Luxus zu sein, den man sich in diesen Zeiten nicht leisten möchte. Eine verzweifelte Interviewerin versuchte am Montag im Ö1-Morgenjournal wenigstens einige Antworten aus dem Innenminister herauszukitzeln, wie denn zumindest die Polizei diese unklaren Bestimmungen exekutieren würde. Der antwortete aber immer mit Appellen, sich an die Vorgaben zu halten, und gab kaum Auskünfte über seine Interpretation der Rechtssituation. Schließlich verstieg er sich zu der Formulierung: "Das sind ja auch immer ein stückweit Empfehlungen." Kann ich das jetzt einem Polizisten sagen, wenn er mich abstrafen will, weil ich ihm meine Gründe auf der Straße zu sein, nicht -- wie es in der Verordnung heißt -- "glaubhaft" machen konnte. Wohl nicht! Denn von Empfehlungen steht nichts im Verwaltungsstrafrecht. Rechtssicherheit scheint in der Krise irrelevant zu sein. Ein Rechtsstaat ist aber nur so gut, wie er in der Lage ist, Rechtsgarantien auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Aber was will man diesbezüglich verlangen, wenn in einem Staat ein Jus-Abbrecher Regierungschef ist und ein Militär das Innenministerium führt -- und die Justizministerin, die da sehr wohl was dazu sagen könnte, weil sie eben vom Fach ist, leider der Ja-und-Amen-Fraktion der Regierung angehört? So gilt die Umkehrung eines rechtsstaatlichen Prinzips: Alles was nicht explizit erlaubt ist, ist möglicherweise verboten. Wollen wir hoffen, daß diese Grundhaltung nach Corona wieder aufgegeben wird. -br- *************************************************** Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den akin-pd per formlosen Mail an akin.redaktion@gmx.at abbestellen. ************************************************* 'akin - aktuelle informationen' postadresse a-1170 wien, lobenhauerngasse 35/2 redaktionsadresse: dreyhausenstraße 3, kellerlokal, 1140 vox: 0665 65 20 70 92 http://akin.mediaweb.at blog: https://akinmagazin.wordpress.com/ facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin mail: akin.redaktion@gmx.at bankverbindung lautend auf: föj/BfS, bank austria, zweck: akin IBAN AT041200022310297600 BIC: BKAUATWW