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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 8. Januar 2020; 19:16
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Österreich neu regieren:

> Auch die Transparenz ist der ÖVP nicht grün

Also die Grünen haben im Wahlkampf versprochen, sich ums Klima zu kümmern.
Und ein bisserl auch um Transparenz. Und daran halten sie sich jetzt, den
Rest bestimmt die ÖVP. Soll keiner sagen, man hätte nicht gewußt, daß es so
kommen wird (siehe akin 15/2019).

Was man nicht erwartet hatte, war, daß das Klima in diesem Koalitionspakt
gar so vage abgehandelt würde: Man will Arbeitsgruppen gründen, irgendwas
evaluieren und sich in Europa für Lösungen einsetzen. Viel Geschwafel, nix
dahinter! Könnte man sagen. Aber auch dieses Versagen der Ökos ist
mittlerweile recht gut dokumentiert.

Bleibt also die Transparenz. Ja, da haben sich die Grünen durchgesetzt:
"Abschaffung des Amtsgeheimnisses / der Amtsverschwiegenheit, Aufhebung von
Art. 20 Abs. 3 und 4 B-VG" heißt es da. Super! Endlich!

Aber wie definiert eigentlich Art. 20 Abs. 3 das Amtsgeheimnis? Wortwörtlich
heißt es da:

"Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten
Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sind,
soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle
ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der
umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im
wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur
Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien
geboten ist".

Das ist natürlich ziemlich rigide. Im Koalitionspakt will man aber natürlich
nicht alles preisgeben, schließlich gilt es Staatsgeheimnisse zu bewahren.
Deswegen heißt es dort:

"Kein Informationsrecht, soweit und solange die Geheimhaltung erforderlich
und verhältnismäßig ist:
- aufgrund der Vertraulichkeit personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO,
- aufgrund außen- und integrationspolitischer Gründe,
- im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung
oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
- zur Vorbereitung einer behördlichen Entscheidung,
- sofern ein erheblicher wirtschaftlicher oder finanzieller Schaden einer
Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers droht,
- zur Wahrung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, sofern diese durch
innerstaatliches oder EU-Recht geschützt sind,
- wegen der Vertraulichkeit von Beratungen von Behörden, sofern eine
derartige Vertraulichkeit gesetzlich vorgesehen ist,
- Schutz laufender Ermittlungs-, Gerichts- und Disziplinarverfahren."

Also: Das Amtsgeheimnis nach Art. 20 B-VG wird aufgehoben und dann gleich
wiederverlautbart. Das ist doch ein enormer Fortschritt, oder?
-br-


Die im Text erwähnte Glosse findet sich im Netz unter
https://akinmagazin.wordpress.com/2019/06/26/glosse-mit-klimawandlerischer-sicherheit/


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