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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 2. Mai 2018; 16:19
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Alles, was Recht ist/Termin:
> Die Türkei besetzt die Josefstadt
Zum Prozeß gegen einen aus der Türkei stammenden Demonstranten.
*Aug und Ohr* war bei der Verhandlung.
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Ein in Österreich lebender Sympathisant/Aktivist der hiesigen Anatolischen
Föderation wurde zu 3 Monaten, Probezeit 3 Jahre bedingt, verurteilt. Ihm
wird vorgeworfen, auf einer 1.Mai-Demonstration in Wien bei einer jener
Organisationen mitmarschiert zu sein, die auch in der Türkei verboten sind
und die dort als terroristisch gelten. Damit wird die türkische Justizpraxis
hierher importiert.
Erschwerend wird angerechnet, daß im Demonstrationszug, in dem der
Demonstrant sich befand, Bilder von "Terroristen" auf Plakaten hochgehalten
wurden - obwohl von der Richterin explizit vermerkt wurde, daß der
Inkriminierte an dieser speziellen Handlung - der des Hochhaltens der Bilder
der "Terroristen"- nicht beteiligt war: Sie könne "auch nicht feststellen,
daß Sie das selbst hochgehalten haben, das werfe ich Ihnen nicht vor, aber
Sie haben bei einer Gruppe mitgemacht, die sich durch dieselbe Kleidung wie
Sie ausgezeichnet hat."
Ein gemeinsames, nicht-bürgerliches Outfit wird also in Rechnung gestellt,
unter anderem ein Stern, der an den Roten Stern der kommunistischen
Weltbewegung gemahnt.
Damit begibt sich aber die österreichische Justiz auf die Ebene gewisser
osteuropäischer Staaten (wie Polen und Ungarn), die versuchten und immer
noch versuchen, die Verwendung kommunistischer Symbole, also die von
traditionellen Symbolen der Arbeiterbewegung zu verbieten.
Weiters erschwerend, sei, wie es in der Anklageschrift heißt, "daß es
öffentlich und auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich war"
geschah und daß "die Gefahr besteht, daß andere sie nachahmen", wie es im
Urteil nochmals formuliert wird. Die Gefahr ist allerdings gering, denn man
kann nicht davon ausgehen, daß Viele im Zuge der Demonstrierenden die
Geschichte und die Umstände des Todes der sich auf den Plakaten Befindlichen
en détail kennen, ja überhaupt kennen.
Es wird außerdem versucht, mit ununterbrochen aufeinanderfolgenden, beinahe
stets gleichen Fragen, den Angeklagten ein wenig zu zermürben und in die
Enge zu treiben, was allerdings nicht gelingt. Richterin: "Wollen Sie mit
mir darüber sprechen? Wollen Sie heute über den Verein (die "Anatolische
Föderation") etwas sagen?", "Sie kennen die DHKP-C? Was ist das für ein
Verein?", "Ich möchte von Ihnen wissen, was macht die DHKP-C?", "Was wollen
die? Was ist das für eine Vereinigung?" und so fort. Man versucht darüber
hinaus, von ihm Namen von Zeugen zu erfahren. Das gelingt ebensowenig.
Fragen, die an den Angeklagten gestellt werden wie "Was bedeutet der Erste
Mai für Sie?" (Staatsanwältin) oder "Warum machen Sie diese Photos, wo Sie
die Faust erheben?" (Richterin) oder noch simpler "Warum sind Sie am Mai auf
der Straße zu Demonstrationen gegangen?" (Staatsanwältin) zeugen von einer
gewissen Unkenntnis und zugleich naiven Verachtung der Arbeiterbewegung.
Nun kommt die Kopräsenz zur Geltung. Durch die Teilnahme an der
Demonstration wäre die "terroristische Straftat" der anderen Plakate in die
Höhe haltenden Aktivisten der inkriminierten Bewegung vom Angeklagten
mitvertreten worden: "Wenn man auf einer Veranstaltung dieselbe Kleidung hat
und die Photos hochhält (sic!), zeigt man, daß man zusammengehört."
Äußerungen, die dieses "Mitvertreten" dokumentieren, wurden nicht vorgelegt.
Ins Lächerliche gleitet die Verhandlung an dem Punkt ab, wo die
Staatsanwältin dem bewußten Regime-Oppositionellen empfiehlt, sich an die
SPÖ anzuschließen: "Sie hätten ja auch bei der Demonstration der SPÖ
mitgehen können!"
Man fragt sich, ob diese Juristin weiß, daß die SPÖ doch stets auf der Suche
nach ihrer eigenen Klientel unter Wiens Türken ist! Da wird sie von Zeit zu
Zeit immer fündig. Ist eine solche Verhandlung dazu da, die Partei Olahs und
Gusenbauers zu propagieren?
Dieser erste Verhandlungstermin war nur der Auftakt zu einem Prozeßreigen,
der sich, die eine Organisation exemplarisch aufspießend, wohl noch länger
hinziehen wird. Es werden andere Organisationen folgen.
Mittäterschaft durch bloße Straßen-Präsenz und die Umdeutung von ziviler
Opposition und zivilem, also nicht-militärischem Engagement in Terrorismus
wird mit einem gleitenden Übergang bewerkstelligt, den wir schon von anderen
Stigmatisierungsstrategien her kennen. Das ist bereits - das Beispiel
Katalonien macht es deutlich - gesamteuropäische Praxis, wo Straßenblockaden
als Terrorakte gelten.
Dazu kommt: Was in der Türkei verboten ist, wird auch bei uns verboten! Was
in der Türkei kriminalisiert wird, wird auch bei uns kriminalisiert!
Dadurch werden wir zu einem Wurmfortsatz der türkisch-faschistischen
"Rechtsprechung".
Das österreichisch-sanfte Urteil - das allerdings den Angeklagten zu
politischer Regungslosigkeit verurteilt! - ist Bestandteil einer
übernationalen Kampagne, der die DHKP-C schon mehrmals zum Opfer fiel, der
andere marxistische Organisationen aus der Türkei zum Opfer fielen und
fallen.
Sie wird ausgeweitet werden auf jene Personen und Kräfte, die sich jetzt
zivilgesellschaftlich gegen diejenige Repression einsetzen, die von der
austro-türkischen Allianz gegen die antagonistischen Kräfte aus der Türkei
hier geführt wird. Man hat sich gegen zwei Schattenstaaten zu wehren. (gek.)
***
Insgesamt werden derzeit sechs Vorstandsmitglieder des linken Vereins
"Anatolische Föderation" wegen Terrorunterstützung in Österreich verfolgt.
Dazu gibt es auch eine Veranstaltung in der VHS Rudolfsheim:
"Des Terrors schuldig wegen Bildern am 1. Mai"
Montag, 14. Mai 2018 - 19:00, Veranstaltungszentrum VHS Rudolfsheim,
Schwendergasse 41, 1150 Wien
Mit
* Eda, Angeklagte, Studentin der Kommunikationswissenschaften
* Johannes Jarolim, Abgeordneter im Nationalrat und SPÖ-Justizsprecher
* Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte
(angefragt)
* Jan, Angeklagter im Tierrechtsprozess nach §278a, freigesprochen
* Lennart Binder, Menschenrechtsanwalt i.R.
* Herbert Gnauer, AK Vorratsdatenspeicherung
* Anatolische Föderation
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