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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 26. September 2018; 23:40
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Soziales/Schwarzblau:

> Irrgarten Sozialversicherung neu

In der letzten Ausgabe berichteten wir (in Übernahme eines Artikels von
reflektive.at) über das anscheinende Vorhaben der Regierung, mittels eines
Geschäftsordnungstricks die Reform des Sozialversicherungswesens mehr oder
weniger an Begutachtung und Parlament vorbeizuschummeln. Kurz danach kam es
aber anders: Das Sozialministerium versandte doch noch einen richtigen
Gesetzesentwurf, allerdings mit verkürzter Begutachtungsfrist. Prinzipiell
ändert sich aber da nichts an der Vorgangsweise. Der 105-seitige
Gesetzesentwurf mit dem nicht nur ein neues Gesetz geschaffen werden soll,
sondern mit dem auch 15 andere Gesetze novelliert werden sollen, muß wohl
mit einem Tempo durchs Parlament gejagt werden, wo kaum eine seriöse
Auseinandersetzung damit und vor allem der Stellungnahmen der Begutachtung
möglich ist. Hauptsache, das Gesetz kann am 1.Jänner in Kraft treten.

*Lukas Wurz* hat sich für reflektive.at erneut der Aufgabe gestellt, sich im
Irrgarten schwarz-blauer Sozialversicherungspläne zurechtzufinden und fand
dort obligatorische Selbstbehalte und Leistungskürzungen von mehr als einer
halben Milliarde Euro bis 2022.

*

Am 14. September versandte das Sozialministerium einen Gesetzesentwurf zum
"Sozialversicherungs-Organisationsgesetz" in die Begutachtung. Bis zum 19.
Oktober können nun BürgerInnen und Institutionen dazu Stellung nehmen.
Seither erreichen Informationen über den Inhalt des Gesetzes nur
tröpferlweise die Öffentlichkeit. Bekannt ist, dass statt den bisher 21
Sozialversicherungsträger nur mehr fünf übrig bleiben sollen. So soll,
behauptet die Bundesregierung, eine "Funktionärsmilliarde" eingespart und
zur "PatientInnenmillliarde" werden.

Das klingt super, hat aber einen Haken: Niemand außer der Bundesregierung
konnte diese "PatientInnenmilliarde" bisher finden. Unter ExpertInnen
herrscht die einhellige Ansicht, dass sie ein Werbeschmäh ist.

Es gibt einen guten Grund, warum genaue Informationen über den Inhalt des
Gesetzesentwurfs so spärlich fließen: Auf 105 Seiten wird eine ohnehin sehr
komplexe Materie sehr kleinteilig verändert. Und dabei haben sich die
AutorInnen bemüht, wichtige Vorhaben regelrecht zu verstecken.

Im Folgenden eine Orientierungshilfe durch wesentliche (aber bei Weitem
nicht alle) Aspekte des Vorhabens: Selbstbehalte, Mittelentzug, der Schmäh
mit der angeblichen PatientInnenmilliarde und der Reduktion der Träger. und
die Abschaffung der Selbstverwaltung


Selbstbehalte bei Arztbesuchen für alle PatientInnen

Von den 6,6 Millionen Menschen, die Beiträge in die Krankenversicherung
einzahlen, tun dies heute 5,6 Millionen bei Trägern, die keine Selbstbehalte
auf Rechnungen von ÄrztInnen und ZahnärztInnen einheben. Doch damit wird es
wohl bald vorbei sein: In Zukunft muss der zukünftige Dachverband der
Sozialversicherungsträger nach einem neu geschaffenen § 31 ASVG jedes Jahr
eine Verordnung über die Höhe der Kostenbeiträge bei Besuch von ÄrztInnen,
ZahnärztInnen und Spitalsambulanzen festlegen.

Dass diese Regelung Sprengstoff enthält, scheint der Regierung bewusst zu
sein: Sie ist so gekonnt im Gesetzestext versteckt, dass es selbst
ausgewiesenen KennerInnen der Materie nicht leicht fällt, sie zu erkennen.
Die vier unscheinbaren Zeilen der Ziffer 24 des Gesetzesentwurfs scheinen
lediglich ein paar Bezeichnung auszutauschen. Erst bei sehr genauer
Betrachtung fällt auf, dass von einem bisher kaum überschaubaren Paragrafen
§ 31 ASVG von mehr als acht A4-Seiten Länge nur mehr ein Absatz übrigbleibt:
Jener, der Selbstbehalte erzwingt.

Die Verordnungsbefugnis zur Festsetzung von Selbstbehalten gab es bereits
bisher. Sie war im Jahr 2003 von der damaligen ÖVP-FPÖ-Regierung Schüssel II
im Windschatten einer Pensionsreform ins Gesetz geschummelt worden. Sie war
aber bisher nicht anwendbar, weil es etwa einen finanziellen Ausgleich unter
den Gebietskrankenkassen und zahlreiche andere Instrumente gab, die
verhinderten, dass einem Krankenversicherungsträger das Geld ausgehen kann.
Diese Möglichkeiten des finanziellen Ausgleichs sollen mit dem
Gesetzesentwurf abgeschafft werden. Allein schon aus diesem Grund wird es in
Wien und in Kärnten zukünftig Probleme bei der Finanzierung von
Gesundheitsleistungen durch die Krankenkasse geben. Damit aber auch
möglichst alle Länder von Geldsorgen geplagt werden, werden der
Krankenversicherung auch noch zusätzlich dringend benötigte Mittel
weggenommen.


Krankenversicherung verliert eine halbe Milliarde Euro bis 2022

Die bisherigen Gebietskrankenkassen sollen ab 2020 in einer Österreichischen
Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst werden. Diese verliert dann
erhebliche Geldmittel. So etwa wird die Gesundheitskasse aus den Zahlungen,
die zwischen der Unfallversicherung AUVA und den Krankenkassen hin und her
fließen, bis 2022 etwa 70 Millionen Euro verlieren. Ab 2023 verliert sie pro
Jahr knapp 144 Millionen Euro. Sie verliert aber ab 2020 auch die Mittel des
sogenannten Ausgleichsfonds, der bisher 135 Millionen Euro pro Jahr vom
Finanzministerium erhielt, und muss um 14,7 Millionen pro Jahr mehr an
Privatspitäler bezahlen.

Der jährliche Verlust an Mittel für Gesundheitsleistungen summiert sich bis
2022 auf 590 Millionen Euro. Ab 2023 fehlen der Gesundheitskasse dann 323
Millionen Euro pro Jahr. Das sind knapp 13% der Mittel, die
Gebietskrankenkassen derzeit über Versicherungsbeiträge hinaus erhalten. Und
das ist ziemlich viel für eine Einrichtung, die jährlich gerade einmal eine
schwarze oder rote Null schreibt.

Quasi im Gegenzug will die Bundesregierung einen Investitionsfonds schaffen,
der mit etwa 210 Millionen Euro im Jahr dotiert sein soll. Doch das ist mehr
Schein als Sein: Mehr als die Hälfte dieses Fonds zahlt sich die Kassa
selbst. Und ab 2023 reicht das Geld nicht annähernd, um die Ausfälle zu
kompensieren. Besonders perfide aber ist, dass diese Gelder, die bisher den
Kassen zur Verfügung standen, nunmehr faktisch unter Kontrolle des
Ministeriums stehen. Sie werden nicht zur Überwindung finanzieller Probleme
eingesetzt werden können. Wie die Kasse dieses Problem lösen soll? Nun.
Selbstbehalte bieten sich an.


Funktionärsmilliarde versus PatientInnenmilliarde

Es ist absehbar und kaum verhinderbar, dass die neue Gesundheitskasse
spätestens ab 2023 in schwere finanzielle Schwierigkeiten gerät. Die
Bundesregierung wird jedoch nicht müde, von einer PatientInnenmilliarde zu
sprechen, also einer Milliarde Euro, die im System eingespart und dann den
Versicherten zu Gute kommen würden. Diese sollen aus der Verringerung von
Kosten für FunktionärInnen und aus Personaleinsparungen zu Stande kommen.
Pensionierte MitarbeiterInnen sollen nicht nachbesetzt werden. Da in den
nächsten fünfzehn Jahren ein Drittel der MitarbeiterInnen der
Sozialversicherung in Pension gehen, sollte da schon etwas zusammenkommen.
Bis 2023, so wird in der "wirkungsorientierten Folgeabschätzung" zum Gesetz
erzählt, würde eine Personalreduktion von zehn Prozent des
Verwaltungsaufwandes und der Personalkosten im Verwaltungsbereich etwa 33
Millionen Euro pro Jahr einsparen. Das sind zehn Prozent des Betrags, der ab
2023 fehlt.

Aber selbst das ist Unsinn: Die Funktionsgebühren aller Gebietskrankenkassen
liegen derzeit bei 3,7 Millionen Euro im Jahr. Und die Geschichte mit den
Pensionierungen kann gleich aus mehreren Gründen nicht stimmen. Zum ersten,
weil die Kassen das Geld bis 2023 benötigen und nicht erst in fünfzehn
Jahren. Und andererseits, weil eine Pensionierungswelle ohne Nachbesetzungen
die Gesundheitsleistungen gefährdet: In der Wiener Gebietskrankenkasse etwa
arbeiten zwei Drittel der Beschäftigten im Gesundheitsdienst, also in den
Ambulatorien, im Hanuschkrankenhaus und den Gesundheitszentren.


Die Neuorganisation, die nichts kostet?

Auffällig ist auch, dass der Gesetzesentwurf keine Kosten der Neuordnung
selbst nennt. Die Zusammenführung der Pensionsversicherungen von Arbeitern
und Angestellten zur heutigen PVA hat 2006 etwa 213 Millionen Euro an
Umstellungskosten verursacht, wie der Rechnungshof berechnete.

Doch die PVA musste im Jahr 2003 nur zwei Institutionen zusammenführen. Die
Regierung will nun 21 Träger mit völlig unterschiedlichen Aufgaben neu
zusammenwürfeln. Das erfordert jedenfalls mittelfristig nicht nur neue
Organisationsstrukturen, sondern auch neue Infrastruktur für die
zusammengelegten Träger.

Die Zusammenlegung der Pensionsversicherung im Jahr 2003 mag übrigens auch
in einer weiteren Hinsicht ein warnendes Beispiel sein: Damals sollte ein
Überleitungsausschuss die Zusammenlegung in einem Jahr bewerkstelligen.
Tatsächlich dauerte es bis 2008, bis das Gröbste erfolgt war. Einen
derartigen Überleitungsausschuss soll es auch dieses Mal geben. Ab April
2019 soll dieser in nur neun Monaten eine weit aus größere Aufgabe
bewältigen, als die PVA im Jahr 2003. Schwer vorstellbar, wie das gelingen
sollte.


Aus 21 mach 32, und lass es wie fünf aussehen

Nach Trägern gerechnet soll es in Zukunft nur mehr fünf Träger geben. Nach
Funktionen gerechnet steigt die Zahl der Verwaltungskörper aber an. Aus neun
Gebietskrankenkassen werden neun Landesstellen. Darüber wird eine zehnte
Stelle geschaffen: Die Bundeszentrale der ÖGK. Vier der derzeit noch
bestehenden fünf Betriebskrankenkassen sowie die Versicherungsanstalt des
Notariats können zwar weiter bestehen bleiben, gelten aber zukünftig als
Wohlfahrtseinrichtungen (mit gleichen Aufgaben und Pflichten, wie die
Sozialversicherungsträger) und nicht mehr als Sozialversicherungsträger.
Völlig unberücksichtigt bleiben übrigens die 15 Krankenfürsorgeanstalten der
Länder und Statutargemeinden, in denen Landes- und GemeindebeamtInnen
krankenversichert sind. Sie gelten jetzt schon nicht als
Sozialversicherungsträger und fallen daher nicht unter das Narrativ der
Bundesregierung.

Einige der zusammengelegten Träger haben überdies völlig inkompatible
Versichertengruppen und Systeme. Die Unfallversicherung der Selbständigen
etwa soll von der heutigen AUVA zur neuen Sozialversicherung der
Selbständigen wandern. Dort trifft sie auf die Unfallversicherung der
BäuerInnen. Selbständige bezahlen heute einen Unfallversicherungsbeitrag von
9,60 Euro im Monat, BäuerInnen 1,9% ihrer Beitragsgrundlage, die auf dem
sogenannten Einheitswert der bebauten Fläche beruht. Diese Systeme werden
nicht miteinander, sondern nur nebeneinander als eigene Rechnungskreise
weiterleben können. Ein sehr ähnliches Problem gibt es bei der
Krankenversicherung. Beitragsberechnung und Leistungsniveaus sind völlig
unterschiedlich. Das Gesetz sieht zwei Rechnungskreise vor. Heißt: Das Dach
der Einrichtung hat zwar einen gemeinsamen Namen, die Beiträge und
Leistungen für BäuerInnen und Selbständige werden jedoch in jeweils eigenen
Strukturen verwaltet (und verrechnet). Neben den bereits erwähnten
Unterschieden bei der Beitragseinhebung gibt es unterschiedliche
Leistungskataloge und für die NichtbäuerInnen auch Selbstbehalte zu tragen.

Auch in der neu zu schaffenden Krankenversicherung der BeamtInnen und der
Versicherten in Eisenbahn und Bergbaubetrieben treffen unterschiedliche
Prozentsätze bei den Beiträgen sowie unterschiedliche Leistungsansprüche
aufeinander, die nicht unter einen Hut zu bringen sind. Die BeamtInnen
zahlen höhere Krankenversicherungsbeiträge und haben keine
Höchstbeitragsgrundlage. Womit wir wieder bei den Selbstbehalten sind:
Unfreiwillig in das neue Überdach der BeamtInnen, EisenbahnerInnen und
Bergbaubediensteten kommen nämlich die 15.000 Versicherten der
Betriebskrankenkasse der Wiener Linien. Diese sind derzeit nach den Regeln
des ASVG krankenversichert und wandern in jenen Rechnungskreis der neuen
Versicherung, in der die EisenbahnerInnen sind. Und dort haben sie dann
bereits ab 2020 Selbstbehalte zu bezahlen, die sie derzeit nicht bezahlen
müssen.

Ein genauerer Blick in die neuen Strukturen lohnt sich: Hatten die bisher 21
Träger 30 unterschiedliche Funktionen erfüllt, so sind es in der neuen
Struktur 32 unterschiedliche Funktionen. Zumindest 32, denn gelernte
ÖsterreicherInnen dürfen vermuten, dass in den zusammengewürfelten Trägern
jeweils die bisherigen Strukturen auch noch weiterleben. Es wird also ein
zusätzliches Overhead geben müssen, um die Funktionsfähigkeit der
Rechenkreise aufrecht zu erhalten.


Abschaffung der Selbstverwaltung

Weiters werden die Sozialversicherungsträger der ASVG-Versicherten unter
Kuratel der DienstgeberInnen gestellt. Durch Änderung der Regeln zur
Besetzung von Verwaltungsgremien kann gegen die Wirtschaftskammer zukünftig
in fast keinem der Träger ein Beschluss gefasst werden. In der
Gesundheitskasse und der PVA sind 50% aller Funktionärssitze für die
Wirtschaftskammer reserviert, obwohl in diesen Versicherungen kein einziger
Selbständiger versichert ist. In den Gremien der Versicherung der
Selbständigen (SVS) sitzen jedoch keine ArbeitnehmerInnen. Es ist eher nicht
zu erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof das noch als Selbstverwaltung
betrachten wird.

In einem Träger von ArbeitnehmerInnen gibt es jedoch noch eine Mehrheit der
ArbeitnehmerInnen: In der Versicherungsanstalt der BeamtInnen, Eisenbahn und
Bergbau. Dort stehen dann sieben ArbeitnehmerInnen drei
ArbeitgeberInnenvertreter gegenüber. So können tatsächlich Entscheidungen
auch gegen den Willen der Dienstgeber durchgesetzt werden. Das mag wohl
daran liegen, dass in dieser Versicherungsanstalt die ÖVP das Sagen hat.


Griff nach den Funktionärsposten

Ungefähr das dürfte sich auch die FPÖ gedacht haben. Weil sie weder über
Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer noch über die ÖVP-geführte
Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst direkt in die Träger hineinregieren
kann, hat sie Vorkehrungen getroffen: Die Aufsichts- und Eingriffsrechte des
Sozial- und Gesundheitsministeriums werden stark ausgeweitet. Das
Ministerium kann so ziemlich jeden Beschluss eines Trägers aufheben und
verändern. So kann sie etwa Beschlüsse beeinspruchen und in der Folge
faktisch an sich ziehen, deren "finanzielle Auswirkungen im Ausmaß von 10
Millionen Euro innerhalb eines Kalenderjahres oder mehrerer Kalenderjahre
übersteigen". Wieviel "mehrere Kalenderjahre" sein sollen, steht nicht im
Gesetz. Somit erfolgt praktisch jede Entscheidung unter Kuratel, denn
kummullierte Kosten von zehn Millionen Euro über mehrere Jahre hinweg hat
eine Entscheidung in einer Kasse mit zwölf Milliarden Euro Budget pro Jahr
so gut wie immer: Jede Änderung eines Gesamtvertrags mit Ärztinnen und jede
zusätzliche Leistung für Versicherte ist teurer. (gek.)


Quelle mit weiteren Links:
http://www.reflektive.at/irrgarten-schwarz-blaue-sozialversicherung/

Der Ministerialentwurf:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00075/index.shtml



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