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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 12. Februar 2020; 22:49
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Schweiz / Repression / Prima Klima:

> Armee übte Einsatz gegen Klimademo

Das Schweizer Militär übte am 27. Jänner den Einsatz gegen eine
Klimademonstration. Die Bewegung muss sich auf Konfrontationen mit dem Staat
vorbereiten, der offenbar alles tun wird, der auch Soldaten gegen
Aktivist_innen einsetzen wird, um den fossilen Kapitalismus zu verteidigen.

In Lausanne führte das Militär am 27. Jänner eine Übung unter dem Titel
"Nostro Clima" durch. 600 Soldaten verkleideten sich als Klimaaktivist_innen
und sollten eine gewaltbereite Demonstration darstellen. Eine überforderte
Polizei rief die Armee zu Hilfe, um die "Gegenseite" wieder in den Griff zu
bekommen. Verletzungen wie abgetrennte Finger und Prellungen durch
Schlagstöcke sollten im Anschluss behandelt werden. Natürlich alles rein
fiktiv, meint das Militär und gibt gleichzeitig die Anti-WEF-Demos als Grund
für den Zeitpunkt an.

Auf solche Szenarien bereitet sich die Schweizer Armee vor. Ein Soldat, der
an der Übung beteiligt war, kritisierte die Übung: "Ich stelle fest, dass
für die Armee der Feind immer öfter im Innern lauert. Wir Sanitäter üben
fast nur noch solche Szenarios. Dass nun aber schon Klima-Aktivsten als
Gegenseite bezeichnet werden, ist doch ein starkes Stück."

Zu Recht darüber erzürnt zeigte sich Klimastreik Schweiz: "Die zunehmende
Kriminalisierung friedlicher Klima-Aktivist*innen, welche von ihrem Recht
auf Meinungsfreiheit und Protest Gebrauch machen, durch den
Nachrichtendienst des Bundes und das Militär verurteilen wir aufs
Schärfste."

In ihrer Stellungnahme weisen sie auf den Zusammenhang der Übung am 27.
Jänner und den globalen Klimaprotesten hin: "Weltweit wird Protesten gegen
Umweltzerstörung und verfehlter Klimapolitik mit mehr Härte begegnet. Die
allgemeine Tendenz zunehmender Kriminalisierung von friedlichen Protesten
gegen das klägliche Versagen der institutionellen Politik im Kampf gegen die
Klimakrise, ist nicht akzeptierbar und strengstens zu verurteilen!"

Erst kürzlich wurden auch britische Klimaaktivist_innen auf eine
Extremistenliste gesetzt. In Kanada griff die Polizei Klimaaktivist_innen
mit Sturmgewehren und schwerem Gerät an.

Die Machthaber werden alles tun, um den fossilen Kapitalismus zu
verteidigen. Unsere Seite muss sich darauf vorbereiten und besser
organisieren. Naomi Klein schreibt in ihrem Buch Klima vs. Kapitalismus,
dass es darum geht, ob es "der Masse jener Menschen gelingt, die im
derzeitigen System schlecht abschneiden, eine gesellschaftliche Macht zu
bilden, die entschlossen und vielgestaltig genug ist, die Machtverhältnisse
zu verändern".
(Linkswende/bearb.)


Quelle: http://linkswende.org/schweizer-armee-uebte-einsatz-gegen-klimademo

Quellen der Information: https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/
klimajugend-entsetzt-ueber-militaer-szenario-klima-krawall-die-armee-sollte-besser-engagierte-menschen-schuetzen-136340746

https://amp.aargauerzeitung.ch/schweiz/zerquetschte-finger-und-verletzte-polizisten-armee-probte-einsatz-an-klimademonstration-136336819

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Reaktionen:

> Gehorsame Bürger

Zu: akin 2/2020, Ein politischer Freispruch (Über das Schweizer
Klimaprotest-Urteil)

Leider war mir die Schweizer Verfassung nicht zugänglich. Zumindest nicht
nur nach österr. Recht war es kein Hausfriedensbruch sondern, weil beim
Betreten der Filiale und auch sonst keinerlei Gewalt angewendet wurde,
sondern schlimmstenfalls eine Besitzstörung.

Wie weit bei der Begründung der Entscheidung des Richters ein Verweis auf
den Wilhelm-Tell-Mythos berechtigt war, werden dort die höheren Instanzen
entscheiden, so sie in Anspruch genommen werden.

In Österreich wäre all das von Anfang an nicht im Geringsten denkbar
gewesen, denn da gilt in Abwandlung eines alten Spruches: "Gehorsam ist des
Bürgers Pflicht!" und Umweltschutz darf in zweiter Instanz keines Falls
Reingewinn schmälern. Kapitalistisches Denken ist in Österreich hegemonial.
*querulanta*
*

Anm.d.Red.: Die Schweizer Verfassung wäre da auch irrelevant. Ein
politisches Widerstandsrecht ist dort genausowenig codifiziert wie in der
österreichischen Bundesverfassung. Das gibt es nur im deutschen Grundgesetz.
Dieses wäre aber im vorliegenden Fall auch kaum anwendbar gewesen. Der
Schweizer Richter berief sich hingegen auf das (vollkommen unpolitische)
Notwehrrecht.
Das Schweizerische Strafgesetzbuch definiert in Art. 186 bereits das
unrechtmäßige Eindringen oder Verweilen als Hausfriedensbruch mit Androhung
einer Haftstrafe bis zu drei Jahren. Die österreichische Entsprechung nach
§109 StGB verlangt eine zusätzliche Gewaltqualifikation. ###



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