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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 5. Dezember 2018; 21:03
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Slowakei:
> Das Unternehmen und sein Richter?
In der Slowakei war letzte Woche über Umweltaktivisten aus seltsamen Gründen 
U-Haft verhängt worden.
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Zwölf Greenpeace-AktivistInnen, die letzten Mittwoch in der Slowakei 
festgenommen worden waren, kommen jetzt wieder frei. Ursprünglich hatte es 
geheissen, das Dutzend Leute mit verschiedenen Staatsbürgerschaften sollte 
bis zu einer Gerichtsverhandlung in U-Haft bleiben. Ihr Verbrechen: Das 
Kraxeln auf einen Turm einer Kohleförderungsanlage. "Nach einer 
internationalen Solidaritätswelle und einer Berufung durch Greenpeace sind 
die UmweltschützerInnen nun bald wieder auf freiem Fuß, müssen sich 
allerdings weiterhin vor Gericht verantworten. Auch in Wien protestierten 
heute Greenpeace-AktivistInnen vor der slowakischen Botschaft", hieß es am 
Dienstag in einer Aussendung der Umweltschutzorganisation.
Die Protestbekundungen dürften allerdings nicht der Grund gewesen sein, daß 
das Gericht seine Meinung geändert hat. Die Sache ist nämlich politisch sehr 
viel heikler und schlug in der Slowakei größere Wellen: "Die Entscheidung 
des Bezirksgerichts und vor allem dessen Begründung stieß auf harsche Kritik 
und wird nun vom Generalstaatanwalt untersucht. Premier Peter Pellegrini 
kritisierte diese Entscheidung, wenngleich er das Gericht respektiere. Laut 
ihm sei es fraglich, inwiefern die Aktivitäten der Protestierenden als 
kriminell bezeichnet werden können. Ihre Inhaftierung müsse demnach 
entsprechend gerechtfertigt werden", meldete der staatliche Sender Radio 
Slovakia International. Der Justizminister habe die Gerichtsentscheidung 
nicht kommentieren wollen, doch auch er hätte sich darüber "überrascht" 
gezeigt. Das Umweltministerium wies auf seine konstruktiven Erfahrungen mit 
Greenpeace hin, wobei die Aktivisten bei ihren Protesten nie die ethischen 
Grenzen überschritten haben sollen. Und Staatspräsident Andrej Kiska meinte 
sogar, durch solche Entscheidung schwinde das Vertrauen der Bürger in die 
Justiz.
Noch haariger ist aber die Tatsache, daß die Rechtsgrundlage für die Anklage 
eine höchst wackelige sein dürfte und die Intentionen des Bezirksrichters in 
der Industrieregion Nitra eher fragwürdige. Ein Oppositionsabgeordneter 
stellte in Frage, ob die betroffene Betriebsanlage von öffentlicher 
Bedeutung sei, worauf das sich das Gesetz über die Bergbautätigkeit bezieht. 
Dieses besage, dass es sich beim unerlaubten Betreten eines 
Bergwerksgeländes höchstens um ein Vergehen, nicht um eine Straftat handle. 
Und der Abgeordnete betonte, daß Hornonitrianske bane Prievizda ein 
privatisiertes Unternehmen sei. Es steht also implizit der Vorwurf im Raum, 
daß ein privates Unternehmen Druck auf die lokale Justiz ausgeübt haben 
könnte. Daß -- laut der staatlichen Agentur TASR -- der Richter in der 
Begründung seines Haftbeschlusses ausgeführt haben soll, daß bei einer 
Freilassung der AktivistInnen weitere Aktionen gegen das Unternehmen gesetzt 
werden könnten, vermag diesen Vorwurf zumindest nicht zu entkräften.
Man könnte sich bei dieser Geschichte durchaus an den Wiener Neustädter 
Tierschutzprozeß erinnern, der ja auch nur zustande gekommen sein dürfte, 
weil eine Modehandelskette ein bißchen zu gute Beziehungen zur Polizei 
gehabt hatte.
-br-
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