*********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 15. April 2020; 22:51
**********************************************************
> Wählen wir heuer noch irgendwas?
Coronabedingt werden derzeit Wahlen in Österreich verschoben. Für die
Bundesregierung ist es ein Glücksfall, daß die letzte Nationalratswahl
gerade erst war -- daher kann sie problemlos weiterarbeiten, ohne
verfassungsrechtliche Probleme zu bekommen. Die nächste Wahl ist erst für
2024 zwingend vorgeschrieben und niemand wird den "nationalen
Schulterschluß" jetzt brechen. Aber was ist mit anderen Wahlen? Die
Gemeinderatswahlen in Vorarlberg und der Steiermark wurden verschoben -- auf
irgendwann. Möglicherweise wird es sogar dazu kommen, daß diese Wahlen
derart weit nach hinten verschoben werden, daß es rechtlich nötig wird, sie
nach der Coronakrise vollkommen neu auszuschreiben. Selbst wenn diese Krise
noch 2020 für beendet erklärt wird, käme es dann erst 2021 zur Wahl.
Verfassungsrechtlich dürfte das allerdings kein Problem sein, denn aus
weitaus nichtigeren Gründen wurde auch schon mal die Gemeinderatsperiode in
Salzburg-Stadt einfach um zwei Jahre verlängert. Bedenklich ist so etwas
aber trotzdem.
Die Wiener Wahlen sind da aber schon heikler -- denn hier handelt es sich
eben auch um eine Neubestellung eines Landtags, also einer Legislative. Laut
Rathaus-Juristen könnte die Legislaturperiode problemlos per
Landtagsbeschluß verlängert werden. Das ist sogar demokratiepolitisch
begründbar: Wahlen, die man durchführt, vor denen es keinen Wahlkampf geben
konnte, haben ein Legitimitätsdefizit.
Dennoch hat auch das einen Houtgout: Wie schnell man in diesem Land nicht
nur Grundrechte, sondern auch wichtige Wahlen einfach sistieren kann, weil
eine Regierung -- egal wie berechtigt -- eine Krise ausruft, ist
gewöhnungsbedürftig. Man kann nur hoffen, daß wir uns nicht wirklich an
derlei gewöhnen.
-br-
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.redaktion@gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
postadresse a-1170 wien, lobenhauerngasse 35/2
redaktionsadresse: dreyhausenstraße 3, kellerlokal, 1140
vox: 0665 65 20 70 92
http://akin.mediaweb.at
blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
mail: akin.redaktion@gmx.at
bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
bank austria, zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW