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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 18. April 2018; 20:55
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Oe/Wirtschaft:
> Prekär arbeitende Menschen in Österreich
Vor dem 1. Mai, dem "internationalen Kampftag der Arbeiterklasse" (und in
Österreich seit 1938 "Tag der Arbeit") wirft *reflektive.at* einen Blick auf
die vielen, vielen atypisch Beschäftigten in Österreich: LeiharbeiterInnen,
geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Befristete und Freie
DienstnehmerInnen: Vereinigt euch!
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Was ist "normal" in der Arbeitswelt? In Zeiten, in denen disruptive
Technologien - also Verfahren, die einen Bruch mit technischen und in der
Folge auch gesellschaftlichen Normen zur Folge haben - als das Maß aller
Dinge gelten und Aktienkurse die Beschäftigungsquote von Unternehmen
bestimmen, nicht mehr viel, möchte man meinen. Die Norm ist jedoch immer
noch, dass die Mehrheit der Menschen arbeiten muss, um ihren Lebensunterhalt
zu verdienen, sozialversichert zu sein und sich einen Pensionsanspruch für
später zu erwirtschaften.
Als normales Arbeitsverhältnis verstehen ArbeitsexpertInnen eine
unbefristete 8-Tagesstunden- und 40 Wochenstunden-Beschäftigung in einem
Angestellten-Verhältnis, durch das die vollständige Integration in die
sozialen Sicherungssysteme (Arbeitslosen- Kranken und Pensionsversicherung)
hergestellt wird. Neuerdings wird auch die Familienförderung - Stichwort
Familienbonus - von dem Erwerbseinkommen abgeleitet.
Das Normalarbeitsverhältnis ist also die Basis für ein gutes bzw. sozial
abgesichertes Leben in Österreich. Doch wie die Zahlen zeigen, gibt es immer
weniger ArbeitnehmerInnen in Österreich, die so ein Normalarbeitsverhältnis
ihr eigen nennen können. Inzwischen sind rund ein Drittel aller
Erwerbstätigen atypisch beschäftigt.
Wer arbeitet in Österreich atypisch?
Alles jenseits der Norm bedeutet "atypisch" - also Teilzeitbeschäftigte,
geringfügig Beschäftigte, Leih- und ZeitarbeiterInnen, freie
DienstnehmerInnen und Befristete. Wenig überraschend sind Frauen bei den
atypischen Beschäftigungsformen häufiger vertreten als Männer: Nahezu 53
Prozent der Frauen arbeiteten 2016 in der Hauptbeschäftigung atypisch,
während es bei den Männern "nur" 17 Prozent der Erwerbstätigen waren.
(Quelle Statistik Austria).
Größter Brocken Teilzeitbeschäftigung
Der große geschlechtsspezifische Unterschied ergibt sich durch die besonders
hohe Teilzeitquote von Frauen: Etwas mehr als ein Drittel der erwerbstätigen
Frauen arbeiteten im Jahr 2015 "ausschließlich Teilzeit". Bei Männern
hingegen konnte diese Beschäftigungsform mit 5 Prozent als Ausnahme
bezeichnet werden.
Bei den sonstigen atypischen Beschäftigungsformen - wie geringfügige
Beschäftigung, Befristung, freier Dienstvertrag, Leih- bzw. Zeitarbeit -
sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede deutlich geringer. 11 Prozent
der erwerbstätigen Männer und 15 Prozent der erwerbstätigen Frauen waren auf
diese Arten atypisch beschäftigt.
Innerhalb dieser Gruppe gibt es jedoch wieder gröbere geschlechtsspezifische
Unterschiede: Der Frauenanteil bei den geringfügig Beschäftigten lag mit 7,6
Prozent (133.000 Arbeitnehmerinnen) etwa mehr als doppelt so hoch als der
Männeranteil (3 Prozent, 56.000 Arbeitnehmer).
Leiharbeit: Männlich und migrantisch
Bei den Leih- und ZeitarbeiterInnen ist die Geschlechterverteilung genau
umgekehrt: Knapp zwei Drittel der 78.000 Leiharbeitskräfte waren im Jahr
2015 Männer. Vor allem nicht-österreichische Arbeitskräfte riskieren in
Österreich, als LeiharbeiterIn eingesetzt zu werden: 4,6 Prozent der
migrantischen Arbeitskräfte waren doppelt so oft LeiharbeiterInnen als
ÖsterreicherInnen (1,8 Prozent).
Scheinselbstständige
Nicht leicht zu beziffern sind die sogenannten "Scheinselbständigen", zumal
es über dieses Phänomen keine einheitliche Begriffsdefinition gibt.
Historisch geht der Begriff auf die seit Beginn der 1990er Jahre
wahrnehmbare Praxis von sehr großen Unternehmen zurück, Beschäftigte
bestimmter Branchen zu kündigen und in der Folge als Selbständige zu
beschäftigen. Betroffen hat dies überwiegend Bereiche wie die Buchhaltung,
den IT-Bereich, aber etwa auch Werbung und Medienarbeit (etwa LayouterInnen,
WerbegrafikerInnen, TextproduzentInnen, aber auch technische ZeichnerInnen).
Ein mögliches Kriterium zur Feststellung von Scheinselbständigkeit ist die
Unternehmensabhängigkeit eines Selbstständigen. Wer zum Beispiel 70 Prozent
(nach anderen Definitionen über mehrere Jahre hinweg mehr als 50 Prozent)
der Einkünfte von einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe erhält,
muss als "an das Unternehmen angebunden" betrachtet werden. Ein anderer
Ansatz zur Definition von Scheinselbstständigkeit zielt auf den Zugriff auf
Infrastruktur des Auftraggebers oder Elemente der Weisungsgebundenheit ab.
Alles in allem gelten je nach Ansatz zwischen 70% und 90% der sogenannten
Ein-Personen-Unternehmen als "Scheinselbständige" und Beschäftigte, die um
ihre Teilhabe am sozialen Sicherungssystem betrogen werden.
Normalarbeitsverhältnisse im Laufe des Jahrzehnts
Betrachten wir die Entwicklung im Zeitverlauf, so zeigt sich, dass die
Normalarbeitsverhältnisse immer weiter zurückgehen: Von 2008 auf 2015 sank
der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse bei den Männern von 87,5 auf 84
Prozent. Bei den Frauen reduzierte sich der Teil von 53,7 auf 47,9 Prozent.
Einzig bei den Freien DienstnehmerInnen kann in dieser Zeit von einem
Rückgang gesprochen werden. Die rund 40 Prozent weniger freie
DienstnehmerInnen (sowohl bei Männern als auch bei Frauen) lassen sich auf
die sozialrechtlichen Reformen im Jahr 2006 zurückführen (Regierung
Gusenbauer I), in denen Unternehmen verpflichtet wurden, auch für freie
DienstnehmerInnen Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentgeldsicherung zu
entrichten. Somit verlor diese Form der atypischen Beschäftigung ihren
Sparanreiz für Unternehmen, was wesentlich zu ihrem Niedergang beitrug.
Gerade am Beispiel der Freien DienstnehmerInnen wird deutlich, welchen
Spielraum die Politik prinzipiell bei der Gestaltung von
Arbeitsverhältnissen hätte. Innerhalb von kürzester Zeit konnte im Jahr 2006
ein von Schwarz-Blau I verursachter Missstand bereinigt werden. Die
Unternehmen haben es in den letzten Jahrzehnten geschafft, die Verantwortung
für ein gutes, sozial abgesichertes Leben ihrer Angestellten nicht nur
abzugeben, sondern sie auch ihren Angestellten - den Lohnabhängigen -
umzuhängen.
(reflektive.at)
Quelle:
http://reflektive.at/allgemein/schwarzer-freitag-fuer-die-prekaer-arbeitenden-menschen-in-oesterreich/
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