**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 17. Oktober 2018; 20:32
**********************************************************

Zivildienst/Schwarzblau:

> Der gute Staatsdiener

Der jüngste Ministerialentwurf läßt einen ein bisserl rätseln. Da will das
Innenministerium den Zivildienst ein bissi reformieren. Wenn das diese
Regierung will, läßt das nicht Gutes ahnen. Seltsam ist, daß die Zivildiener
einen Kurs in Staatsbürgerschaftskunde absolvieren sollen -- dabei wäre es
ja wohl angebrachter, dies Präsenzdienern angedeihen zu lassen. Oder will
man das nicht riskieren bei Leuten, die behandelt werden, als wäre man noch
in Feudalzeiten? Oder ist das Niveau bezüglich Staatsbürgeschaftskunde bei
Zivildienern generell schlechter als bei Präsenzdienern? Was hat man sich
dabei gedacht? Daß ein Nichtbestehen der Prüfung keine Konsequenzen hat, ist
verständlich -- kein Zivi würde die Prüfung bestehen, wenn er danach
untauglich wäre. Und eine Strafe wegen nicht bestandener Prüfung kann man
schwer aussprechen.

Noch schräger ist die geplante Bestimmung, daß ein Zivi bei insgesamt 21
Tagen Krankenstand zu entlassen ist -- da schießt man sich ins eigene Knie,
wenn man bei geburtenschwachen Jahrgängen schon jetzt die Not hat, alle
Zivi-Plätze zu besetzen. Sicher, die kann man später wieder einmal zuweisen.
Nur dann haben die wohl oft genug schon Jobs, sind als Zivis teurer -- weil
man Ersatzlöhne zahlen muß -- und man ruiniert ihnen ihre Lebensplanung.
Auch volkswirtschaftlich ist das eher unschlau. Und die Institutionen werden
sich bedanken, bekommen sie doch dann mehr Kurzzeitdiener, die, kaum
eingeschult, schon wieder abgehen. Abgesehen dauert es bis zur nächsten
Zuweisung: Kurzfristig ab Rechtskraft für so eine Bestimmung wird man noch
weniger Zivis zur Verfügung haben.

Ja, zugegeben, die von dieser Regierung zu erwartende Bösartigkeit ist da
zumindest auf den ersten Blick nicht erkennbar. Aber zumindest, daß es schon
ein bissi jenseitig ist. -br-

Die Erläuterung zur Novelle:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00090/fnameorig_714053.html


***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.redaktion@gmx.at abbestellen.







*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
postadresse a-1170 wien, lobenhauerngasse 35/2
redaktionsadresse: dreyhausenstraße 3, kellerlokal, 1140
vox: 0665 65 20 70 92
http://akin.mediaweb.at
blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
mail: akin.redaktion@gmx.at
bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
bank austria, zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW