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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 28. März 2018; 13:20
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Letzte Worte:

> Sozialpolitik per Schubhaft

"Erneut ist der Finanzpolizei ein erfolgreicher Coup gegen gewerblichen
Sozialbetrug, Schwarzarbeit sowie Lohn- und Sozialdumping in großem Stil
gelungen: Aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Finanzpolizei bestand der
dringende Verdacht, dass eine Wiener Reinigungsfirma die Identitäten ihrer
Dienstnehmer mehrfach für illegale Arbeitskräfte verwendet und systematisch
u.a. gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie das Einkommensteuergesetz
verstoßen hat. Am 13. März fanden daher zeitgleich Kontrollen durch 35
Einsatzkräfte der Finanzpolizei in fünf Hotels in Wien und Niederösterreich
sowie am Betriebssitz der Firma im 12. Bezirk statt.

Nach der Befragung der Reinigungskräfte erhärtete sich rasch der
ursprüngliche Verdacht und die vorläufige Bilanz der Kontrollen kann sich
sehen lassen: 15 der insgesamt 21 kontrollierten Dienstnehmer hatten weder
eine Arbeitsbewilligung noch waren diese bei der Sozialversicherung
angemeldet. Zwei Reinigungskräfte ohne gültigen Aufenthaltstitel wurden von
der Polizei in Schubhaft genommen, darüber hinaus wurde eine Anzeige nach
dem Arbeitslosenversicherungsgesetz gestellt."

So liest sich das in einer OTS-Aussendung des Finanzministeriums. Nur: Wie
soll man jemand ohne Arbeitsbewilligung bei der Sozialversicherung anmelden?
Und: Wenn man damit rechnen muß, in Schubhaft genommen zu werden, wird man
sich dann trauen, Pensionsansprüche und Krankenversicherung einzufordern?
Wer wird hier bestraft für die Ausbeutung? Die Ausgebeuteten natürlich! Ein
toller Erfolg für uns alle, oder?
-br-

Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180326_OTS0111


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