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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 19. Dezember 2018; 23:00
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Recht/Debatte:

> Schützen wir unsere Menschenrechte selber?

In der Schweiz wurde kürzlich eine Initiative der SVP vom Volk
abgeschmettert, in der gefordert worden war, nationales Recht über
Völkerrecht zu erheben. Dabei ging es vor allem um internationale
Menschenrechtsgarantien wie der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der
Genfer Flüchtlingskonvention. In der WoZ stellte daraufhin *Patrick Walder*
von amnesty international die Frage: Soll die Auseinandersetzung über den
Kerngehalt der Grund- und Menschenrechte an Gerichte delegiert werden oder
wie in der Schweiz von den Stimmberechtigten in einem politischen Prozess
entschieden werden?
Walders hier reproduzierter Text geht zwar hauptsächlich auf die spezifische
Situation der starken basisdemokratischen Komponente der Schweizer Politik und
den Menschenrechten ein, allerdings ist dieser Konflikt auch weitergehend
interessant, da generell das Völkerrecht blind ist gegenüber demokratischen
Meinungsänderungen in den Vertragsstaaten, beruht es doch auf feudalen
Traditionen, wo Fürsten Verträge schlossen, die nicht mit einer Abwahl zu
rechnen hatten. So ist es in nachfeudaler Zeit auch immer wieder zu
Situationen gekommen, daß Diktatoren Verträge abgeschlossen haben, an die
sich dann demokratische Regierungen zu halten hatten. In Österreich kennen
wir das vom Konkordat. Andererseits sind autoritäre Regierungen an Verträge
gebunden, die demokratischere Vorgänger abgeschlossen haben. Daß eben zum
Beispiel ein Viktor Orban sich an den Regeln der EMRK oder der GFK messen
lassen muß und zumindest diplomatische Probleme bekommt, wenn er diese
ignoriert, ist nicht ohne Wert. (akin)
*

Nachzulesen in der WoZ:
https://www.woz.ch/1848/standpunkt-von-patrick-walder/schuetzen-wir-unsere-menschenrechte-selber



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