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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 5. Dezember 2019; 00:57
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Recht/Wirtschaft/Umwelt:

> BMNT-Stellungnahme jetzt öffentlich

Die vormals so geheime Stellungnahme des Nachhaltigkeitsministeriums zum
Standortentwicklungsgesetz wurde noch doch schon vorzeitig herausgerückt.
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Wie die Umweltorganisation VIRUS bekanntgibt, hat das Bundesministerium für
Nachhaltigkeit und Tourismus früher als erwartet seine bisher
geheimgehaltene Stellungnahme zum umstrittenen Standortentwicklungsgesetz
übermittelt. Vor einigen Wochen hatte ja (siehe akin 24/2019) der
Verwaltungsgerichtshof klargestellt, daß jene Stellungnahme im
Begutachtungsverfahren des damaligen Köstinger-Ministeriums sehr wohl zu
veröffentlichen sei. Allerdings hätte erst die Vorinstanz, das
Bundesverwaltungsgericht, ein neues diesbezügliches Urteil fällen müssen, um
das Ministerium zur Herausgabe des Papiers zu zwingen.

Dem ist man jetzt aber im Ministerium unter anderer Führung doch
zuvorgekommen. Wolfgang Rehm von VIRUS dazu: "Erwartungsgemäß ist die
Stellungnahme wenig schmeichelhaft für das Murx-Gesetz Schramböck'scher
Provenienz ausgefallen". Ex-Ministerin Köstingers Versuch,
Ex-Ministerkollegin Schramböck (zuständig für "Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort") zu decken, sei somit nicht nachhaltig erfolgreich
gewesen. Die übermittelte Stellungnahme sei -- für interministeriellen
Schriftverkehr ungewöhnlich -- weder mit einem Briefkopf oder auch nur einem
Datum versehen noch gezeichnet, offensichtlich habe für diese politisch
"heiße Kartoffel" niemand namentlich die Verantwortung übernehmen wollen,
das Schreiben scheine aber authentisch.

"Wir werden das Papier intensiver analysieren, aber nach erster Durchsicht
erweist sich die Stellungnahme als erwartungsgemäß kritisch, obwohl sie mit
Sicherheit bereits vom Ministerbüro glattgeschliffen worden war", so Rehm.
Die Unionsrechtswidrigkeit des zentralen Elements der Genehmigungsautomatik
wie die auch systemwidrige Ausschaltung des Rechtsschutzes spielen darin
naturgemäß eine prominente Rolle. Erstere habe auch in der späteren
Regierungsvorlage in anderer Form Eingang gefunden und nun das aktuelle
Mahnschreiben der EU-Kommission mit Androhung eines
Vertragsverletzungsverfahrens ausgelöst.

Wahrscheinlich dürfte diese Stellungnahme dem Gesetz in dessen Zustandkommen
sehr wohl ein paar "Giftzähne" gezogen haben. Die sehr detaillierten
Ausführungen kritisieren unter anderem auch den dann doch gestrichenen
Passus eines Genehmigungs-Automatismus bei UVP-relevanten
Industrieprojekten. Daß nach einem Jahr Verhandlung ein Verfahren mit einem
Plazet für die Errichter abgebrochen werden müsse, fand sich dann nicht mehr
im beschlossenen Gesetzestext. Die Kritik in dieser Stellungnahme, daß es
aus verfassungs- und EU-rechtlichen Gründen nicht anginge, auch bei nicht
abgeschlossenen UVP-Verfahren die zuständige Behörde zu einer
Genehmigungs-Entscheidung zu zwingen, wurde aber von der Regierungsvorlage
ignoriert. Auch das könnte ein Grund gewesen sein, die Stellungnahme des
"Nachhaltigkeits-Ministeriums" geheimzuhalten.
(akin)


Da auf der Parlamentshomepage nach wie vor diese Stellungnahme nicht
einsehbar ist, gibt es sie jetzt auf der akin-Homepage zum Download:
https://akin.mediaweb.at/docs/2019/bmntsteg.pdf



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