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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 24. Mai 2018; 01:40
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Moderne Zeiten/Recht/Demokratie:

> eMails sind böse

Neben all den anderen Verunsicherungen, die die nun in Kraft tretende
Datenschutzgrundverordnung und ihre jeweiligen nationalen
Rechtsimplementierungen so erzeugen, tendiert die damit einhergehende
Regelung bezüglich eMails in der Praxis fast schon zur Zensur.
*

Dieser Tage erleben viele ein Déjà-vu. Wohl nicht nur das Mailfach der akin
ist voll von Aussendungen, die darum bitten, doch eine Bestätigung zu
schicken, daß die Absender auch weiterhin Mails schicken dürfen. Das hatten
wir doch schon einmal: "Die österreichischen Spam-Bestimmungen treffen im
Wesentlichen nur 'Dumme', die als Österreicher an Österreicher Mails im
Glauben zu verschicken, es zu dürfen und auch die Herkunft nicht
verschleiern." Und "So lästig Spam ist, stellt es jedoch eine geradezu
unvermeidliche Kehrseite der weltweiten Kommunikation dar. Was für den einen
Spam ist, kann für einen anderen durchaus interessante Information
darstellen, von einem gewissen Unterhaltungswert vieler Spamnachrichten ganz
zu schweigen. Der von vielen ausgerufene globale Kampf gegen Spam muß als
äußerst problematisch angesehen werden, führt er doch allzurasch in eine
flächendeckende Überwachung der Internet-Kommunikation und zu unerwünschten
Eingriffen in die Kommunikationsfreiheit." (1)

Das war 2005 in einer Aussendung der "ARGE Daten" über die damalige Novelle
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu lesen. Auch damals waren die
Mailfächer voller verwirrter und verwirrender Statements und Nachfragen von
NGOs bezüglich der Zustellung von eMails. Wobei schon das nicht der erste
Schritt zur Verwirrung war: Bereits 1999 wurde im TKG für emails das
Opt-in-Prinzip für Werbemails eingeführt. 2002 trat das E-Commerce-Gesetz in
Kraft, das allerdings eine Opt-out-Regelung hatte -- man also unerwünschte
eMails nur unterbinden konnte, wenn man sich dagegen wehrte. 2003 wurde das
TKG gelockert, mit März 2006 wieder verschärft (2). Ausgekannt hat sich da
kaum mehr wer -- außer abmahnfreudigen Anwälten.

Auch wenn die Begründung heute Datenschutz und nicht Spam lautet und es sich
eben um die hiesige Umsetzung einer EU-Verordnung handelt und nicht um ein
rein österreichisches Gesetz, ist die Kritik der ARGE Daten von 2005 heute
genauso berechtigt. Nur daß man jetzt noch vorsichtiger sein muß, wem man
überhaupt ein email schicken darf. Denn als "Direktwerbung" sind nicht nur
unauthorisierte Massen- und Kommerzmails nun verpönt, wie die
Wirtschaftskammer in einer Stellungnahme betont: "Der Begriff Direktwerbung
ist weit auszulegen. Er erfasst jeden Inhalt, der für ein bestimmtes
Produkt, aber auch für eine bestimmte Idee einschließlich bestimmter
politischer Anliegen wirbt, oder dafür Argumente liefert. Aufgrund
mangelnder Rechtsprechung kann die Grenze derzeit nicht klar gezogen
werden."(3) Und: Jetzt kann nicht mehr nur der Adressat klagen, sondern man
kann auch nach dem TKG eine Verwaltungsstrafe abfangen. Sprich: Der Staat
kann unerwünschte eMails ahnden.

Und da stellt sich dann schon die Frage, ob das Medium eMail als Mittel der
politischen Kommunikation überhaupt noch nutzbar ist. Macht sich eine NGO
jetzt schon strafbar, wenn sie beispielsweise einem Medium die Ankündigung
einer Pressekonferenz mailt? Denkbar wäre eine solche Interpretation.

Während sich unsere physischen Postkästen mit Kommerz füllen und Facebook
uns mit Werbung zumüllt, ist man also per eMail immer mit einem Fuß quasi im
Kriminal. Klar: Zumindest eine Postwurfsendung braucht keine Nutzerdaten und
wenn Facebook aufhören sollte, nutzerbezogene Werbung zu schalten, wäre das
datenschutzrechtlich auch problemlos. Nur: Es drängt sich schon auch der
Verdacht auf, daß eMails jetzt strenger beäugt werden sollen, weil eMail
halt -- außer der zumeist sowieso vorhandenen Infrastruktur -- nichts
kostet. Es ist damit nämlich ein weitaus demokratischeres Medium.

Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, NGOs und vor allem neuen,
unbekannten Initiativen ohne Budget Möglichkeiten zu nehmen, ihre Anliegen
zu verbreiten.
*Bernhard Redl*

(1)
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=75041pwb
(2) http://www.internet4jurists.at/e-mail/oe1a.htm
(3)
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/E-Mails_versenden_-_aber_richtig.html

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Anmerkung der Redaktion: Die akin möchte an dieser Stelle deponieren, daß
sie gerne weiterhin von wem auch immer eMails politischen oder
gesellschaftsrelevanten Inhalts erhalten möchte. Genehmigung hiermit
erteilt!


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