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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 20. Februar 2020; 01:18
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Fremd/Presseschau:

> Die Sache mit dem Rechtsstaat

Bootsflüchtlinge, Jugendliche und Konvertiten dürfen ruhig verkommen

Drei Meldungen in Menschenrechtsfragen lassen einen verstört zurück:
Meldung 1: Es soll doch wieder eine EU-Marine-Mission bezüglich Kontrolle das
Waffenembargos für Libyen geben -- aber die darf keine Boat People mehr
aufnehmen. Ein ZDF-Kommentator formuliert das folgendermaßen: "Daß es jetzt
eine Einigung auf diese neue Mission gibt, hat mit Zugeständnissen in
Richtung Ungarn und Österreich zu tun (...) daß sich die Boote sofort
zurückziehen würden, in dem Fall, daß Schlepperboote dort auftauchen, daß
die EU-Mission gezwungen wäre, Flüchtlinge zu retten." Das heißt: Die
bisherige Mission "Sophia" war ja auch keine Rettungsmission, aber nach
internationalem Seerecht verpflichtet, Menschen in Seenot zu retten. Nun
werden die Kapitäne dieser europäischen Schiffe also dazu verdonnert, das
Seerecht zu brechen. Während sich also der ehemalige Innenminister Salvini
einer gerichtlichen Anklage genau wegen solcher Weisungen gegenübersieht,
ist das nun faktisch europäisches Recht -- auch dank der neuen
österreichischen Regierung.

Meldung 2: Die Asylkoordination berichtet von der Beantwortung einer
parlamentarischen Anfrage der NEOS betreffend "Asylverfahren minderjähriger
Asylsuchender in Österreich". Aus der Antwort -- noch von Innenminister
Peschorn -- geht nach genauerer Analyse hervor, daß von jenen 845
unbegleitenden minderjährigen Flüchtlingen die im Zeitraum von Jänner bis
Oktober 2019 einen Asylantrag gestellte hatten, 471 einfach verschwunden
sind. Der Grund: Es gibt keinen offiziellen Obsorgevertreter für diese
Jugendlichen -- man überläßt sie einfach sich selbst.

Da man in Österreich nicht davon ausgehen kann, daß die Behörden plötzlich
ihre Liberalität entdeckt hätten und der Meinung wären, man dürfe
Jugendliche nicht allzusehr einschränken in ihrer Entwicklung, muß man
dringend annehmen, daß es wohl gewollt ist, daß diese jungen Menschen sich
irgendwoanders eine bessere Zukunft erhoffen. Da kann man dann auf die
Fürsorgepflicht des Staates ruhig einmal verzichten.

Meldung 3: Ein Afghane, der in Österreich um Asyl angesucht hat, wird
abgeschoben. Nicht der erste Fall und wohl auch leider nicht der letzte.
Nur: Das geschah in offener Berufungsfrist. Und dieser Asylwerber ist
Konvertit. Nur glaubte ihm das der Bundesverwaltungsrichter nicht.

Es ist zwar gänzlich egal, ob ein Übertritt vom Islam zum Christentum tief
empfunden ist oder nicht, weil es auf alle Fälle ein Nachfluchtasylgrund
ist -- denn auch ein nur nomineller Apostat ist in Afghanistan in
Lebensgefahr. Dennoch erging ein asylrechtablehnender Entscheid, der am
31.Jänner, einem Freitag, der Anwältin des Flüchtlings zugestellt wurde. Am
Sonntag saß dieser schon in Schubhaft, am 4.Februar wurde er ausgeflogen.
Jetzt, am 17.2., zwei Wochen zu spät, gesteht das Gericht der Berufung
aufschiebende Wirkung zu. Der 29jährige Afghane sitzt jetzt in Kabul und
fürchtet berechtigtermaßen um sein Leben -- weil die Fremdenpolizei Fakten
schaffen wollte, bevor er doch noch Asyl bekommt.

Und da heißt es dann immer, wie stolz Österreich auf seinen funktionierenden
Rechtsstaat sei und daß Recht Recht und Vorschrift Vorschrift bleiben müsse.
-br-


https://www.derstandard.at/story/2000114688566
https://www.derstandard.at/story/2000114136412
https://fm4.orf.at/stories/2998805
https://www.asyl.at


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