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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 27. Juni 2018; 21:18
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Ö/Schwarzblau:

> Vorläufige Entwarnung

Der Widerstand hat gewirkt: Die Strafsenkung für lohndumpende Unternehmen
wurde von der Regierung vorerst abgesagt. Und auch beim Anti-Terrorgesetz
läuft es regierungsintern nicht ganz rund. *Lukas Wurz* auf reflektive.at
*

In der Ministerratssitzung vom 13. Juni hat die Regierung allerlei
beschlossen: Das Gesetz über den sogenannten Familienbonus und das
sogenannte Bundesrechtsbereinigungsgesetz wurden beschlossen und als
Regierungsvorlage ans Parlament geschickt, wo es demnächst verhandelt werden
soll. Beide Thematiken sind höchst höchst umstritten. Am nächsten Tag
überrumpelte die Bundesregierung das Land mit einem Initiativantrag zum
zwölf-Stundentag (wobei es schon bezeichnend ist, dass die Regierung einen
Initiativantrag ankündigt.)

Interessant ist aber nicht nur, was die Regierung tut, sondern auch, was sie
nicht tut. Und weil sich gerade überraschenderweise auf einigen Feldern
etwas nicht getan hat, was vorgesehen war, ein kurzes Update zur sogenannten
Verwaltungsverfahrensreform und zum Anti-Terror-Gesetz

Kein "Kumulationsprinzip"

Da werden Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung aber sauer sein:
Die Regierungsvorlage zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen wurde ohne das
von den Wirtschaftslobbies geforderte "Kumulationsprinzip" beschlossen.
Dieses war im Begutachtungsverfahren auf großen Widerstand gestoßen, weil
die Strafen für Lohn- und Sozialdumping, Verletzung von
ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen, Nichtanmeldung von Beschäftigten und
einer ganzen Reihe anderer Rechtsverletzungen "kumuliert", also zu einer
Strafe zusammengefasst und damit sehr stark reduziert werden sollten.

Zur Erinnerung: Statt wie bisher üblich wollte die schwarz-blaue
Bundesregierung zukünftig nicht mehr jede Rechtsverletzung einzeln behandelt
und bestraft wissen. "Zusammenhängende" Verfahren sollten zusammengefasst
und mit lediglich einer einzigen Strafe belangt werden. Das hätte zur Folge,
dass gegen Betriebe, die in sehr vielen, zum Beispiel 100, Fällen Löhne
gedumpt und daher auch zu niedrige Sozialversicherungsbeiträge entrichtet
haben, nicht mehr 100 Strafen jeweils zwischen 4.000 und 50.000 Euro
verhängt werden würden, sondern nur mehr eine einzige (zwischen 4.000 und
50.000 Euro).

Doch noch ist für die FreundInnen des Lohn- und Sozialdumpings nicht aller
Tage Abend: Im Ministerratsvortrag zum gegenständlichen Punkt heißt es:
"Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens wurde die
gegenständliche Regierungsvorlage erstellt. In weiterer Folge wird die
Bundesregierung rasch eine Regierungsvorlage zur Überarbeitung und
Evaluierung des Kumulationsprinzips vorlegen."

Kein Anti-Terrorgesetz

Die Verschärfung der Bestimmungen gegen terroristische Vereinigungen
(Strafrechtsänderungsgesetz 2018) wurde überraschenderweise am 13. Juni
nicht im Ministerrat beschlossen. Auch gegen dieses Gesetz hatte es im
Begutachtungsverfahren, aber auch in den Medien, großen Widerstand gegeben.
Es erweitert den Begriff "terroristische Organisation" in einer Art und
Weise, dass er etwa auch Gewerkschaften und gewaltfrei arbeitende
Nicht-Regierungsorganisationen erfassen kann. Außerdem wollte die Regierung
eine Schutzbestimmung aufgehoben wissen, in der festgestellt wird, dass das
Eintreten für Demokratie und Menschenrechte niemals Terrorismus sein kann.

Überraschend ist das Fehlen der Gesetzesvorlage im Ministerrat deshalb, weil
eine mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2018 zusammenhängende Änderung des
Sicherheitspolizeigesetzes sehr wohl beschlossen und dem Nationalrat zum
Beschluss übermittelt wurde. Das Strafrechtsänderungsgesetz 2018 sieht
nämlich auch einen gerichtlichen Straftatbestand vor, der Unfallvoyeurismus
unter Strafe stellt. Ein damit in Verbindung stehender
Verwaltungsstraftatbestand, der auch eine Wegweisung von UnfallvoyeurInnen
ermöglicht, wurde von der Regierung nun im Sicherheitspolizeigesetz
beschlossen. Und das, obwohl das eigentliche Delikt im Strafgesetzbuch noch
nicht verankert ist. Die Bestimmung im Sicherheitspolizeigesetz hängt jetzt
quasi ein bisserl deppert in der Luft herum.

Das hat mit den Verschärfungen des Anti-Terrorgesetzes nur insofern etwas zu
tun, als beide Dinge im gleichen Gesetzesentwurf standen, der nun eben nicht
im Ministerrat beschlossen und daher kaum noch vor dem Sommer im Nationalrat
beschlossen werden kann.
(gek.)


http://www.reflektive.at/strafsenkung-bei-lohn-und-sozialdumping-bundesregierung-hat-kalte-fuesse-zumindest-vorerst/



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