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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 19. September 2019; 19:50
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Fremd/International:
> Ehrverweigerung
Pia Klemp, die in Italien mit 20 Jahren Gefängnis bedroht wurde, weil sie
gemeinsam mit Carola Rackete Tausende von Migrantinnen und Migranten im
Mittelmeerraum mit den Schiffen luventa und dann Sea Watch 3 gerettet hatte,
will die Ehrenmedaille nicht, mit der Anne Hidalgo, Bürgermeisterin von
Paris, sie auszeichnen wollte. Warum, erklärte sie in einem Offenen Brief an
an die Stadt:
"Paris, ich liebe dich. Ich liebe dich für all die freien und
unterstützenden Menschen, die in deiner Mitte leben. Menschen, die jeden Tag
für Freiheit kämpfen, aufrecht stehen, Arm in Arm, Decken, Freundschaft und
Solidarität verteilen. Ich liebe dich für diejenigen, die jeden Tag ihre
Wohnungen, ihre Liebe und ihre Kämpfe teilen, ohne sich um die Nationalität
der Menschen zu sorgen oder ob sie Papiere haben oder nicht.
Frau Hidalgo, Sie wollen mich für meine Solidaritätsaktion im Mittelmeer
auszeichnen, denn unsere Besatzungen 'arbeiten täglich daran, Migranten
unter schwierigen Bedingungen zu retten'. Gleichzeitig stiehlt Ihre Polizei
Decken von Menschen, die gezwungen sind, auf der Strasse zu leben, während
Sie Demonstrationen unterdrücken und Menschen kriminalisieren, welche die
Rechte von MigrantInnen und Asvlbewerbernnen verteidigen. Sie wollen mir
eine Medaille für Aktionen geben, die Sie in Ihren eigenen Mauern bekämpfen.
Ich bin sicher, dass Sie nicht überrascht darüber sind, dass ich Ihre
Grand-Vermeil-Medaille ablehne. [...]
Was wir brauchen, sind Freiheit und Rechte. Es ist an der Zeit,
heuchlerische Ehrungen zu verurteilen und die Leere mit sozialer
Gerechtigkeit zu füllen. [...] Papiere und Unterkunft für alle!
Bewegungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit!"
Pia Klemp, Athen, 20.August 2019
(Zitiert nach 'Archipel', Ausgabe 284, September 2019, leider noch nicht
online)
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> Gescheiterter Versuch eines salomonischen Urteils
Einen Tag nach obigem Brief, am 21. August, wurde im Schweizer Kanton Wallis
in einem anderen prominenten "Schlepper"-Fall ein Urteil gefällt: Die Basler
Flüchtlingshelferin Anni Lanz wurde in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe
von 800 Schweizerfranken verurteilt. Das Strafmaß ist zwar gering und die
härtere Verurteilung, die der Staatsanwalt forderte, wurde abgeschmettert.
Aber das Prinzip der Bestrafung von Solidarität wurde bestätigt.
Die 73-jährige Aktivistin Anni Lanz war bereits im Dezember 2018 vom
Bezirksgericht Brig erstinstanzlich wegen Förderung der illegalen Einreise
in die Schweiz zu einer Buße von 800 Franken verurteilt worden. Sie legte
Rekurs gegen den Entscheid ein.
In der Instanzverhandlung zeigte der Richter zwar Mitgefühl für Annis
Handlungen, verweigerte jedoch die Anerkennung der Ehrenhaftigkeit ihres
Engagements und verneinte das Vorliegen eines Notstandes. Anwalt und
Angeklagte prüfen nun gegen das Urteil zu rekurrieren und an das
Bundesgericht zu gelangen.
Die frühere Generalsekretärin von Solidarité sans frontières (Sosf) hatte am
24. Februar 2018 versucht, einen afghanischen Asylbewerber in die Schweiz
zurückzubringen, der nach Italien ausgeschafft worden war. Der junge Mann
hatte der afghanischen Armee angehört und war zu Verwandten in die Schweiz
geflüchtet, wo er von der Tötung seiner Frau und seines Kindes in
Afghanistan erfuhr. Danach verschlechterte sich sein psychischer Zustand.
Anni lernte Tom - wie der Afghane im Prozess genannt wurde - im
Ausschaffungsgefängnis in Basel kennen. Ärztliche Gutachten hatten
eindringlich empfohlen, den suizidgefährdeten Mann nicht nach Italien
zurückzuschicken, sondern ihn in der Nähe seiner Schwester und deren Familie
in der Schweiz zu lassen. Dennoch ordneten die Asylbehörden unter Anwendung
des Dublin-Abkommens seine Wegweisung nach Italien an.
In Mailand war er - mitten im Winter bei Minustemperaturen ohne Gepäck,
warme Kleidung, Papiere und Medikamente - auf der Strasse unterwegs. Als
Anni davon erfuhr, entschied sie sich, den Mann in die Schweiz
zurückzubringen. Sie fuhr zum Bahnhof in Domodossola, wo er sich inzwischen
aufhielt - völlig unterkühlt und in desolatem Zustand. Beim
italienisch-schweizerischen Grenzübergang in Gondo wurden die beiden
angehalten und Tom wurde, da er weder gültige Reisepapiere noch ein Visum
hatte, erneut nach Italien zurückgeschafft. Seither fehlt von ihm jede Spur.
Petition an das Schweizer Parlament (kann auch von Nicht-Eidgenossen
unterstützt werden): "Solidarität ist kein Verbrechen! Für eine Anpassung
von Art. 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)"
http://artikel116.mystrikingly.com/
(Archipel/bearb.)
Quelle:
https://forumcivique.org/artikel/verurteilt-wegen-solidarischem-handeln
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