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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 21. November 2018; 20:55
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Ö/Kapitalismus/Umwelt/Recht:
> Standortentwicklungsgesetz: Realitätsverweigerung und Kurpfuscherei
Nachfolgender Kommentar von *Wolfgang Rehm* von der Umwelt-NGO Virus
entstand am Vormittag des 19.11., also bevor die Regierung durchsickern
ließ, daß das Standortentwicklungsgesetz, heute, Mittwoch, tatsächlich
abgeschwächt durch den Ministerrat gehen solle. Die Kritik in diesem Text
ist aber wohl immer noch gültig.
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Mit der Regierungsvorlage zum umstrittenen Standortentwicklungsgesetz, die
laut Medienberichten im nächsten Ministerrat eingebracht werden soll, soll
wenig überraschend am rekordverdächtig rechtswidrigen Gesetz festgehalten
werden. Dieser Kurpfuscher-Therapieversuch ist allein schon deshalb zum
Scheitern verurteilt, weil das Ärzteteam Bundesregierung bisher immer noch
keine Diagnose vorlegen konnte.
Das in der Begutachtung zerzauste Standortentwicklungsgesetz betrifft
ausschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Ministerin
Schramböck ist daher unzuständig während die ressortzuständige
Ministerkollegin Köstinger schweigt und die kritische Stellungnahme ihrer
Fachabteilung unter Verschluss hält. Alle namhaften Juristen bis hin zur
Verfassungsgerichtshofpräsidentin haben sich kritisch geäußert, der
Gesetzesentwurf gilt als irreparabel. Es bleibt also abzuwarten, was daran
herumgedoktert worden sein wird. Sollte tatsächlich, wie von der
Kronen-Zeitung berichtet, die "Genehmigungsautomatik" durch eine
"Devolutionsautomatik" ersetzt werden, wonach die nächsthöhere Instanz nach
Fristablauf zuständig würde, so bedeutet dies jedenfalls eine Überlastung
des Bundesverwaltungsgerichtes. Wenn diese ressourcenmäßig knappe
Beschwerdeinstanz alles auffangen soll, wo vorher Projektwerber und Behörden
versagt haben, dann ist ein Bumerangeffekt mit Verfahrensstau
vorprogrammiert.
Konstruierte Beispiele
Die Regierung will offenbar unbedingt eine Lösung vorantreiben, zu der sie
sich das das Problem dazukonstruierte. Warum man ein derartiges Gesetz
brauchen soll, obwohl die Verfahrensstatistik unauffällig ist und warum
immer eine überschaubare Handvoll an Ausreißerprojekten, die besonders lange
dauern, herbeizitiert werden, ohne aber jemals zu analysieren, was dort das
Problem ist, bleibt unverständlich. Das Problem sind nämlich nicht die
Verfahrenparteien, sondern schlechte Projektunterlagen, überlastete
Sachverständigendienste und nichtentscheidende Behörden. Besonders auffällig
ist es, wenn bei Projekten wie beim Tiroler Kraftwerk Kaunertal ein
jahrelang wogender Widerstreit um Wasserrechte zwischen konkurrierenden
Projekten der TIWAG und Gemeinde Sölden einem normalen Verfahren zugerechnet
werden. Und bevor Ministerin Schramböck, wie kürzlich geschehen, bei der
Linzer A26 eine zehnjährige Verfahensdauer beklagt, sollte sie sich darüber
informieren, dass dieses scheinbar so wichtige Projekt 2010 als Ergebnis
zweijähriger Evaluierung aus dem Bundesstraßenbauprogramm gekippt werden
sollte. Nur mit teuren Kostenbeteiligungen von Stadt Linz und Land
Oberösterreich konnte dieses Kuhhandelsprojekt lediglich in halbierter Form
und mit einem praktisch kompletten Verfahrensneustart weiterverfolgt werden.
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