**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 6. Juni 2018; 21:05
**********************************************************

Glosse/SPÖ:

> Von Kreisky lernen

Wem nützt das geplante neue SPÖ-Statut?

Die Ankündigung der SPÖ-Bundesführung, jetzt ein neues "Demokratipaket" in
den Statuten verankern zu wollen, läßt den Beobachter etwas ratlos zurück.
Der Vorschlag, Nichtmitglieder in die Parteiarbeit einzubinden, kommt
irgendwo zwischen dem Kreiskyschen "einen Teil des Weg gemeinsam gehen",
seltsamen Vorwahlmodelle á la americain, Umarmungsversuchen von Protest und
Entmachtung der Parteibasis zu liegen -- was das praktisch heissen kann,
bleibt abzuwarten.

Innerparteilich viel eher von realer Bedeutung ist aber die bedingte
zeitliche Beschränkung des Mandats, wie sie jüngst Medienberichten zu
entnehmen war. Aber was heißt das konkret?

Die Antwort: "Konkret: Statutarische Verankerung. Bei Kandidatur zu einer
dritten Amtszeit auf der gleichen Ebene muss durch Abstimmung des
Bundesparteirates/Wahlkreiskonferenz (betrifft überregionale Mandate:
Landtag, Nationalrat, Europaparlament) der jeweiligen Ebene eine
Zweidrittelmehrheit erreicht werden, um auf einem Listenplatz zu
kandidieren." So heißt es wortwörtlich im SPÖ-Papier. Ahja. Sprich: Es geht
nur um Legislativorgane. Und um die dritte Amtszeit, nicht, wie kolportiert,
um 10 Jahre -- das ist ein wichtiger Unterschied.

Ein ähnliches Modell haben ja die Grünen schon seit längerem -- da sah man
sich auch immer wieder mit dem Problem konfrontiert, daß vorzeitige
Neuwahlen stark verkürzte Amtsperioden hervorriefen und so schon nach 6 oder
7 Jahren ein solches Zweidrittel-Quorum nötig wurde. Und bei den Grünen
zeigte sich auch, was das praktisch hieß: Nur wer von den Medien und der
Parteiführung als politische Notwendigkeit angesehen wurde, hatte eine
Chance auf diese Zwei-Drittel-Mehrheit. Leute, die nur mit Hilfe eines
Parteiflügels auf die Liste kamen, waren damit weg vom Fenster -- was auch
zu einer gewissen Verflachung und Vereinheitlichung führte. Die SPÖ hat in
ihrem Modell da übrigens noch ein zweites Hintertürl offengelassen: Wer
hinauffällt, für den beginnt die Frist von Neuem. Wer also beispielsweise
zwei Perioden im Landtag verbringt, aber weiß, daß er keine
Zweidrittelmehrheit bekommen wird, wird sich um ein Nationalratsmandat
bemühen müssen -- auch wenn er im Landtag viel bessere Arbeit hätte leisten
können. Es werden also Leute in den Nationalrat drängen, die das gar nicht
wollen. Ob das bei geringerer Verfügbarkeit von SPÖ-Mandaten so eine gute
Idee ist? Und wieso fällt mir da jetzt das Peter-Prinzip ein?

Ein ähnliche Bestimmung hatte die SPÖ schon einmal -- damals ging es um eine
Altersgrenze. Pensionsreife Politiker sollten auch wirklich in Pension
gehen. Es sei denn, sie haben in den zuständigen Gremien eine
Zweidrittelmehrheit. Das hatte einstens Kreisky verordnet. Böse Menschen
hatten später gemeint, das hätte er nur gemacht, weil er wußte, daß einzig
und allein er selbst immer diese Zweidrittelmehrheit erhalten würde und er
damit unter sich immer leichter lenkbare jüngere Karrieristen haben konnte.
Heute, wo führende Politiker nicht mehr nur alte Männer sind, würde eine
Altersgrenze nichts mehr bringen -- Christian Kern hat das Modell quasi auf
die aktuellen Verhältnisse adaptiert. Er selbst hat ja von Anfang an
erklärt, nicht länger als 10 Jahre in der Politik bleiben zu wollen. Aber
falls doch? Nun, ein Gremium der SPÖ, das seinem Vorsitzenden keine
Zweidrittelmehrheit gewährt, müßte erst erfunden werden. SP-Chefs beenden
ihre Karriere üblicherweise nicht durch ein ordentliches
parteidemokratisches Votum.

Verräterisch ist diesbezüglich übrigens auch die Auskunft der SPÖ für den
Fall Michael Ludwig. Dieser hatte sich ja vehemment gegen eine solche
Beschränkung ausgesprochen. Man sollte meinen, weil er selbst davon
betroffen wäre. Nein, natürlich nicht, er sitzt zwar seit über 10 Jahre in
der Stadtregierung, aber das ist ja kein Legislativmandat. Das wäre aber gar
nicht der Grund, warum es Ludwig nicht beträfe, so eine SPÖ-Sprecherin
gegenüber der akin, sondern: "Die Forderung nach der zeitlichen Begrenzung
von politischen Mandaten bezieht sich immer auf dieselbe politische Ebene.
Auf Michael Ludwig würde dies beispielsweise nicht zutreffen. Nicht zuletzt
ist eine Wiederwahl auch nach 10 Jahren bzw. zwei Perioden nicht
ausgeschlossen -- statt einer einfachen wäre hinkünftig lediglich eine
Zwei-Drittel-Mehrheit nötig."

Ecco! Klartext: Erstens ist ein Bürgermeister was anderes als ein einfacher
Stadtrat. Und zweitens braucht sich ein Wiener Bürgermeister um ein solches
Quorum auch keine Sorgen zu machen.

Begründet wird der neue Statutenentwurf übrigens damit, daß man eine
"Durchmischung und Erneuerung der SPÖ-MandatarInnen" erreichen möchte. Zu
befürchten ist, daß das Gegenteil dabei rauskommt: Opportunismus und
Stromlinienförmigkeit.
*Bernhard Redl*

Der Statutenentwurf zum Nachlesen:
https://spoe.at/sites/default/files/demokratiepaket_230518_final_korr.pdf


***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.redaktion@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
postadresse a-1170 wien, lobenhauerngasse 35/2
vox: 01 53 56 200
redaktionsadresse: dreyhausenstaße 3, kellerlokal, 1140
vox: 0665 65 20 70 92
http://akin.mediaweb.at
blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
mail: akin.redaktion@gmx.at
bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
bank austria, zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW