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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 27. Februar 2019; 19:45
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Zitiert:

> Militaer ist Polizei

>> Wer sich vornehmlich in bunten Gratis-Zeitungen zum
>> sicherheitspolitischen Zustand der Republik auf dem Laufenden hält, mag
>> schnell aus dem Rahmen kippen. Vieles wird zur Sicherheitsfrage. [...]
>> Heute bewacht das Heer diplomatische Vertretungen, transportiert
>> Häftlinge, sucht Kriminelle im Netz, schiebt mit seinen Fliegern
>> Flüchtlinge ab, steht an der Grenze, ist der Jolly-Joker gegen Schlepper
>> und Notstände aller Art. Dafür gibt es neue Strukturen, neue Waffen, mehr
>> Geld und mehr Geheimdienst. Und sogar Jobs. Bei der Geschwindigkeit, mit
>> der die Formel "Militär ist Polizei ist Militär" durchkalkuliert wird,
>> sind politische Rechenfehler fast ein Naturgesetz. [...] Die Wissenschaft
>> hat hierfür einen Begriff. Versicherheitlichung bedeutet, den klassischen
>> Instrumenten der Sicherheitspolitik - Rüstung, Streitkräfte,
>> Gewaltmittel - übermäßiges Gewicht einzuräumen und damit andere Ansätze
>> aus dem Diskurs herauszudrängen oder zu vereinnahmen. <<

Das ist kein aktueller Kommentar zu den Begehrlichkeiten des Bundesheeres
bezüglich Hackerangriffen und Kontrollbefugnissen gegenüber Zivilpersonen.
Es geht auch nicht um die Schutzhaft-Ideen von Regierung und
Sozialdemokratie. Nein, das sind Auszüge aus einem Kommentar von Thomas
Roithner für das "Südwind-Magazin", Ausgabe 6/2017 (1). Damals waren sowohl
der Kanzler als auch der Heeresminister noch Sozialdemokraten. Nicht der
FPÖ-Minister ist da das Problem, der Staat im Staat, das Bundesheer selbst,
die legistisch aktiven Generalstäbler sind da die treibende Kraft. Und wer
da die Hoffnung hat, die Ideen für die Ausweitung der Militärbefugnisse
könnte an verfassungsrechtliche Grenzen stossen, sollte sich nicht täuschen:

>> Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine
>> Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt 1. auch über den Bereich
>> der militärischen Landesverteidigung hinaus [...] b) zur
>> Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt. <<

So stehts schon seit sehr langer Zeit in der Bundesverfassung (B-VG Art 79a/2).
-br-


(1) https://www.suedwind-magazin.at/die-stunde-der-streitkraefte



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