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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 13. Dezember 2017; 16:51
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Recht:
> Smarte Novelle
Und es wird doch intelligent Strom gezählt!
"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation
intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines
Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu
berücksichtigen." So steht es in § 83 Abs. 1 3. Satz ElWOG 2010.
Auf diesen Satz aus dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
konnte man sich bislang berufen, wenn man keinen trivial so genannten
"Smartmeter" als Stromzähler haben wollte. Denn die Geräte stehen in keinem
guten Ruf: Sie zeichnen anstatt der Summe des verbrauchten Stromes ein
Stromprofil auf, das datenschutzmäßig eher bedenklich ist. Und sie sind von
der Ferne steuerbar -- Stromabschaltung nach Zahlungsverzug ist damit
komfortabel aus der Zentrale des Stromversorgers per Knopfdruck erledigbar.
Ist doch praktisch, oder?
Kein Wunder also, daß die Netzbetreiber diese "Berücksichtigung" des
Verbraucherwunsches bislang gerne so verstanden wissen wollten, daß diese
Kunden trotzdem einen Smartmeter bekommen. Denn einige andere vagen
Bestimmungen im Gesetz wurden zwar mit der IME-VO 2014 (Intelligente
Messeinheiten-Verordnung) des Wirtschaftsministeriums konkretisiert, dieser
Berücksichtigungssatz allerdings nicht.
Harald Mahrer, bekannt als Digitalisierungfreak, nunmehr designierter
Wirtschaftsbundchef und demnächst wohl auch Chef der Bundeswirtschaftskammer
ist nebenbei auch noch immer Wirtschaftsminister. Und bevor er sein kurzes
Gastspiel in diesem Ministerium beendet, hat er noch schnell eine Novelle
der IME-VO in Auftrag gegeben -- mit gerade mal zweiwöchiger
Begutachtungsfrist, die am 8.Dezember auslief, während das politische
Österreich auf die Koalitionsverhandlungen starrte. Und da wird jetzt doch
präzisiert, was denn nun unter "Berücksichtigung" zu verstehen ist: "Lehnt
ein Endverbraucher die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes ab,
hat der Netzbetreiber diesem Wunsch zu entsprechen. Der Netzbetreiber hat in
diesem Fall einzubauende oder bereits eingebaute intelligente Messgeräte
derart zu konfigurieren, dass keine Tages- und Viertelstundenwerte
gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie
Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind".
Mit anderen Worten: Man bekommt auf alle Fälle einen Smartmeter installiert.
Aber wenn man möchte, sagt einem der Netzbetreiber dazu, daß er deaktiviert
sei. Ob er es wirklich ist? Nun, da muß man sich halt darauf verlassen. Und
auch darauf, daß er nicht nach der nächsten Novelle nicht einfach doch
eingeschalten wird.
-br-
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