**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 6. Juni 2018; 20:49
**********************************************************

Jugend/Schutz/Wien/Glosse:

> Noch mehr Bastis, bitte!

Das Positive zuerst: Die Ausgehzeiten für Jugendliche nach den
Landesjugendschutzbestimmungen werden nivelliert -- und zwar nach oben, was
also in den meisten Ländern mehr Freiheit für die Jugendlichen bedeutet. Das
ist zwar in einer Konferenz aller Landesjugendreferenten schon vor mehr als
ein Jahr beschlossen worden, aber weil noch nicht umgesetzt, hat man es
jetzt nocheinmal betont.

Der Hintergrund dafür ist aber ein anderer: Das Wiener Rathaus hat jetzt
verkündet, einen anderen Aspekt dieser Einigung als erster Landtag
beschließen zu wollen: Im Herbst soll das Rauchverbot für junge Menschen
verschärft werden: Rauchen wird erst ab 18 erlaubt sein, also nur für
wirklich Erwachsene. Das Gleiche gilt für hochprozentigen Alkohol -- laut
der Vereinbarung gibt es den auch erst mit 18.

Dazu kommen dann noch ein paar Wienspezifika. Das Land Wien (sprich:
Rot-Grün) will vor dem VfGH gegen die Raucherlaubnis in Beisln klagen. Herr
Ludwig denkt laut über weitere Alkoholverbote im öffentlichen Raum nach und
macht Werbung für seine "Wiener Hausordnung" -- was immer das auch sein
soll. Es klingt nach Kasernenhof oder der ganzen Stadt als einem besonders
rigiden Gemeindebau mit Ludwig als Oberhausmasta. Ja, und das Wiener
Marktamt und MA36 machen auf scharf bei Kontrollen am Donaukanal, wo
fahrende Händler illegal Getränke feilbieten, vornehmlich Bier. Das freut
sicher die Gastronomiebetriebe dort, aber wohl kaum diejenigen, die dort
abhängen, aber nicht 4 Euro für ein Bier zahlen wollen. Nicht wenige von
denen sind Jugendliche und da kann man das dann auch gleich als Jugendschutz
verkaufen.

Nun waren die Ausgehzeiten in Wien auch bisher schon die Liberalsten -- da
braucht Wien wegen der Bundesländereinigung nichts ändern. Allerdings stellt
sich schon die Frage, was 16jährige, für die es in Wien schon länger keine
Abendgrenze mehr gibt, eigentlich mit dieser Nachtfreiheit anfangen sollen.
In klassische Konzerte gehen vielleicht? Oder in die Oper? Saufen dürfens
nicht, Rauchen dürfens nicht, Kiffen und nächtliche Ruhestörung dürfens wie
alle anderen sowieso nicht. Und die Kombination aus Ludwigs Hausordnung und
Kickls Polizeiphantasien wird wahrscheinlich sogar dafür sorgen, daß all
diese Verbote auch wirklich exekutiert werden.

Man kann auch ohne Alkohol lustig sein! Und Rauchen kann tödlich sein! Jo
eh. Aber aus Jugendlichen, die mit dem Polizeiknüppel zu ordentlich und
fromm dressiert werden, werden später Vorgesetzte und Beamte mit hartem
Stuhlgang. Oder sowas wie Sebastian Kurz. Wollen wir das wirklich?
-br-


***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.redaktion@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
postadresse a-1170 wien, lobenhauerngasse 35/2
vox: 01 53 56 200
redaktionsadresse: dreyhausenstaße 3, kellerlokal, 1140
vox: 0665 65 20 70 92
http://akin.mediaweb.at
blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
mail: akin.redaktion@gmx.at
bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
bank austria, zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW