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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 30. Januar 2019; 23:44
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Ö:
> Rechnungshof zu Smart Meter: Unsicher, unrentabel, unseriös
Der Bericht des Rechnungshofes zur Smart Meter-Einführung in Österreich 
offenbart "ein Sittenbild der Verkommenheit", wie es der KURIER nennt 
(11.1.2019). Wir bringen einige Auszüge aus dem unlängst veröffentlichten 
Bericht, der diesen Befund in jeder Hinsicht bestätigt.
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Die Energie-Control Austria (e-control) -- die für die Strom- und 
Gaswirtschaft zuständige Regulierungsbehörde - erwies sich als völlig 
unfähig und unwillens, einen neutralen und objektiven Bewertungsprozess der 
Vor- und Nachteilen der Smart-Meter-Technologie zu organisieren. 
Entsprechend unseriös und voreingenommen fielen die Ergebnisse dieser Studie 
aus, die die Grundlage der Smart-Meter-Einfürungsverordnung darstellten:
Der Rechnungshof (RH) wörtlich:
"Die E-Control befasste sich schon früh mit dem Thema und trieb die 
Einführung ab 2006 dynamisch voran. Sie agierte jedoch nicht als neutrale, 
objektive Vermittlerin eines Innovationsprozesses." (Seite 14)
"Die Entscheidung des Wirtschaftsministers über die Einführung hing von der 
Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse ab. Das Wirtschaftsministerium 
legte Zuständigkeit und Bedingungen einer qualitätsgesicherten Analyse nicht 
fest. Die von der E-Control beauftragte Kosten-Nutzen-Analyse wies Mängel 
auf und entsprach zum Teil nicht den gängigen methodischen Standards. Die 
Vorgangsweise gewährleistete keine objektive und ergebnisoffene Bewertung, 
sondern ließ Bestätigung zuvor bekannter und gefestigter Positionen des 
Auftraggebers erwarten" (Seite 15)
"Die E-Control griff durch Änderungen gestaltend in den Berichtsentwurf des 
Auftragnehmers ein. Der Endbericht bekräftigte ihre bereits seit 2008 
vertretene Position noch deutlicher als der Entwurf. Die angenommenen 
Energieeinspareffekte beeinflussten das Ergebnis maßgeblich; schon bei 
geringer Unterschreitung drohte empfohlene Einführungsszenario 
unwirtschaftlich zu werden." (Seite 15)
"Die Kosten-Nutzen-Analyse stützte sich v.a. auf die Annahme, dass 
Konsumenten ihren Energieverbrauch um 3,5% (Strom), sobald Smart Meter 
laufend genauere Informationen über das Verbrauchsverhalten lieferten. Die 
Annahme leitete sich nicht von österreichischen Pilotprojekten ab, sondern 
von Quellen aus den Niederlanden, Großbritannien und der Schweiz. Obwohl 
diese Quellen für Strom ein Einsparpotenzial von nur 1% bis 3% auswiesen, 
nahm der Auftragnehmer 3,5 % an." (Seite 56)
Zu bezahlen werden das die Kunden haben. Der RH:
"Laut Berichtsentwurf reichten die Messentgelte - bei jährlicher 
Betrachtung - in den ersten sechs (Strom) bzw. sieben Jahren (Gas) der 
Einführung nicht aus, um die Investitions- und Betriebskosten der Ausrollung 
zu decken. . Dieses Ergebnis entsprach den Zusicherungen der E-Control, den 
Konsumenten entstünden keine Mehrkosten, nur bedingt und fand sich im 
veröffentlichten Endbericht nicht wieder. Laut Endbericht entstanden keine 
Mehrkosten zulasten der Endverbraucher." (Seite 55)
Verfilzung mit Smart Meter-Lobby
Der RH weist auch auf mögliche Beweggründe für diese Manipulation der 
Studienergebnisse an. Die e-control war mit Price Water House Coopers (PWC) 
personell eng verfilzt. PWC macht selbst gute Geschäfte mit der Einführung 
von Smart Meter und betreibt offenes Smart Meter-Lobbying. Und genau diesem 
Unternehmen wurde von der e-control die entscheidenden Studie zur 
Kosten-Nutzen-Analyse zugeschanzt. Der RH wörtlich:
"Zwischen dem Geschäftsführer der E-Control und dem mit der Durchführung des 
Auftrags befassten Vertreter des Auftragnehmers bestanden langjährige 
berufliche Beziehungen: Der Geschäftsführer der E-Control war bis 2001 
selbst leitender Mitarbeiter des im Jahr 2009 beauftragten Unternehmens, der 
Vertreter des Auftragnehmers wiederum war in den Jahren 2001 bis 2003 
Mitarbeiter der E-Control (Seite 49). Der RH wies kritisch darauf hin, dass 
zwischen dem Geschäftsführer der E-Control als Auftraggeber der 
Kosten-Nutzen-Analyse und dem Vertreter des Auftragnehmers langjährige 
berufliche Beziehungen bestanden, beide Seiten schon ab Anfang 2008 
gefestigte und in der Sache übereinstimmende Positionen öffentlich 
vertraten, wobei der Geschäftsführer der E-Control wiederholt erklärte, die 
rasche und flächendeckende Einführung von Smart Metern vorantreiben zu 
wollen - der Geschäftsführer der E-Control überdies verabsäumte, eine 
externe, unabhängige Qualitätskontrolle einzurichten, um die Objektivität 
der beauftragten Analyse sicherzustellen." (Seite 49)
Intransparenz
Es gab noch eine zweite "Kosten-Nutzen-Analyse", die vom 
Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde. Auch dieser sogenannte 
"Beraterbericht" befürwortete die Einführung von Smart Metern. Auch 
hinsichtlich dieses "Beraterberichts" kommt der Rechnungshof zu einem 
eindeutigen Urteil:
"Nach Ansicht des RH stellten der Beraterbericht und die von der E-Control 
beauftragte Kosten-Nutzen-Analyse keine fundierten, objektiv 
nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlagen für die Einführung eines 
Infrastrukturprojekts im Umfang der Smart Meter-Einführung dar. Er 
kritisierte, dass der damals zuständige Wirtschaftsminister seine 
Entscheidung, die Durchführung dieses energiepolitischen Großprojekts 
verpflichtend anzuordnen, u.a. auf einen Bericht stützte, der weder der 
zuständigen Fachsektion seines Ressorts noch der Öffentlichkeit zugänglich 
war. Der RH beurteilte diese Vorgangsweise als intransparent und vertrat die 
Ansicht, dass die maßgeblichen Erwägungen und Entscheidungsgrundlagen über 
ein aus Netztarifen finanziertes Vorhaben öffentlich nachvollziehbar sein 
sollten." (Seite 62)
Gesetzeswidrigkeit
Im Klartext: Jene zwei "Kosten-Nutzen-Analysen", mit der die Verordnung zur 
flächendeckenden, zwangsweisen Einführung von Smart Metern begründet wurde, 
sind entweder direkt von der Smart-Meter-Lobby verfasst und voll von 
unseriösen, verfälschenden Annahmen (Studie von PriceWaterHouseCoopers im 
Auftrag der e-control) oder verfehlen das Thema und sind offensichtlich so 
dünn in der Beweiskraft, dass sie selbst den leitenden Beamter der 
Energiesektion und erst Recht der Öffentlichkeit vorenthalten wurden 
(Beraterstudie des Wirtschaftsministeriums). Die Smart Meter-Verordnung ist 
daher gesetzeswidrig. Der RH deutet das wenig verblümt an:
"Der Verfassungsgerichtshof stellte in mehreren Entscheidungen fest, dass 
die Missachtung von Verfahrensvorschriften für die Erlassung von 
Verordnungen die Gesetzwidrigkeit der jeweiligen Verordnung nach sich zieht. 
Neben der Durchführung des Verfahrens müssen auch die 
Entscheidungsgrundlagen gewissen Qualitätskriterien entsprechen, d.h. in 
ausreichendem Maß erkennbar und objektiv nachvollziehbar sein." (Seite 63)
Kein gesetzeskonformes Opting-out
Der Rechnungshof kritisiert, dass das gesetzlich verbrieften Recht auf ein 
Opting-out durch den sog. "Digitalen Standardzähler" (DSZ) ausgebremst 
wurde. Denn auch dieser DSZ ist hardwaremäßig völlig identisch mit einem 
Smart Meter, bloß einige Funktionen sind dabei softwaremäßig deaktiviert. 
Der RH wörtlich:
"Der RH hielt fest, dass sich am gesetzlich definierten Wesen eines Geräts 
nichts ändern konnte, wenn einige seiner Funktionen mittels Eingriffs in die 
Software deaktiviert werden, zumal dieser Eingriff jederzeit rückgängig 
gemacht werden kann. Der RH wies darauf hin, dass lediglich die Speicherung, 
nicht aber die Messung der Viertelstundenwerte deaktiviert werden sollte. 
Die maximale viertelstündliche Durchschnittsleistung war weiterhin zu 
erfassen. Allein dies zeigte nach Ansicht des RH deutlich, dass die für die 
gesetzliche Definition relevante zeitnahe Messung nicht nur als jederzeit 
aktivierbare Möglichkeit, sondern als tatsächliche Gegebenheit vorlag." 
(Seite 83)
"Nach Meinung des RH konnten weder die diesbezüglichen Bestimmungen in der 
Novelle 2017 der IME-VO noch die in den Jahren davor bestehenden 
Rechtsansichten des Wirtschaftsministeriums sowie die "Sonstigen 
Marktregeln" der E-Control eine gesetzeskonforme Berücksichtigung von 
Opt-out-Wünschen von Endverbrauchern gewährleisten." (Seite 83)
Ebenfalls kritisiert der RH das mangelnde Interesse an Datenschutz:
"Nach Ansicht des RH bestand ein Spannungsverhältnis zwischen den 
Interessen,
- durch die Erfassung individueller Energieverbrauchsdaten eine 
Tarifvielfalt und - dadurch eine Marktbelebung zu initiieren,
- dabei den Aufwand für Netzbetreiber möglichst niedrig zu halten,
- den Maß- und Eichvorschriften Genüge zu tun, aber auch
- die Anforderungen des Datenschutzes ausreichend zu berücksichtigen.
In diesem Spannungsfeld fanden vor allem die Interessen des Datenschutzes - 
ob wohl ein Grundrecht im Verfassungsrang - vergleichsweise wenig 
Berücksichtigung." (Seite 86)
Ignoranz gegenüber Sicherheitsbedenken
Ebenfalls völlig fahrlässig agierten Regierung und e-control in Hinblick auf 
die enorme Unsicherheit und Verwundbarkeit der Energienetze, die durch die 
Einführung von Smart Metern entstehen (z.B. Hackerangriffe, die zur 
Manipulation von außen bis hin zum völlig Black-out führen könnten). Der RH 
wörtlich:
"Laut dem Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen 
Akademie der Wissenschaften erhöhe die stärkere Verzahnung von 
Informationstechnologie und Stromnetz die Komplexität des kritischen 
Infrastruktursystems Strom und seine Verwundbarkeit durch Störungen. Es 
entstünden neue Angriffsflächen, da das Stromnetz auch über IKT-Systeme 
angreifbar sei. Ein Schadensereignis könne sich in einem stark vernetzten 
System rasch zu einer komplexen Schadenslage entwickeln und 
Kaskadeneffekte - eine Kette von Ereignissen bis hin zu einem Totalausfall 
auslösen. Der RH kritisierte, dass das Wirtschaftsministerium und die 
E-Control die Rechtsgrundlagen schufen, ohne vorab - unter Beiziehung der 
Expertise aus dem Bereich der Forschung und Technologiefolgenabschätzung die 
Sicherheitsrisiken intelligenter Messsysteme zu untersuchen." (Seite 97)
Keine Untersuchung von Gesundheitsrisiken
Obwohl der RH hinsichtlich von Gesundheitsgefahren (Elektrosmog) sehr 
zurückhaltend formuliert, kritisiert er doch, dass sich Regierung und 
e-control um die oftmals geäußerten Gesundheitsbedenken in keiner Weise 
kümmerten:
"Österreich verfügte über keine verbindliche Rechtsgrundlage zum Schutz der 
Bevölkerung vor den Einwirkungen durch elektromagnetische Felder. 
Wirtschaftsministerium und E-Control setzten sich mit befürchteten 
gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Smart Meter nicht näher 
auseinander. Sie gaben keine eigenen Untersuchungen in Auftrag und machten 
einschlägige Untersuchungsergebnisse nicht zugänglich." (Seite 17).
Kürzere Lebensdauer
Der Rechnungshof bestätigt auch die Kritik, dass Smart Meter eine viel 
kürzere Lebensdauer haben - was sowohl die Kosten als auch die 
Umweltbelastung (Elektromüll) in die Höhe schraubt.
"Nach Einschätzung der Netz NÖ würden die laufenden Betriebsaufwendungen 
annähernd gleich bleiben, die Investitionskosten sich jedoch auf längere 
Sicht etwa vervierfachen, vor allem wegen der geringeren Lebensdauer und der 
höheren Investitionskosten der intelligenten Zähler." (Seite 18)
Quelle: Bericht des Rechnungshofes - Einführung intelligenter Messgeräte 
(Smart Meter), 2019
https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2019/berichte/Smart_Meter.pdf
(Solidarwerkstatt/gek.)
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