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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 3. Oktober 2018; 17:17
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Schwarzblau
> Schützen wir den Bundestrojaner!
Zur nun beschlossenen Strafrechtsnovelle
Es hat ja doch einen Sinn, Krach zu schlagen bei den Gesetzesvorschlägen 
dieser Regierung. Immerhin ist im nun vom Nationalrat verabschiedeten 
Strafrechtsänderungsgesetz der Passus, daß etwas nicht als terroristische 
Straftat zu gelten habe, wenn es sich dabei um Aktivitäten zum Schutz von 
Demokratie oder Menschenrechten handle, nicht aufgehoben worden. Nett! Wie 
die Anwendung dieser Schutzklausel vor den Gerichten angesichts der immer 
weiter fortschreitenden Ausweitung dessen, was man mittlerweile schon 
Terrorismussonderstrafrecht nennen könnte, zur Anwendung gelangt, sollte 
allerdings genau beobachtet werden. Allein die Tatsache, daß im 
Ministerialentwurf die Streichung dieser Passage vorgesehen war, sagt 
einiges über den politischen Willen der Legisten im Justiz- und wohl auch im 
Innenministerium aus.
Dieses ganze Trarara um weitere Buchstaben nach dem Paragraphen 278 StGB ist 
sicher auch propagandistisch bedingt -- da wird vieles extra nochmal 
besonders verboten, was bisher auch schon verboten war. Allerdings 
ermöglichen diese Zusatzverbote auch andere Ermittlungsmethoden: 
Lauschangriffe, V-Männer, Bundestrojaner etc. werden dadurch legitimiert.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß die Bestimmung, §126b (Störung der 
Funktionsfähigkeit eines Computerssytems) zu einer terroristischen Straftat 
zu erklären, wenn Menschenleben oder auch nur Eigentum in größerem Ausmaße 
gefährdet sein könnten, sehr wohl in der Novelle beschlossen worden ist. 
Einmal abgesehen davon, daß damit Computer-Hacktivism generell unter 
Terrorverdacht gestellt wird, könnte das absurderweise auch die 
IT-Sicherheit gefährden. Denn da gibt es ja seit 2012 auch den §278f StGB 
(Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat). Wenn man nämlich 
Sicherheitslücken in Computersystemen schließen möchte, muß man wissen, wie 
diese ausgenützt werden können. Wenn man sich aber darüber austauscht, 
könnte das auch als Terroranleitung verstanden werden. Und spätestens seit 
den Tierrechtsprozessen wissen wir, daß solche Paragraphen weitab von ihrer 
verkündeten Intention genutzt werden können.
Aber man könnte auch ganz böse sein und sagen, daß das Absicht ist. Weil: 
Diese Sicherheitslücken sind genau das, was der Bundestrojaner -- dessen 
Einführung im heurigen Frühjahr beschlossen wurde -- ausnützen soll. Ein 
Schelm, der sich da denkt, daß es recht nützlich wäre, wenn Schutzmaßnahmen 
dagegen als Terror verfolgt werden könnte!
-br-
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