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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 12. September 2018; 19:47
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Verkehr:
> VCÖ: Rechtsabbiegen bei Rot nur für Fahrräder!
Norbert Hofers Vorschlag fürs Rechtsabbiegen bei Rot hat aus naheliegenden 
symbolischen Gründen für viel Häme in der Öffentlichkeit gesorgt. Aber wie 
sinnvoll ist so ein Vorschlag ernsthaft? So wie geplant, sei es keine gute 
Idee, resümmiert der *Verkehrsclub Österreich*:
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Das Rechtsabbiegen bei Rot für Kraftfahrzeuge gefährdet nach internationalen 
Erfahrungen die Verkehrssicherheit von Menschen, die zu Fuß oder mit dem 
Fahrrad unterwegs sind. Durch die Einführung des Rechtsabbiegens bei Rot für 
Kfz in den USA der 1970er-Jahre haben sich die Unfälle mit Radfahrenden und 
Gehenden an Kreuzungen fast verdoppelt.
Ein Grund, warum es mit Rechtsabbiegen bei Rot häufiger zu Unfällen kommt, 
ist der tote Winkel, durch den die Sicht beim Abbiegen eingeschränkt ist. 
Besonders bei Lkws ist der tote Winkel bauartbedingt besonders groß und 
stellt an Kreuzungen eine erhebliche Gefährdung für Fußgänger und 
Radfahrende dar -- selbst an ampelgeregelten Kreuzungen und scheinbar 
korrektem Verhalten aller Beteiligten.
In Deutschland gibt es einzelne Kreuzung, an denen bei Rot rechts abgebogen 
werden darf, vor allem als Überbleibsel im Gebiet der ehemaligen DDR. Eine 
Untersuchung der TU Dresden im Auftrag der "GDV - Unfallforschung der 
Versicherer" sehen den Grünpfeil in Deutschland sehr kritisch: Weil er 
Gefährdungen der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer mit sich bringt, weil 
die überwiegende Mehrzahl der Grünpfeil-Nutzenden nicht anhält und dadurch 
die Fußgänger- und Radfahrerfurten häufig blockiert werden, schließlich, 
weil die Grünpfeil-Regelung von den Behörden häufig nicht korrekt verwendet 
wird.
Es wird festgehalten, dass der Grünpfeil "keine nennenswerten Vorteile im 
Verkehrsablauf bringt", andererseits aber Fußgänger und Radfahrer gefährden 
kann. Ihre Empfehlung: "Mit Blick auf die wachsende Bedeutung des 
nichtmotorisierten Verkehrs sollte die Anordnung des Grünpfeils 
grundsätzlich kritisch hinterfragt werden, damit keine zusätzlichen Gefahren 
für Fußgänger und Radfahrer entstehen."
International bewährt hat sich allerdings Rechts abbiegen bei Rot für 
Radfahrende. In den Niederlanden ist es seit 1991 erlaubt, Frankreich hat es 
nach Pilottests im Jahr 2015 fest eingeführt. Belgien, Dänemark und die 
Schweiz machen Pilotversuche dazu. Radfahrende haben einen besseren 
Überblick als die Lenkenden eines Pkw, sind wendiger als mit dem Auto und 
das Fahrrad gefährdet nicht mit der Masse eines Kraftfahrzeugs Fußgänger.
(Aussendungstext)
Quelle: 
https://www.vcoe.at/service/fragen-und-antworten/warum-spricht-sich-der-vcoe-gegen-rechtsabbiegen-bei-rot-aus
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