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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 21. November 2018; 20:48
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Prozesse:
> Freispruch wegen Graffitis
Am 12.November fand der zweite und letzte Tag eines Prozesses am 
Landesgericht Wien wegen Graffitis statt. Dem Beschuldigten waren "schwere 
Sachbeschädigung", sowie das Delikt der "Urkundenfälschung" in Verbindung 
mit "Betrug" vorgeworfen.
Der Beschuldigte hatte in einem Statement in der U-Haft zugegeben, eine 
Videokamera übermalen zu haben und einen Ausweis zum Erschleichen von 
öffentlichen Dienstleistungen verwendet zu haben (er hatte sich mit einem 
fremden Presseausweis gegenüber einem Schwarzkappler ausgewiesen).
Wie schon am ersten Prozeßtag folgte auch diesmal etwa 25 solidarische 
Menschen einem Aufruf den Angeklagten zu unterstützen und warteten gegen 
9.15h auf den Einlaß in den Gerichtssaal 208. Der Richter zog sein 
Aktenwägelchen an den solidarischen Unterstützer_innen vorbei und versuchte 
mit einem netten, unbeantwortet gebliebenen "Hallo" Sympathie zu erheischen. 
Im Gerichtssaal war wieder zu wenig Platz, wieder mussten einige 
solidarische Zuhörer_innen stehen.
Am ersten Prozeßtag war ein Hausmeister gehört worden, der im Februar 2017 
wegen einem Graffiti Anzeige erstattet hatte. Darauf, aber auch auf etliche 
andere Graffitis, bezog sich die Beschuldigung der "Schweren 
Sachbeschädigung".
Mit besonderer Vehemenz waren Fahndungsversuche, wie zum Beispiel die 
Veröffentlichung von Fotos in den Tageszeitungen "HEUTE" und "ÖSTERREICH", 
unternommen worden. Am 12.November wurde der zweite Zeuge -- ein Arzt und 
Hauseigentümer -- in den Zeugenstand gerufen. Er hatte der Polizei Fotos 
seiner, der später übermalten Überwachungskamera ausgehändigt und damit die 
Öffentlichkeitsfahndung ermöglicht.
Der Richter befragte ihn, ob er eine persönliche Wahrnehmung bezüglich der 
Tat hatte. Dies mußte der Arzt verneinen.
Die Verteidigerin befragte den Zeugen bezüglich des Ortes der Montage der 
Videokamera und verwies darauf, daß es nicht rechtens sei, den Gehsteig vor 
einem Haus abzufilmen. Der Arzt jammerte, daß in der Märzstraße 80 schon 
einige Male eingebrochen worden wäre -- der Beschuldigte unterbrach die 
Ausführungen des Zeugen mit den Worten, daß die Videokamera wohl keine 
Einbrüche verhindern wird. Der Richter ermahnte den Beschuldigten die 
Verhandlung nicht zu stören und wies die Rechtsanwältin darauf hin, daß die 
Frage des Montageortes der Videokamera nicht Gegenstand der Verhandlung sei.
Der Richter fragte den Zeugen genauer zu dem Ausmaß der Sachbeschädigung.
Der Zeuge meinte, die Graffitis an der Aussenfassade hätten in einer 
eintägigen Übermalung entfernt werden müssen. Die Reinigung der Videokamera 
wäre allerdings nicht besonders aufwändig gewesen.
Mit der Einvernahme des Beschuldigten war die Beweisführung abgeschlossen. 
Im Schlußplädoyer der Rechtsanwältin verwies diese auf die politische 
Gesinnungsverfolgung. Konkret verwies sie darauf, daß, nur weil der 
Angeklagte für ein A im Kreis an der Wand beschuldigt wurde, nicht für alle 
As und anderes zur Rechenschaft gezogen werden kann. Außerdem ergibt sich 
durch ein A im Kreis keine "typische Handschrift" einer Aktivistin oder 
eines Aktivisten.
Der Richter forderte vor der Urteilsverkündung, daß sich alle Personen im 
Saal erheben sollten. Der Angeklagte wie auch alle solidarischen 
Prozessbeobachter_innen im Saal weigerten sich. Der Richter widerholte die 
Aufforderung noch zweimal - bevor er jene die sich weigerten dazu 
aufforderte den Gerichtssaal zu verlassen. Der Angeklagte nahm als einer der 
ersten seine Jacke und wollte gehen. Der Richte sagte: "Bitte kommen Sie 
zurück". Der Angeklagte setzte sich zurück und auch alle solidarischen 
BeobachterInnen konnten sitzend das Urteil vernehmen: Freispruch bezüglich 
der schweren Sachbeschädigung! 2 Monate bedingt auf 3 Jahre Probezeit 
bezüglich der Urkundenfälschung.
Der Angeklagte, einige solidarische ProzessbeobachterInnen und die 
Rechtsanwältin zogen sich zur Beratung zurück -- sie entschieden sich das 
Urteil vorerst nicht anzunehmen, sondern wollten Bedenkzeit -- vor allem um 
dem Richter das unmittelbare Gefühl einer Genugtuung zu nehmen, ein sanftes 
Urteil gesprochen zu haben.
(indymedia/abc-wien.net, Zusammenfassung durch akin)
Quellen: https://de.indymedia.org/node/25935 
und 
 https://de.indymedia.org/node/24986
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