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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 5. März 2020; 01:11
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Ö/Recht/Grüne:
> Sigis Verfassungstweets
Am 21.Jänner teilte uns die grüne Klubchefin Sigi Maurer via Twitter über
den geplanten U-Ausschuß mit: "Leider sind Teile des Verlangens von SPÖ und
Neos aus unserer Sicht nicht verfassungskonform. Wir haben mehrfach
angeboten, unsere langjährige Expertise einzubringen und für eine korrekte
Formulierung zu sorgen -- dieses Angebot wurde ausgeschlagen."
Der Verfassungsgerichtshof, der ja nun wirklich nicht mehrheitlich
rot-pink-besetzt ist, hatte eine andere Expertise. Die Formulierungen waren
laut VfGH korrekt, die Untersagungen durch die Regierungsfraktionen waren es
hingegen nicht.
Aber vielleicht war alles nur Kalkül -- der VfGH wirds schon richten. Den
Eindruck könnte man schon haben, wenn man sich die Kündigung der
Beraterverträge in Asylrechtsfragen ansieht. Maurer in 2 Tweets am
28.Februar: "Die BBU wurde von türkis-blau beschlossen, die ÖVP war nicht
bereit dieses problematische Gesetz zurückzunehmen. @Alma_Zadic sorgt nun
dafür, dass die Unabhängigkeit der Rechtsberatung gewährleistet wird. ...
Dass die Asyl-NGOs von den Höchstgerichten klären lassen wollen, ob die
Konstruktion der BBU grundrechtswidrig ist, finde ich gut und richtig."
Nur: Ob die NGOs da überhaupt einen Rechtszugang erhalten, ist nicht so ganz
klar. Und wenn, dann wird kein Höchstgericht vor Jahresende, wo die Verträge
auslaufen, entscheiden. Es sei denn Grüne und SPÖ machen gemeinsam von ihrem
Drittelrecht Gebrauch und tragen die Sache vor den VfGH. Das wäre nicht
einmal gegen das Koalitionsabkommen und immerhin ein politischer Ansatz.
Einfach nur darauf zu warten, daß andere die politische Arbeit erledigen,
für die die Grünen gewählt worden sind, ist zuwenig.
-br-
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